Diese Seite befindet sich aktuell in Überarbeitung bzgl. des eigenständigen Promotionsrechts der HAW Hamburg für ausgewählte Bereiche
FAQs zur Promovierenden-/Promotionserfassung sowie zu den Angeboten des Promotionszentrums
Liebe Professor*innen, liebe Kolleg*innen, auf dieser Seite haben wir Informationen zu wiederkehrenden Fragen bzgl. der Erfassung und Zählung von kooperativ Promovierenden, sowie hinsichtlich der Angebote des Promotionszentrums (weiter unten) für sie zusammen gestellt. Wir hoffen, dass die Erläuterungen sowie die Grafiken ihnen weiterhelfen das System der Erfassung und Zählung der offiziellen HAW Hamburg Promovierenden nachzuvollziehen. Bei Fragen melden sie sich gerne bei uns!
Bitte beachten sie, dass wir aktuelle Informationen zu Kooperationen, dem Immatrikulationsprozess und unseren Angeboten stets über die Website unter https://www.haw-hamburg.de/promotion/kommunizieren, da sie dort auch für alle Promovierenden und Promotionsinteressierten einsehbar sind. Zudem bieten wir über den EMIL-Raum Betreuungsvereinbarung (Einschreibeschlüssel: BV@Promotion-HAW) Zugang zu den aktuellen Vorlagen für die Betreuungsvereinbarung in Deutsch und Englisch mit den entsprechenden Erläuterungen. Dieser ist auch für immatrikulierte Promovierende und Studierende zugängig.
Promovierenden-/Promotionserfassung und Zählung
Sie sind Professor*in und haben eine/n neue/n Promovierende/n?
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Bitte melden Sie sich über promotionszentrum (at) haw-hamburg (dot) de bei uns mit folgenden Angaben:
- Ihre Kontaktdaten
- Name des/der Promovierenden
- E-Mail-Adresse der/des Promovierenden
- (Voraussichtliche) promotionsberechtigte Kooperationshochschule
Zur Erfassung als Promovierende werden wir in einer Begrüßungsmail den/die Promovierende/n um die Ergänzung einer Datenabfrage bitten und in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop-Programm des Promotionszentrums ist i.d.R. das Vorliegen einer unterzeichneten Betreuungsvereinbarung mit einem/r Professor*in der HAW Hamburg für die Promotion.
Um als HAW Hamburg Promovierende/r im Sinne der Anlage 1: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) zu gelten, benötigen wir zudem
- eine von beiden Seiten (Promovierende/r & HAW Hamburg Professor*in) unterzeichnete Betreuungsvereinbarung oder die Immatrikulation als Promovierende/r an der HAW Hamburg
- sowie die Bestätigung über die Zulassung zur Promotion an der promotionsberechtigten Partnerhochschule
- d.h. Immatrikulationsnachweis als Promovierende/r oder Zulassungsnachweis durch den zuständigen Promotionsausschuss/die Fakultät/die Hochschule;
- eine Bestätigung der Betreuungsübernahme durch den/die Professor*in reicht nur dann aus, wenn eine Zulassung zur Promotion gem. einschlägiger Promotions-ordnung nicht ab Beginn der Promotion möglich ist.
- Es muss sich um offizielle Schreiben/Dokumente der Hochschule/ Doktorandenschule handeln. (Auszüge aus) E-Mails, formlose Schreiben oder Vergleichbares reichen nicht aus.
Abgeschlossene Promotionen werden nur als HAW Hamburg Promotionen erfasst und gezählt, wenn die vorgenannten Bedingungen während der Laufzeit der Promotion erfüllt waren. Die Unterlagen können für eine nachträgliche Erfassung vorgelegt werden, werden aber nur anerkannt, wenn sie bereits im Promotionsverfahren selbst Gültigkeit hatten.
Warum höre ich als betreuende/r Professor*in nach der Meldung der/des Promovierenden nichts mehr vom Promotionszentrum?
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In der Regel liegen die hier genannten erforderlichen Dokumente und Unterlagen nicht Ihnen, als Professor*in sondern dem/der Promovierenden vor. Sobald wir die Kontaktdaten der/des Promovierenden von Ihnen haben, versuchen wir deshalb diese Unterlagen über den/die Promovierende/n zu erhalten. Wir kontaktieren die Promovierenden auch direkt oder über unseren Newsletter bzgl. weiterer Angebote oder Nachfragen unsererseits.
Leider können wir die Nachfragen bzgl. der fehlenden Unterlagen nicht mehrfach nachhalten. Prüfen Sie deshalb bitte, ob von Ihnen gemeldet Promovierende in den Listen, die wir im Februar/März über die Fakultäten abgleichen, aufgeführt werden und melden Sie sich ggf. bei uns, wenn dort jemand fehlt oder sie Fragen zum Status haben. Melden Sie sich bitte auch, wenn Sie vom Abbruch einer uns gemeldeten Promotion erfahren.
Was sind die Voraussetzungen für die Erfassung und Zählung als HAW Hamburg Promovierende/r / Promotion?
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Basis für die Erfassung und Zählung als HAW Hamburg Promovierende/r ist die Anlage 1: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg).
Hieraus ergeben sich folgende Möglichkeiten zur Erfassung und Zählung als HAW Hamburg Promovierende/r:
Grafik HAW Hamburg Promovierende/r
Alle Nachweise müssen in Form offizieller Schreiben oder Dokumente erbracht werden. Auszüge aus E-Mails oder vergleichbares reichen somit nicht aus.
Die Zulassung als Promovierende/r an der promotionsberechtigten Hochschule kann auch durch einen Nachweis der Immatrikulation als Promovierende/r in Form einer Immatrikulationsbescheinigung oder eines Studentenausweises von dort erbracht werden.
Durch die Anlage 1: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind die HAW Hamburg Promovierenden verpflichtet in der Startphase ihrer Promotion am Kompakt-Workshop „Gute wissenschaftliche Praxis“ teilzunehmen. Die Teilnahme an vergleichbaren Angeboten der promotionsberechtigten Hochschulen wird ggf. anerkannt.
Sie möchten eine abgeschlossene Promotion als „HAW Hamburg Promotion“ (nach)melden?
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Abgeschlossene Promotionen werden nur als HAW Hamburg Promotionen erfasst und gezählt, wenn die vorgenannten Bedingungen (Voraussetzungen für die Erfassung und Zählung als HAW Hamburg Promovierende/r) während der Laufzeit der Promotion erfüllt waren. Die Unterlagen können für eine nachträgliche Erfassung vorgelegt werden, werden aber nur anerkannt, wenn sie bereits im Promotionsverfahren selbst Gültigkeit hatten.
Wir gleichen jährlich im Februar/März die Promotionen des Vorjahres sowie die aktuell laufenden Promotionen mit den Fakultäten ab. Zum gleichen Zeitpunkt werden die Zahlen für den Jahresabschluss des Vorjahres ermittelt. Bitte teilen Sie uns deshalb möglichst bis 31.01. des Folgejahres mit, wenn eine von Ihnen betreute Promotion abgeschlossen wurde.
Wir brauchen:
- Namen der/des Promovierten
- Kooperierende Hochschule
- Datum der Disputation
- Note
- Falls bereits bekannt: Veröffentlichungstitel (gerne mit DOI oder Link)
- Falls das noch nicht vorlag:
- beidseitig unterzeichnete Betreuungsvereinbarung mit dem/der Promovierten, die bereits im Promotionsverfahren ihre Gültigkeit hatte.
- Nachweis der Zulassung zur Promotion oder des Abschlusses an der promotionsberechtigten Hochschule durch den/ die Promovierte/n
Bitte beachten Sie: Eine Gutachterrolle im Promotionsverfahren ist nicht gleichbedeutend mit der Betreuung der Promotion (Betreuung und Begutachtung als Rollen werden in Promotionsverfahren zunehmend getrennt). Wir benötigen also auch bei einer nachgewiesenen Rolle als Gutachter*in einen Beleg über die Rolle als Promotionsbetreuer*in im Verlauf des Verfahrens nach den oben aufgeführten Anforderungen für die Anerkennung von HAW Hamburg Promotionen.
Welche Betreuungsvereinbarungen werden innerhalb der HAW Hamburg anerkannt?
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Zwischen der/dem Promovierenden und dem/der betreuenden Professor*in der HAW Hamburg sollte auf Basis der Muster-Betreuungsvereinbarung des Promotionszentrums eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Vorlagen auf Deutsch und Englisch finden Sie im EMIL Raum Betreuungsvereinbarung, Einschreibeschlüssel: BV@Promotion-HAW.
Sollten Sie als HAW Hamburg Professor*in in Zusammenarbeit mit der kooperierenden promotionsberechtigten Hochschule eine dortige Betreuungsvereinbarung mit unterzeichnet haben, die vergleichbaren inhaltlichen Maßstäben genügt, reichen Sie uns gerne diese ein. Eine weitere interne Betreuungsvereinbarung ist dann nicht mehr erforderlich.
Wir benötigen KEINE Betreuungsvereinbarung nach der Mustervorlage der HAW Hamburg, die von dem/der externen betreuende Professor*in mitunterzeichnet wurde. Für die dortige Promotionsbetreuung gelten die Standards der promotionsberechtigten Hochschule.
Welche Belege muss ich einreichen, wenn eine Zulassung zur Promotion an der promotionsberechtigten Hochschule noch nicht möglich ist, damit mein/e Promovierende/r trotzdem voll gezählt wird?
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In einigen Fällen ermöglicht die Promotionsordnung kooperierender Hochschulen die Anmeldung zur Promotion nicht ab Beginn der Promotionsphase, sondern erst zu späteren Zeitpunkten. In diesen Fällen benötigen wir wie in Voraussetzungen für die Erfassung und Zählung als HAW Hamburg Promovierende/r? dargestellt:
1. Eine Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen als betreuende/r HAW Hamburg Professor*in und dem/der Promovierenden (oder die Immatrikulation als Promovend*in an der HAW Hamburg)
2. Als Ersatz für die Zulassung bzw. den Immatrikulationsnachweis als Promovend*in
- Einen Nachweis, dass die einschlägige Promotionsordnung eine Zulassung zur Promotion erst ab einem späteren Zeitpunkt zulässt und
- Ein offizielles Schreiben des/der Professor*in an der promotionsberechtigten Hochschule, dass
- die Übernahme der Betreuung des Promotionsprojektes XXX des/der Promovierenden YYY bestätigt.
- und eine Unterstützung der Zulassung zur Promotion an der promotionsberechtigten Hochschule zum erstmöglichen Zeitpunkt bestätigt.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Fälle, bei denen die Erstanmeldung zu Beginn der Promotion noch nicht möglich sein sollte, weil z.B. ein erstes Exposé noch nicht vorliegt.
Was passiert, wenn die vorgenannten Belege nicht (vollständig) erbracht werden (können)?
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Alle im Promotionszentrum gemeldeten Promovierenden werden bis zur Vorlage der erforderlichen Nachweise als Promovierende in Vorbereitung erfasst und auch jährlich im Februar/März als solche zum Abgleich an die Fakultäten gemeldet . Diese Liste überprüfen wir in unregelmäßigen Abständen und klären ggf., ob die Promotion noch aktuell ist oder nicht.
Promovierende, die mit einem/r HAW Hamburg Professor*in eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen haben, können am Workshop-Programm des Promotionszentrums teilnehmen.
Sollten auch nach Abschluss der Promotion keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, werden sie auch für die Statistik nicht als abgeschlossene HAW Hamburg Promotionen gezählt oder ausgewiesen.
Ist ein/e „HAW Hamburg Promovierende/r“ zugleich Angehörige/r der Hochschule?
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HAW Hamburg Promovierende sind nicht automatisch Angehörige der Hochschule. Der Status als Hochschulangehörige wird durch Immatrikulation als Promovierende an der HAW Hamburg oder durch einen Arbeitsvertrag mit der HAW Hamburg erlangt. In einigen Fällen ist die Immatrikulation an der HAW Hamburg aufgrund von Kooperationsverträgen für die Promovierenden verpflichtend.
Bestimmte Ressourcen, wie z.B. eine HAW Hamburg Mail-Adresse oder Software-Lizenzen, sind aufgrund der Grundordnung der Hochschule, von Datenschutzaspekten oder von Verträgen nur für HAW Hamburg-Mitglieder und/oder -Angehörige verfügbar. Es gibt keine Möglichkeiten diese Grundsatzregelungen zu umgehen.
Was bedeutet „Promovierende in Vorbereitung“?
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Siehe: „Was passiert, wenn die vorgenannten Belege nicht (vollständig) erbracht werden (können)?"
Wann werden die erfassten Promotionen gezählt und ausgewertet?
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Das Promotionszentrum macht jährlich im Februar/März einen stichtagsbezogenen Auszug aus der Datenbank auf dessen Basis die Zahlen für das jeweilige Vorjahr zum 31.12.20XX zusammengestellt werden. Diese Zahlen werden als Basis für alle weiteren Statistiken und Auswertungen verwendet. Nach diesem Stichtag erfasste abgeschlossene Promotionen oder neue Promovierende tauchen somit auch später nicht in den Zahlen für das Vorjahr auf.
Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass
- von der Hochschule einheitliche Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten herausgegeben werden sollen.
- hochschulintern Ende Februar/Anfang März die Daten für weitere interne Prozess und Auskünfte benötigt werden.
Jährlich im Februar findet ein Abgleich mit den Fakultäten zu den laufenden Promotionen in Vorbereitung sowie HAW Hamburg Promotionen über die Prodekanate Forschung statt. Hierbei werden den Pro-Dekan*innen jeweils Auszüge aus der Datenbank mit den aktuell erfassten Promovierenden und betreuenden Professor*innen und der Bitte um fakultätsinternen Abgleich zur Verfügung gestellt. Rückmeldungen erfolgen dann meist per E-Mail direkt an das Promotionszentrum und werden in der Datenbank entsprechend erfasst.
Darüber hinaus gibt es häufig im laufenden Jahr einzelne Anfragen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten (z.B. für Gleichstellungsberichte, im Rahmen von Anfragen aus der Bürgerschaft oder bei strukturellen Bestandteilen in Drittmittelanträgen), für die das Promotionszentrum dann jeweils Datensets zusammenstellt oder die zum 31.12.XXXX erfassten Daten gesondert auswertet.
Angebote des Promotionszentrums, Immatrikulation und weiteres
Sie sind erstmalig Promotionsbetreuende/r an der HAW Hamburg oder haben generell Fragen zur Promotionsbetreuung bzw. möchten sich zu Erfahrungen austauschen?
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Mit allgemeinen Fragen zur Erfassung und Immatrikulation können sie sich gern an alle Kolleg*innen aus dem Promotionszentrum wenden. Darüber hinaus bieten wir im Rahmen der Beratung und Begleitung von Promotionsprojekten auch Beratungen für Professor*innen gemeinsam mit oder ohne die (potentiellen) Promovierenden an. Bei spezifischen Fragen steht Ihnen Professor Dr. Michael Gille gern zur Verfügung.
Neben der Einzelfallberatung organisiert das Promotionszentrum als Teil des Workshop-Angebots Peer-to-Peer Veranstaltungen auf professoraler Ebene. Diese werden i.d.R. nicht auf der Website ausgewiesen, sondern im unmittelbaren Austausch organisiert. Sollten Sie Interesse an einem Austausch in dieser Form haben, wenden Sie sich gerne an Dr. Andreas Sonntag.
Sie möchten ein Promotionsprojekt über eine unserer strukturierten internationalen Kooperationen betreuen lassen?
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Um die Möglichkeiten zur kooperativen Promotion an der HAW Hamburg zu verbessern, hat die Hochschule bereits vor mehreren Jahren Kooperationsvereinbarungen für strukturierte Kooperationsprogramme mit internationalen Partnerhochschulen abgeschlossen. Diese kooperativen Promotionen werden von der Anbahnung bis zum Abschluss aktiv durch das Promotionszentrum der HAW Hamburg begleitet.
Seit dem 01. September 2009 besteht eine Promotionskooperation mit der University of the West of Scotland (UWS) in Großbritannien.
Seit dem 04. Oktober 2013 besteht die Promotionskooperation mit der Universitat Politècnica de València (UPV).
Grundsätzliche Informationen zur kooperativen Promotion über die UWS oder die UPV finden sie hier: https://www.haw-hamburg.de/forschung/kooperierende-universitaeten-graduiertenkollegs/internationale-kooperationen/
Bitte kontaktieren Sie Inga Hesse telefonisch (Durchwahl -9868) oder über promotionszentrum (at) haw-hamburg (dot) de, um die Möglichkeiten einer Betreuung der Promotion innerhalb einer der strukturierten Kooperationen abzuklären!
Wann kann mein/e Promovierende/r am Workshop-Angebot des Promotionszentrums teilnehmen?
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Aktuelle Informationen zur Teilnahme an den einzelnen Workshops finden Sie auf unserer Website im Bereich Workshops- & Veranstaltungen .
Grundsätzliche gilt, um an allen Workshops des Promotionszentrums ohne Einschränkung teilnehmen zu können, ist eine unterzeichnete Betreuungsvereinbarung mit einem/r Professor*in der HAW Hamburg erforderlich.
Sie haben eine/n sehr gute/n Studierende/n, der die evtl. promovieren möchte?
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Bitte weisen Sie diese auf das Promotionszentrum und unsere Angebote für Promotionsinteressierte hin. Unsere Einstiegsworkshops, sind für alle Interessierten geöffnet. Bei einem bereits konkretisierten Interesse bieten wir gerne zum Abschluss des Masters hin eine Erstberatung an!
Sie möchten in einem Master-Seminar oder master-übergreifend z.B. auf Department-Ebene über die Möglichkeit zu promovieren informieren?
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Sofern unsere Personalkapazität dies ermöglicht, kommen wir sehr gerne bei Ihnen vorbei und stellen das Thema vor!
Bitte wenden Sie sich an Dr. Andreas Sonntag .
Mein/e Promovierende/r ist vom Promotionszentrum darauf hingewiesen worden, dass er/sie an einem Pflichtworkshop teilnehmen müsse; stimmt das?
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Grundsätzlich sind alle Workshops des Promotionszentrums ein „Angebot“ an die Promovierenden und Promotionsbetreuenden. Ausnahme ist der Kompaktworkshop „Gute wissenschaftliche Praxis“ (kurz GWP-Workshop) .
Durch die Anlage 1: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind die HAW Hamburg Promovierenden verpflichtet in der Startphase ihrer Promotion am Kompakt-Workshop „Gute wissenschaftliche Praxis“ teilzunehmen . Die Teilnahme an vergleichbaren Angeboten der promotionsberechtigten Hochschulen wird ggf. anerkannt.
Mit diesem Kompaktworkshop kommt die HAW Hamburg ihrer institutionellen Verpflichtung nach Forscher*innen im Sinne der guten wissenschaftliche Praxis überfachlich zu qualifizieren. Zugleich dient der i.d.R. mehrtägige Workshop der Vernetzung der Promovierenden an der HAW Hamburg in der Startphase der Promotion sowie einer Einführung in die Strukturen und überfachlichen Angebote an der HAW Hamburg.
Was bedeutet die Immatrikulation als Promovend*in an der HAW Hamburg?
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Die HAW Hamburg begrüßt ausdrücklich die Immatrikulation von Promovierenden. Es ist möglich, sich sowohl an der HAW Hamburg als auch an der Partnerhochschule einzuschreiben. Mit der Immatrikulation werden die Promovierenden Mitglied der HAW Hamburg und sind in der Versicherung für Hochschulangehörige mitversichert. Außerdem erhalten sie ein Semesterticket, mit dem sie Busse, U-Bahnen und Regionalzüge im Hamburger Nahverkehr (Zonen A bis E) nutzen können und sind berechtigt sich für Mittel aus HAW Hamburg internen Fördertöpfen, wie z.B. den Publikationsfonds, zu bewerben oder im Rahmen der DEAL-Vereinbarung zu veröffentlichen.
Promovierende aus den strukturierten internationalen Kooperationsprogrammen sowie Promovierende in Kooperation mit der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg oder der Hafen City Universität Hamburg sind verpflichtet sich an der HAW Hamburg zu immatrikulieren. Im Falle einer Doppelimmatrikulation innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg werden auf Antrag einige Bestandteile des Semesterbeitrags erlassen.
Der erste Schritt zur Immatrikulation an der HAW Hamburg ist das Ausfüllen eines Online-Formulars. Ergänzend sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Aktuelle Informationen zur Immatrikulation finden Sie jeweils auf unserer Website für Promovierende unter „Immatrikulation“.
Bitte kontaktieren Sie uns bzgl. konkreter Informationen und des Links zur Immatrikulation, wenn an der HAW Hamburg sowie an einer promotionsberechtigten Partnerhochschule ein/e betreuende/n Professor*in gefunden wurde und nun an der HAW Hamburg eine Immatrikulation als Promovierende/r erfolgen soll.
Mein/e Promovierende/r ist nicht angestellt oder immatrikuliert an der HAW Hamburg, kann er/sie trotzdem eine A-Kennung oder eine E-Mail-Adresse der HAW Hamburg bekommen?
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Voraussetzung für den Zugang zur Infrastruktur der HAW Hamburg (d.h. auch die E-Mail-Adressen) ist eine Mitgliedschaft in der Hochschule. Diese Regelung ist u.a. in Haftungsfragen und darin begründet, dass sich unsere Software- und Dienstleistungsverträge explizit auf Hochschulmitglieder beziehen. Der Status als Hochschulmitglied selbst ist in der Grundordnung geregelt.
Auf dieser Basis gibt es drei Optionen für Promovierende auf die Infrastruktur der HAW Hamburg zu zu greifen:
- Anstellung an der HAW Hamburg
- Immatrikulation als Promotionsstudierende an der HAW Hamburg
- Gasthörerschaft an der HAW Hamburg (Diese muss über die Fakultäten abgewickelt und mit dem Studierendenservice geklärt werden, da es sich um eine Teilnahme an Studienangeboten handelt.)
Sofern der/die Promovierende an einer anderen Hochschule angestellt ist aber de fakto an der HAW Hamburg arbeitet, gibt es die Möglichkeit einer Abordnung an die HAW Hamburg. Bitte klären sie diese Option ggf. gemeinsam frühzeitig mit dem Personalservice!