Verhaltensregeln für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen für Studierende an der HAW-Hamburg:
Die Fakultät Elektro-, Medien- und Informationstechnik stellt Dir während Deines Studiums in verschiedenen Laboratorien Datenverarbeitungsanlagen zur Durchführung von Praktika, Projekten, Seminaren, Abschlussarbeiten usw. zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigung ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Vor der Benutzung der DV-Anlagen ist die HAWNETiquette zu beachten.
Du hast in einer Erklärung versichert,
- dass Du die DV-Arbeitsplätze ausschließlich zur Durchführung von Aufgaben benutzen wirst, die zur Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Studienleistungen bzw. des Arbeitsauftrages notwendig sind,
- dass Du das für die DV-Arbeitsplätze verantwortliche Personal in den Laboratorien unverzüglich davon in Kenntnis setzt, wenn Verdachtsmomente erkennbar werden, dass Deine Benutzerkennung bzw. einer der von Dir benutzten Rechner anderweitig unberechtigt benutzt wird,
- dass Du keinerlei Software – außer der bereitgestellten – ohne ausdrückliche Erlaubnis eines verantwortlichen Mitarbeiters des jeweiligen Labors auf den verwendeten DV-Arbeitsplätzen installierst oder benutzt,
- dass Du mit den Geräten und den Betriebsmitteln sparsam umgehen werden und sie nur für die obigen Zwecke einsetzen wirst,
- dass Du an den DV-Arbeitsplätzen weder essen, trinken oder rauchen und die Geräte pfleglich behandeln wirst,
- dass Du bei eigener Programmiertätigkeit das Wohl und die Unversehrtheit anderer im Auge behalten wirst,
- dass Du jede beobachtete Funktionsbeeinträchtigung der Geräte und Programme umgehend dem zuständigen Laborpersonal mitteilen bzw. dokumentieren wirst,
- dass Du im Sinne kooperativen Verhaltens anderen berechtigten Benutzern Hilfestellung leisten wirst.
Dir sollte bekannt sein,
- dass Du Dich bei der Benutzung einer DV-Anlage auf Anforderung durch Vorlegen des Studierendenausweises als berechtigter Nutzer der Anlage ausweisen musst,
- dass das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten gesetzwidrig ist und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstößt,
- dass die Laboratorien zur Vergabe von Benutzerkennungen von den Studierenden Nachnamen, Vornamen und Matrikelnummer in Verbindung mit der Semestergruppe auf der jeweiligen DV-Anlage speichern und Sie dieser Speicherung zugestimmt haben,
- dass ein Verstoß gegen diese Auflagen zu einem unwiderruflichen Entzug der Benutzerberechtigung führen kann,
- dass das unbefugte Kopieren von Originaldatenträgern und dessen Kopien oder auf Servern abgelegter Originalprogramme strafbar ist und bei Zuwiderhandlung auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Geschädigten gerechnet werden muss.
- dass die HAW pro ausgedruckte Seite einen kostendeckenden Betrag gemäß Aushang neben den Druckern berechnet. Die HAW stellt Dir eine kostenfreie Printquote im Äquivalent von 500 Schwarz/Weißen Seiten A4 für ihre gesamte Studienzeit zur Verfügung. Solltest Du über die freie Printquote hinaus Dokumente ausdrucken wollen, verpflichtest Du Dich, den Preis für ein weiteres Kontingent im Voraus bei der Verwaltung in bar (gegen Quittung) einzuzahlen. Du wirst ausschließlich für den Ausdruck bereits gezahlter Seiten von der Verwaltung freigeschaltet.
- dass Dir von der HAW ein E-Mailkonto zur Verfügung gestellt wird, das von der HAW zur Kommunikation mit Dir verwendet wird. Du verpflichtest Dich, die Mails auf diesem Konto – zumindest soweit sie von der HAW stammen - regelmäßig zu lesen. Dieser Verpflichtung kannst Du auch durch Weiterleitung an eine eventuell vorhandene private Mailbox nachkommen. Nachrichten der HAW an Dich gelten mit dem Eingang in meiner Mailbox als Dir zugestellt.