Vom 1. Dezember 2023 bis 7. Januar 2024 läuft die Bewerbungsfrist für das Stipendienprogramm B-MINT. Die Claussen-Simon-Stiftung fördert damit gezielt junge Frauen, die sich für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik begeistern und ein Bachelor-Studium in einem MINT-Hauptfach an einer staatlichen Hamburger Hochschule begonnen haben. Absolventinnen des Stipendienprogramms Early Bird-Frühstudium sowie ehemalige Teilnehmerinnen beim Programm mint:pink können sich auch bewerben, wenn sie an deutschen Hochschulen außerhalb Hamburgs studieren.
Bewerben können sich Studentinnen der MINT-Fächer im 1. und 2. Semester. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind u.a. sehr gute Abiturleistungen insbesondere in den MINT-Fächern, ein Präsenzstudium in Vollzeit (kein Lehramt) sowie ein Höchstalter von i.d.R. 25 Jahren bei Bewerbungsschluss. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsprozess sind auf der Website der Claussen-Simon-Stiftung zu finden: www.claussen-simon-stiftung.de/bmint
Das Stipendienprogramm B-MINT wird immer zum Ende eines Kalenderjahres ausgeschrieben. Die Stipendiatinnen profitieren neben der finanziellen Unterstützung auch von zahlreichen ideellen Förderangeboten: Die Claussen-Simon-Stiftung bietet Workshops, Seminare und Coachings an, die Impulse für die persönliche Weiterentwicklung und den Berufseinstieg setzen und sich an den fachlichen Interessen und Herausforderungen der B-MINT-Stipendiatinnen ausrichten. Weitere programmübergreifende Veranstaltungen ermöglichen den Austausch und die Vernetzung mit Stipendiat:innen und Alumni:ae der anderen Förderprogramme der Claussen-Simon-Stiftung.
Die Förderung bei B-MINT läuft maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit des Bachelors. Das Stipendium wird unabhängig von BAföG oder vom Einkommen der Eltern gewährt, die Stipendienhöhe bewegt sich dabei bezogen auf die individuellen Lebenshaltungskosten zwischen 300 Euro bis maximal 934 Euro pro Monat. Zusätzlich erhalten die Stipendiatinnen ein Budget für Konferenzteilnahmen in Höhe von 400 Euro im Jahr. Als Alumnae können sie weiterhin an ausgewählten Veranstaltungen der Claussen-Simon-Stiftung teilnehmen und bleiben Teil des Stipendiat:innennetzwerks.
Auf die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe von Stipendien oder sonstigen Förderungen entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung im freien Ermessen. Änderungen des Auswahlverfahrens bleiben vorbehalten.