Regelungen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Mobiles Arbeiten in Dienstvereinbarungen

Seit März 2020 arbeiten viele Beschäftigte der HAW Hamburg größtenteils im Homeoffice. In diesem Rahmen gilt seit einem Jahr an der Hochschule die „Dienstvereinbarung zu Arbeitsplatzalternativen während des Zeitraums der Corona-Pandemie“. Mit dem Ende der Pandemie-Maßnahmen freuen sich viele Kolleg*innen wieder über mehr „Normalität“ im (Arbeits-) Alltag, doch befürworten zugleich viele ein weiteres Arbeiten von zuhause.

Porträt von Holger Sterzenbach© Holger Sterzenbach

Holger Sterzenbach war elf Jahre Vorsitzender des Personalrats und widmet sich nun anderen Themen an der Hochschule.

Ein Meinungsbeitrag von Holger Sterzenbach, Personalratsvorsitzender an der HAW Hamburg.

Personalrat und Hochschulleitung hatten sich in Ermangelung einer Hamburg-weiten Dienstvereinbarung im Geltungsbereich des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes während der Corona-Pandemie auf praktikable und alle Seiten berücksichtigende Regelungen verständigt. Diese Dienstvereinbarung gilt zunächst bis 31. März 2022, es besteht jedoch Einigkeit, diese nochmals bis 30. Juni 2022 zu verlängern.

Hamburg-weite Dienstvereinbarungen werden für die Behörden und ihre nachgelagerten Dienststellen, so auch Hochschulen, zwischen den Gewerkschaften (vertreten durch den Deutschen Gewerkschaftsbund DGB) und dem Beamtenbund einerseits und dem Personalamt andererseits geschlossen.

Vor der Corona-Pandemie war das Interesse der Verhandlungspartner an Regelungen zur Mobilen Arbeit (häufig auch als Homeoffice bezeichnet) nicht sehr stark ausgeprägt, obwohl es diese in einzelnen Hamburger Behörden bereits gab, in anderen Bundesländern und der freien Wirtschaft ohnehin.

Dies erklärt sich auch aus dem Umstand, dass es seit 2005 eine Hamburg-weite Regelung zur Telearbeit gibt (an der HAW Hamburg seit 2016), die das partielle Arbeiten zu Hause ermöglicht.

Wichtig ist sowohl bei der Telearbeit als auch bei der Mobilen Arbeit die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften einschließlich der Arbeitszeitregelungen. Telearbeitende haben darüber hinaus einen grundsätzlichen Anspruch auf eine adäquate Arbeitsplatzausstattung mit Büromöbeln und IT-Endgeräten.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist der gesellschaftliche Druck deutlich gestiegen, das Arbeiten an stationären Arbeitsplätzen zu flexibilisieren. Diesem Druck sehen sich auch die Gewerkschaften und der Beamtenbund ausgesetzt.

Im Herbst 2020 kam in Hamburg folgerichtig Bewegung in das Thema: Das Personalamt wollte plötzlich doch eine Hamburg-weite Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit abschließen und trug ihr Anliegen an Gewerkschaften und Beamtenbund heran.

Unglücklich verquickt wurde dieses Anliegen des Personalamts mit zwei wichtigen Themen:

Die Aufgabe der bisher bekannten Telearbeit sowie die Einsparung von bis zu 30 Prozent der vorhandenen Büroflächen in eigener Hand oder in Anmietung mit der unausgesprochenen Hoffnung, für die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards am häuslichen Arbeitsplatz nicht mehr verantwortlich zu sein.

Die Verhandlungsgruppe der oben genannten Akteure arbeitet seither kontinuierlich an einem Entwurf. Die Arbeitnehmer*innen- und Beamt*innenseite hat eine entsprechende Arbeitsgruppe etabliert, die diesen Prozess unterstützt.

Die vorliegenden Entwürfe tragen inzwischen eine deutlich arbeitnehmerfreundliche Handschrift, diese müssen auch auf Seiten des Personalamts mit den betroffenen Behörden und Dienststellen abgestimmt werden. Dabei zeigt sich eine höchst unterschiedliche Interessenlage der Arbeitgeber, die sich aus der sehr großen Bandbreite von Behörden, Polizei und Feuerwehr, Strafvollzug bis hin zu Hochschulen und Schulen ergibt. Das Personalamt ist deshalb nicht darum zu beneiden, diesen Prozess zu steuern und die Interessen der Arbeitgeber zu bündeln und möglichst durchzusetzen.

Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass auch die Gewerkschaften und der Beamtenbund sich nicht in allen Fragen einig sind. Klar ist, dass die in Jahrzehnten durch ihre Mitglieder erstrittenen guten Arbeitsschutzstandards nicht ausgehöhlt werden dürfen.

Die Verhandlungen werden sich deshalb noch einige Zeit hinziehen. Zu erwarten ist, dass eine Hamburg-weite Dienstvereinbarung nach § 93 Personalvertretungsgesetz unmittelbar auch an der HAW Hamburg gelten wird, eigene Dienstvereinbarungen werden voraussichtlich nicht mehr zulässig sein.

Kontakt

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am besten über E-Mail:
personalrat (at) haw-hamburg (dot) de und

Telefon: +49 40 428 75-9124

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