Ziele und Aufgaben

​​​​​​​Forschung und Transfer

  • Das FTZ FMA ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die die Forschungs- und Transferaktivitäten auf dem Gebiet der Mobilität und der Akustik der Fakultät Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme bündelt und nach innen und nach außen kommuniziert. Es entwickelt Lösungen zu Fragestellungen insbesondere in den in §3 genannten fachlichen Schwerpunkten und leistet so Beiträge für eine nachhaltige Zukunft.
  • Das FTZ FMA bildet eine disziplinäre und interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung und Forschungsumgebung für Forschungs-, Entwicklungs- und Transferprojekte inklusive technischer Dienstleistungen auf den im Scope genannten Gebieten.
  • Das FTZ FMA entwickelt und initiiert Forschungsvorhaben, fördert die Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben, unterstützt seine Mitglieder bei der Einwerbung von Drittmitteln mit dem Ziel exzellente wissenschaftliche Leistungen zu erbringen.
  • Das FTZ FMA koordiniert und unterstützt Gremientätigkeiten an wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen. Auch Gutachtertätigkeiten der Mitglieder, z.B. für Fachjournale und Promotionen an kooperierenden Universitäten, sind erwünscht. Gleiches gilt für die Mitarbeit in Normungsgremien oder Arbeitskreisen von Fachgruppen.
  • Das FTZ FMA koordiniert und unterstützt den internen wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Austausch und die Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und außeruniversitären Partnern.
  • Das FTZ FMA verfolgt die Mehrung der wissenschaftlichen und technologievermittelnden Reputation der Hochschule.
  • Das FTZ FMA verfolgt die Erhöhung der lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Attraktivität der HAW Hamburg.

Lehre, Promotion und Nachwuchsförderung

  • Das FTZ FMA fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Regeln sowie bestehender Kooperationsvereinbarungen an Graduiertenprogrammen.
  • Das FTZ FMA fördert die Übertragung gewonnener Erkenntnisse in die Lehre und Weiterbildung, sowie Kommunikation der Ergebnisse sowohl an das Fachpublikum als auch an die breite Öffentlichkeit. Veröffentlichungen insbesondere mit Qualitätssicherung werden angestrebt. Regelmäßige Tagungsbeiträge mit Berichten aus laufenden Forschungsprojekten sind verpflichtend für die FTZ-Mitglieder.
  • Das FTZ FMA verfolgt die kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung der Lehre zur Erreichung, Festigung und Weiterentwicklung hoher, international vergleichbarer Qualitätsstandards.
  • In Verbindung mit der Durchführung der Forschungs- und Technologietransferaufgaben definieren und betreuen prüfungsberechtigte FTZ-Mitglieder Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen.

​​​​​​​Berufliche Weiterbildung

  • Mitglieder des FTZ Future Mobility and Acoustics können am Bedarf des Marktes orientierte Weiterbildungsprogramme ausarbeiten und diese in Form von theoretischen und praxisnahen Lehrinhalten gegen ein angemessenes Entgelt anbieten. Die Vergütung orientiert sich dabei an marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung der von FTZ/Hochschule festgelegten Nutzungsgebühren.
  • Das FTZ FMA strebt die Kooperation mit weiteren Einrichtungen der HAW Hamburg an, die zur Förderung und Unterstützung von Forschung und Transfer eingerichtet sind und stimmt sich regelmäßig mit diesen ab.

​​​​​​​Technische Dienstleistungen

  • Auf Anfrage von Unternehmen bieten Mitglieder des FTZ technische Dienstleistungen an.
  • Das FTZ FMA strebt die Kooperation mit weiteren Einrichtungen der HAW Hamburg an, die zur Förderung und Unterstützung von Forschung und Transfer eingerichtet sind und stimmt sich regelmäßig mit diesen ab.
  • Voraussetzung für die Annahme eines entsprechenden Auftrags und die Durchführung technischer Dienstleistungen ist eine vorherige Abklärung von verfügbaren Laborkapazitäten sowie eine hochschulseitige Genehmigung.
    • Vor Beginn der Auftragsbearbeitung sind Verträge über die Hochschule oder deren Verwertungsorganen abzuschließen. Dabei sind rechtliche Belange wie Haftungsfragen und Schutz von geistigem Eigentum zu berücksichtigen.
    • Die Vergütung orientiert sich dabei an marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung der von FTZ/Hochschule festgelegten Nutzungsgebühren.
    • Ein ausschließlicher Verleih von Messgeräten ist nicht vorgesehen.
    • Verantwortlich für die Einhaltung der obigen Regeln ist das jeweilige, die Dienstleistung durchführende FTZ-Mitglied.