Studienfachberatung
Bachelor-Studiengänge
Die Studienfachberatung bietet allgemeine und spezielle Beratung und ist zuständig für:
- Studienablauf innerhalb des Studiengangs
- Probleme bei der Fortführung des Studiums
- Überschreitung der Regelstudienzeit
- Informationen zu den Studiermöglichkeiten, dem Studiengang und die entsprechenden Berufsfelder
- Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG
Im Falle von Hochschul-/Studiengangswechsel ist die Studienfachberatung bei Studienbeginn für die Einstufungsbescheinigung und die Anrechnung von Leistungen und Fehlversuchen zuständig (erst nach erfolgter Immatrikulation). Hierfür sind alle Belege vorheriger Studien im Original vorzulegen.
Die zuständigen Studienfachberater sind bei den einzelnen Studiengängen angegeben.
Master-Studiengänge
Die Studienfachberatung ist unter anderem zuständig für:
- Allgemeine Studienfachberatung
- Problemen bei der Fortführung des Studiums
- Informationen zu den Studiermöglichkeiten und Studientechniken
- Informationen über die Studiengänge und die entsprechenden Berufsfelder
- Informationen zum Studienablauf innerhalb des Studiengangs
- Studienfachberatung von Hochschul- und Studiengangswechslern
Die zuständigen Studienfachberater sind bei den einzelnen Studiengängen angegeben.