Verwendung von Studiengebühren

Bericht für die Bürgerschaft

Der erste Rechenschaftsbericht aller Hamburger Hochschulen über die Höhe und Verwendung von Studiengebühren liegt vor.

Zur der Verbesserung von Studium und Lehre hat die Hamburger Bürgerschaft mit einem Studienfinanzierungsgesetz vom 6. Juli 2006 ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro eingeführt.

 
Die Einnahmen aus den Studiengebühren sollen insbesondere für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden und zusätzliche Tutorien sowie für eine bessere Ausstattung und Unterhaltung der studentisch genutzten Infrastruktur wie z.B. Gebäude, Bibliotheken, Laborplätze oder Inneneinrichtung eingesetzt werden.

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hat in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen eine jährliche Berichterstattung über die Höhe der Einnahmen aus Studiengebühren und die Verwendung dieser Mittel vereinbart.

Der nun vorliegende erste Bericht aller Hamburger Hochschulen umfasst den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2008 (Stand 18.6.2008):<link fileadmin user_upload presse downloads buergerschaftsbericht_studiengebuehren2007_18.06.2008.pdf _top download den> PDF Download

 
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Weitere Informationen zur Verwendung von Studiengebühren an der HAW Hamburg.

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