Abschlussbericht EWU

Rechtliche Betreuungen sind ein starker Eingriff in die Grundrechte – Lassen sie sich vermeiden?

Wenn eine Person beispielsweise aufgrund einer dementiellen Erkrankung, einer Schizophrenie, einer Suchterkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, kann das Instrument der rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) greifen: Nach Prüfung durch ein Gericht bekommen die betroffenen Menschen eine Betreuung an ihre Seite gestellt, welche die rechtlichen Geschäfte im Sinne der Betroffenen führen soll. Dies ist jedoch mit einem Eingriff in persönliche Grundrechte verbunden und soll deshalb immer an letzter Stelle von Hilfsangeboten stehen.

Vor einer gerichtlichen Bestellung einer Betreuung können eine Behörde oder ein beauftragter Betreuungsverein oder Berufsbetreuer die betroffenen Personen jetzt auch niedrigschwellig unterstützen. Hierfür hat der Gesetzgeber das Instrument der erweiterten Unterstützung neu eingeführt: Eine zeitlich befristete,intensive Hilfe, die eine rechtliche Betreuung vermeiden sollsofern Anhaltspunkte bestehen, dass diese vermieden werden kann.

Prof. Dr. Dieter Röh und die wissenschaftliche Mitarbeiterin, Veronica Pott, haben die Umsetzung der Hamburger Fachbehörde untersucht und präsentieren ihren Abschlussbericht. Ihr Fazit: Die interviewten Personen zeigen sich mit dieser Form der Unterstützung im Einzelfall sehr zufrieden, der Bedarf für Unterstützung vor allem im Umgang mit bürokratischen Anforderungen ist groß. Allerdings erscheint der Unterstützungsrahmen insgesamt nicht passend:Das zentrale Ziel der Maßnahme – nämlich die Befähigung der Personen, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und somiteine rechtliche Betreuung nachhaltig zu vermeiden konnte in den untersuchten Fällen nur teilweise erreicht werden. Schwierig ist vor allem die Suche nach Anschlusshilfen im Sozialsystemund der Zeitrahmen der erweiterten Unterstützung ist meist zu kurz., konstatiert Dieter Röh. Der Abschlussbericht liefert wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes und unterstreicht die Notwendigkeit, Strukturen und Ressourcen kritisch zu überprüfen und anzupassen. Insbesondere aus Expertenbefragungen ergaben sich Hinweise auf die Notwendigkeit einer verstärkten Kooperation zwischen Sozial- und Betreuungswesen und auf das Fehlen eines allgemeinen sozialen Dienstes für Erwachsene. 

Eine Beschreibung des Forschungsprojektes findet sich hier: https://www.haw-hamburg.de/forschung/forschungsprojekte-detail/project/project/show/ewu/

Kontakt

Prof. Dr. Dieter Röh

Professor für Wissenschaft Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Rehabilitation und Teilhabe
Dieter.Roeh (at) haw-hamburg (dot) de

Veronica Pott

veronica.pott (at) haw-hamburg (dot) de

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