Soziale Arbeit
FAQ zu Zuteilungs- und Direkteinträger*innenverfahren
FAQs zum Zuteilungsverfahren
Auf welche Art und Weise wird gewählt?
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Handreichung als PDF mit Anleitung und Screenshots
Es wird online über den MyHAW-Account unter der Funktion „Studienplaner mit Modulplan“ gewählt. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie in der Handreichung ab Kapitel 1.
Wie funktioniert die Echtzeitbelegung?
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Wenn die Ergebnisse veröffentlicht sind und Sie nicht alle gewünschten Seminare erhalten haben, können Sie sich im sogenannten „Echtzeitverfahren" für dann noch verfügbare Seminare anmelden und werden „in Echtzeit“ zugelassen.
Hier gilt das „Windhund-Prinzip“! Falls in einem Seminar noch Plätze frei sind, können Sie sich also sofort und ohne weiteres Losverfahren einen Platz sichern.
Falls es dabei nicht um eine Veranstaltung geht, zu der Sie gar nicht zugelassen wurden, sondern um einen Wechsel zwischen Veranstaltungen innerhalb desselben Moduls (also innerhalb sog. Parallelgruppen), müssen Sie sich zunächst von der Veranstaltung abmelden, die Sie nicht besuchen wollen, bevor Sie eine neue anwählen können.
Warum werden bei der Wahl nur Kurse angezeigt, die ich schon belegt habe?
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Das kann daran liegen, dass nicht das richtige Semester eingestellt wurde. Wie das funktioniert, finden Sie in der Handreichung in Kapitel 1.
Müssen bei der Wahl mehrere Prioritäten angegeben werden?
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Sie können mit Prioritäten wählen, was dazu führen soll, dass in möglichst vielen Veranstaltungen Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Ihre Chancen auf einen Seminarplatz erhöhen sich, je mehr Prioritäten Sie angeben können. Sie müssen mindestens zwei Prioritäten angeben. Die Priorisierung erfolgt lediglich innerhalb eines Moduls. Mehr dazu finden Sie in Kapitel 2.1 der Handreichung.
Kann in M19 eine Parallelgruppe als Prio 1 gewählt werden und in M23 als Prio 2 etc.?
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Nein, das ist systemseitig leider nicht möglich, beide werden alleinstehend gelost.
Kann ich Seminare aus einem höheren/ niedrigeren Semester wählen?
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Seminare aus niedrigeren Semestern: In jedem Semester halten wir ein Kontingent an Seminarplätzen für höhere Semester bereit. Diese werden im selben Zeitraum angewählt und verteilt wie die regulären Veranstaltungen: Sie wählen die Veranstaltungen aus Ihrem regulären Semester sowie die, die Sie aus niedrigeren Semestern noch brauchen, parallel an. Beachten Sie bitte, dass seit dem Wintersemester 2025/26 eine neue Prüfungsordnung gilt und daher die Modulbezeichnungen teilweise abweichen können. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Handreichung in Kapitel 1.
Seminare aus höheren Semestern: Seminarplätze in höheren Semestern können Sie nur erhalten, wenn diese nach dem Verfahren noch verfügbar sind, da die Plätze für das reguläre Semester oder für Studierende, die etwas nachholen müssen, geplant sind. Sollten Sie “vorstudieren” wollen und es gibt einen Platz, informieren Sie bitte die Lehrenden entsprechend, sodass diese entscheiden können, wem sie den Platz geben. Teilzeitstudierende werden hier noch einmal gesondert berücksichtigt. Siehe dazu Kapitel 7 in der Handreichung zur Veranstaltungsbelegung.
Lost das System automatisch so, dass sich keine Überschneidungen ergeben?
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Grundsätzlich lost das System so, dass bei Überschneidungen ein Terminkonflikt angezeigt wird.
Es kann durch technische Fehler aber dazu kommen, dass im Einzelfall Überschneidungen auftreten, dies passiert insbesondere bei Seminaren in der Blockwoche. In diesem Fall sollten Sie sich von einer der Veranstaltungen wieder abmelden und versuchen, im Echtzeitverfahren einen Stundenplan zu wählen, der studierbar ist. Sollte das nicht funktionieren, können Sie zur Beratung kommen.
Muss ich ein Seminar belegen, um am Ende die Prüfung zu schreiben?
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Ja, es sei denn, Sie haben das Seminar schon einmal belegt. Dann können Sie die damaligen Lehrenden anschreiben und darum bitten, die Prüfung dort abzulegen.
Was passiert, wenn alle Prioritäten abgelehnt sind?
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Dieser Fall ist sehr selten. Sollte das passieren, liegt dies zumeist an einer Mischung aus
Terminkonflikten und dem Erreichen der maximalen Teilnehmer*innen-Zahl. In diesem Fall können Sie versuchen, im Echtzeitverfahren noch ein entsprechendes Seminar zu bekommen oder sonst in die Beratung kommen.
Ist es möglich, ein anderes Seminar zu besuchen, als man offiziell hat (z.B. Recht)?
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Nein, da die Nachweise von den tatsächlichen Lehrenden in MyHAW eingetragen werden, das heißt, ein Seminartausch muss mit den Lehrenden besprochen werden und in myHAW entsprechend eingetragen werden, da es sonst nicht möglich ist, die Credits entsprechend einzutragen.
Wo kann ich mich abmelden?
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Die Anleitung finden Sie in der Handreichung in Kapitel 2.
Was heißt „hohe Priorität“?
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Während der Wahl können Sie Prioritäten bei den Kursen angeben (mehr dazu in Kapitel 2.1). Der Status „hohe Priorität“ bedeutet, dass Sie die Veranstaltung bei der Wahl als hohe Priorität angegeben haben und kann auch nach dem Zuteilungsverfahren noch angezeigt werden. Zu einem Kurs sind Sie aber nur zugelassen, wenn auch der Status „zugelassen“ angezeigt wird. Alle Statusmeldungen werden in der Handreichung im Kapitel 3 erklärt.
Was heißt „Leistung vorhanden“?
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Zeigt das System die Meldung „Leistung vorhanden“ an, bedeutet das, dass Sie in diesem Modul schon einen Leistungsnachweis erbracht haben. Deshalb können ggf. in diesem Modul keine Lehrveranstaltungen mehr gewählt werden. Sollten Ihnen in diesem Modul noch Seminare fehlen, sollte es möglich sein, diese trotzdem zu wählen.
Was heißt „Terminkonflikt“?
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Wenn Sie mehrere Kurse als Priorität angegeben haben, die zur gleichen Zeit stattfinden und schon bei einem zugelassen wurden, können Sie an dem anderen Kurs nicht mehr teilnehmen. Das wird im System als „Terminkonflikt“ angezeigt.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
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Ansprechpersonen
Sollten im Laufe des Verfahrens Probleme auftreten, die sich nicht über die Informationen in der Handreichung lösen lassen, melden Sie sich gerne als Teilnehmende des Direkteinträger*innen-Verfahrens unter: dev_basa (at) haw-hamburg (dot) de und als Teilnehmer*innen des Zuteilungsverfahrens unter zuteilungsverfahren_basa (at) haw-hamburg (dot) de.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: myHAW (at) haw-hamburg (dot) de.
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Kennung oder dem Single Sign On haben, wenden Sie sich bitte an: itsc-support (at) haw-hamburg (dot) de.
Bei Problemen, die uns erst kurz vor Ende der Anwahlphase kommuniziert werden, können wir oft nicht mehr unterstützen, melden Sie sich daher bitte früh genug, wenn etwas nicht klappt und die Handreichung nicht weiterhilft.
Beratung
Am Ende des gesamten Verfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, falls im Wahlverfahren und in der Echtzeitbelegung kein studierbarer Stundenplan für Sie zustande gekommen ist, oder falls Sie einzelne Module gar nicht belegen konnten. Die Beratungs-Termine werden nach Ergebnisveröffentlichung im Moodle-Raum „Beratung zum Zuteilungsverfahren“ freigeschaltet. Bitte nehmen Sie die Beratung nur wahr, wenn Sie Seminare nicht erhalten haben. Wenn Sie das Verfahren verpasst haben oder bereits einen vollständigen Stundenplan besitzen, aber tauschen möchten, klären Sie dies bitte direkt mit Kommiliton*innen und informieren anschließend die Lehrenden.
Wahlpflichtbereich
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Ich kann die Wahlbereich-Module nicht finden, was muss ich in MyHAW tun?
Suchen Sie die Wahlbereich-Module gern über die Suchleiste mit ihrer Bezeichnung oder per Schlagwort. Beispiel: Am Modul BASA_WP.LV51-P Journalismus und Soziale Arbeit (Nummer aus dem Sommersemester 2026, kann variieren)
Hier können Sie entweder die Nummer (BASA…) oder „Journalismus“ in die Suchleiste eingeben.
Sollte es dann immer noch nicht funktionieren, können Sie auch auf die Nummer oder die Bezeichnung der Veranstaltung im VLVZ klicken, dann gelangen Sie per Link zur Belegungsfunktion.
Können die Wahlbereiche gegenseitig angerechnet werden?
Ja, das ist prinzipiell möglich. In der Beleg-Maske werden Sie gefragt, für welches Modul Sie das Seminar belegen möchten. Sollte dies nicht angezeigt werden, melden Sie sich bitte unter myHAW@haw-hamburg.de
Wichtig ist hierbei, dass die SWS-Anzahl für das jeweilige Semester nicht überschritten wird, damit genügend Seminarplätze für alle zur Verfügung stehen. Sollte es darum gehen, noch Wahlbereich-Seminare aus niedrigeren Semestern zu belegen, ist dies im Rahmen des Kontingents ggf. möglich oder kann über die Echtzeitbelegung gelöst werden.
Reicht ein LN oder SN im Wahlbereich?
Die Voraussetzungen, um die Module zu bestehen, finden Sie im jeweiligen Modulhandbuch. Je nach Wahlbereichsmodul kann sich dies unterscheiden.
Kann ich zweimal den gleichen WP wählen (z.B. 2x Journalismus)?
Nein, dies entspricht nicht der Prüfungsordnung, es geht darum, jeweils verschiedene Seminare zu belegen.
FAQ zum Direkteinträger*innenverfahren
Wer kann am DEV teilnehmen?
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Handreichung als PDF mit Anleitung und Screenshots
Studierende Eltern eines Kindes im Alter von höchstens 12 Jahren, Studierende mit Pflege- oder Betreuungsaufgaben von mind. 3 Stunden pro Tag (zwischen 7 und 18 Uhr) sowie Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Warum werden die Ergebnisse während des regulären Verfahrens auf „in Bearbeitung“ gesetzt?
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Während des regulären Zuteilungsverfahrens werden die Kurse erneut bearbeitet. Das wirkt sich aber nicht auf die bereits bestätigten Ergebnisse der Direkteinträger*innen aus. Ihre gewählten Kurse bleiben also bestehen, es lässt sich nur leider technisch nicht anders lösen.
Welche Nachweise sind für die Teilnahme erforderlich?
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Studierende Eltern: Kopie der Geburtsurkunde (einmalig) und (jedes Semester neu) Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über den gezahlten Semesterbeitrag.
Studierende mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben: Aussagekräftige Nachweise (Studierendenausweis, Pflegegrad, ärztliche Stellungnahme(n), Betreuerausweis, Schwerbehindertenausweis etc.)
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: Ein aktuelles ärztliches oder psychotherapeutisches Attest, aus dem als Begründung zur Teilnahme am DEV zum Beispiel hervorgeht, dass Sie
- Fahrdienste und Studienhilfen planen und koordinieren müssen
- aufgrund von baulichen Gegebenheiten auf bestimmte Seminare angewiesen sind
- aufgrund von vielen Therapie- und/oder Behandlungsterminen nur bestimmte Zeitfenster zur Verfügung haben
- aus gesundheitlichen Gründen auf einen gleichmäßig verteilten Tages- und Wochenplan angewiesen sind
- eine schwerwiegende Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung haben und Ihre Belastbarkeit in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit abnimmt.
Wann und wo sind die Nachweise einzureichen?
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In den Informationen zum Semester finden Sie immer aktuelle Informationen zu den Ansprechpersonen und Kontaktadressen.
Müssen die Nachweise zur Teilnahme am Direkteinträger*innenverfahren jedes Semester erneut gesendet werden?
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Eltern reichen einmalig die Geburtsurkunde ein und jedes Semester neu ihre Immatrikulationsbescheinigung oder den Nachweis über den bezahlten Semesterbeitrag.
Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie Pflege- oder Betreuungsaufgaben: Hier findet aktuell ein Umstellungsprozess statt. Die aktuellen Anforderungen bzgl. Unterlagen und ähnlichem finden Sie in den Informationen zum Semester.