Online-Formular Infor­mation Datenschutzverletzung

Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist gemäß Art. 33 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)) zu melden, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Datenträger verloren gehen oder gestohlen werden. 

Die Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung gemeldet werden.

Soweit ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen die Folge der Datenschutzverletzung ist, sind gemäß Art. 34 DSGVO die betroffenen Personen zu benachrichtigen.

Dieses Formular dient der Information über eine Datenschutzverletzung an der HAW Hamburg.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben per E-Mail. Mit den Angaben in diesem Formular wird im Justitiariat geprüft, ob die Datenschutzverletzung an dem HmbBfDI zu melden ist und die betroffenen Personen zu benachrichtigen sind.

Angaben zur betroffenen Organisationseinheit der HAW Hamburg
Angaben zum Vorfall

Bitte beachten Sie die Informationen unter:

Bitte beachten Sie insbesondere, welche Personen Sie im Falle des Verlusts von dienstlichen Geräten benachrichtigen müssen.