Gleichstellungsbeauftragte – Für Chancengleichheit in den Fakultäten
Gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) werden in jeder Fakultät Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Sie beraten die Fakultätsleitungen in Gleichstellungsfragen, wirken in Berufungsverfahren mit und stehen Studierenden sowie Mitarbeitenden als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung.
Zugleich ist Gleichstellung eine Querschnittsaufgabe, die in sämtliche Strukturen und Prozesse hochschulischer Handlungsfelder integriert ist (Studium und Lehre, Nachwuchsförderung, Forschung und Infrastrukturen).
Ziel ist: Chancengleichheit fördern, Diskriminierung abbauen und eine faire, respektvolle Hochschulkultur aktiv mitgestalten.
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte für den wissenschaftlichen Bereich
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... sind Ansprechpartner*innen für alle Studierende, Professor*innen und akademischen Beschäftigten.
Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte für den wissenschaftlichen Bereich wird vom Fakultätsrat gewählt.
N.N.
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte für das technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (TVP)
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... sind Ansprechpartner*innen für alle Beschäftigten des technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (TVP) sowie im akademischen Bereich.
N.N.