Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat. Zu diesem Ergebnis kam nun der Exmatrikulationsausschuss einstimmig in seiner abschließenden Sitzung.
Die HAW Hamburg hat sich eindeutig von dem viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten distanziert. Sie steht als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form und trifft ihre Entscheidungen aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern.
Die Exmatrikulation nach § 42 Abs. 3 Nr. 3 HambHG kann ausgesprochen werden, wenn der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten ein erheblicher Schaden zugefügt wurde. Vor dem Hintergrund der Sach- und Rechtslage hat die Präsidentin den ständigen Ausschuss mit dem Auftrag einberufen, ergebnisoffen zu prüfen, ob gegen die Studierende ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden soll. Der Ausschuss hat sich nach sorgfältiger Prüfung gegen die Einleitung eines solchen Verfahrens ausgesprochen. Er hat bei der Entscheidung die Verhältnismäßigkeit abgewogen, da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handelt. Dabei wurden das bis Ende Juli ausgesprochene Hausverbot und die individuelle Studiensituation mit einbezogen.