Lehraufträge und Tutorien

Lehrbeauftragte

Gemäß § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) können Lehraufträge zur Ergänzung und zur Sicherung des Lehrangebots für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden. Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis. Die weiteren Vorschriften für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der HAW Hamburg sind in der Satzung zu Lehraufträgen geregelt.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Lehraufträge. Zudem sind hier die entsprechenden Formulare hinterlegt, die Sie für die Beantragung einer Lehrauftragsvergabe bzw. als Lehrbeauftragte*r für den Erhalt und die Abrechnung benötigen, inkl. Merkblatt für Lehrbeauftragte an der HAW Hamburg zu versicherungsrechtlichen Fragen und Sicherheitshinweise für Lehrbeauftragte der Fakultät EMI.

Prozess

Prozess Lehrauftragsvergabe und -abrechnung der Lehrauftragsvergütung

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Einzureichende Unterlagen

Wenn Sie einen Lehrauftrag an der Fakultät EMI übernehmen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen. Die Vordrucke finden Sie am Seitenende unter Formulare.

  • Antrag für Lehrauftrag
    Der Antrag ist bei jeder Annahme eines Lehrauftrags und bei der Änderung von persönlichen Daten oder von Statistikmerkmalen für die Hochschulpersonalstatistik erforderlich. Außerdem ist durch die/den Lehrbeauftragte*n die Kenntnisnahme des Merkblatts für Lehrbeauftragte an der HAW Hamburg zu versicherungsrechtlichen Fragen und der Sicherheitshinweise für Lehrbeauftragte der Fakultät EMI zu bestätigen. 
  • Erklärung zum Lehrauftrag
    Diese Erklärung ist in jedem Semester bzw. bei jedem neuen Lehrauftrag erneut einzureichen.
     
  • Nachweise pädagogische Eignung
    Gemäß § 2 der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen ist i. d. R. ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzuweisen sowie eine einschlägige Berufspraxis von mind. drei Jahren außerhalb der Hochschule. Unterlagen, die den Hochschulabschluss (Zeugnis o. Urkunde) sowie die Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse oder Verträge) belegen, sind zusammen mit dem Antrag für Lehrauftrag einzureichen.
  • Nebentätigkeitsanzeige bei dem Hauptarbeitgeber (gilt auch für Beschäftigten der HAW Hamburg und Beamten)
    Hinweis für Mitarbeiter*innen der FHH: Eine Nebentätigkeitsanzeige ist erforderlich für alle für Mitarbeiter*innen der FHH, an die ein Lehrauftrag vergeben werden soll.
    Bei Beschäftigten der HAW Hamburg und Beamten: funktioniert nach erfolgter Anmeldung im Beschäftigtenportal der HAW.
    (funktioniert nach erfolgter Anmeldung im Beschäftigtenportal der HAW) 
  • Abrechnung Lehraufträge
    Für die Abrechnungen Ihrer Lehrauftragsvergütung verwenden Sie ab dem Wintersemester 2024/2025 bitte ausschließlich diesen Vordruck. Andere / ältere Formulare können nicht mehr verwendet werden. Wichtig: Ihre Abrechnungen müssen bis spätestens 6 Monate nach dem Lehrauftrag vorliegen.

Die Unterlagen reichen Sie bitte bei der Fakultätsverwaltung bzw. dem Team Beschaffung ein. Auch für weitere Fragen stehen Ihnen diese Stellen gerne zur Verfügung.

Formulare, Infor­mationen, Rechtliche Grundlagen

Informationen

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Formulare

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Rechtliche Grundlagen

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Weitere Infor­mationen

Weitere Informationen zum Thema Lehraufträge erhalten Sie im Beschäftigtenportal auf den Seiten des Justitiariats:

https://www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/personalgewinnung/lehrbeauftragte/

Tutorien

Alle Informationen zum Thema Beschäftigung von Studierenden (Tutorien, studentische Hilfskraft etc.) sind im Beschäftigtenportal auf der Seite des HAW-Personalservice unter folgendem Link abzurufen: HAW-Hamburg: Beschäftigung von Studierenden.