Bei der erweiterten Unterstützung handelt es sich um ein temporäres Fallmanagement, welches mit der Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten ist und als weitere Aufgabe der Betreuungsbehörden seit 01.01.2023 in Modellprojekten bzw. -regionen bundesweit erprobt wird. Vor allem im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung soll es dazu beitragen, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, bzw. eine laufende Betreuung einschränken zu können oder ganz aufzuheben zu können.
Es handelt sich somit um einen Beitrag zur nationalen Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (2006) sowie der aktuellen Novelle des Betreuungsrechts (insbesondere Beitrag zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen – v. a. derjenigen, die potenziell Adressat:innen des Betreuungswesen sind). Die Forschung will einen Fokus auf die Rechte dieser Menschen legen.
Die geplante wissenschaftliche Begleitforschung erfasst aus der Durchführung der erweiterten Unterstützung Daten systematisch und erhebt in Interviews Betroffener und in Fokusgruppeninterviews weitere relevante Daten, stellt sie kriteriengeleitet zusammen, und wertet sie multiperspektivisch aus. Die Darstellung der Ergebnisse soll auf mehreren Ebenen erfolgen, um die Effizienz und Effektivität der Maßnahme in Bezug auf ihre Bedarfs- und Problemangemessenheit beurteilen zu können.
Neben einer abschließenden bzw. summativen Evaluation werden auch Elemente einer formativen Evaluation zum Tragen kommen: bereits während des Forschungsprozesses werden Ergebnisse in das Modellprojekt zurückgemeldet, um dort ggf. Änderungen in der konzeptionellen und methodischen Vorgehensweise zu ermöglichen.
Neben halbstrukturierten leitfadengestützten Interviews mit Betroffenen (Panelstudie) kommen Fokusgruppen zum Einsatz: In zwei Fokusgruppen mit den die erweiterte Unterstützung anbietenden Fachkräften der Betreuungsstelle sowie Mitarbeiter:innen des zuständigen Amtsgerichts (Richter:innen wie Rechtspfleger:innen) werden vor allem die Rahmenbedingungen thematisiert.
Begleitend erfolgt eine quantitative Datenerfassung durch die Betreuungsstelle, die im Rahmen der Begleitforschung wissenschaftlich ausgewertet wird.
Im Sinne einer mixed-methods-Studie werden die qualitativ gewonnenen Informationen (aus den Interviews und den Fokusgruppen) mit den quantitativen Daten kombiniert ausgewertet.
Projektpartner: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg