Chipkarte
Die Chipkarte der HAW Hamburg dient den Beschäftigten der Hochschule als Hochschulausweis. Darüber hinaus können mithilfe der Chipkarte Schließberechtigungen für bestimmte Räume erteilt werden.
Bis zum April 2024 konnten Studierende die Karte zudem als Studierendenausweis nutzen. Dies ist weiterhin möglich. Allerdings werden keine neuen Chipkarten mehr für diese Zwecke ausgestellt. Der neue Studierendenausweis steht in myHAW zum Download zur Verfügung,
Bibliotheksausweise können in der Bibliothek (HIBS) beantragt werden. Wer eine Chipkarte besitzt, kann diese dafür nutzen:
Beantragung des Bibliotheksausweises
Schließberechtigungen (ab dem 07.04.2026)
Für die Beantragung von Schließberechtigungen stehen standortbezogene Formulare zur Verfügung.
Die Anträge sind nach Gebäuden getrennt und jeweils unterteilt in:
- Einzelantrag
- Sammelantrag inkl. Anlage
Studierende, Lehrbeauftragte und Mitarbeitende nutzen bitte ausschließlich die hier aufgeführten standortbezogenen Formulare.
Wer keine Chipkarte besitzt, bringt bitte den ausgefüllten Antrag persönlich zu den Sprechzeiten für die Schließkartenberechtigung (Montag und Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr) in das Chipkartenbüro und erhält dort die Chipkarte mit der gewünschten Schließberechtigung.
Chipkartenbesitzer*innen können den ausgefüllten Antrag per E-Mail an chipkarte@haw-hamburg.de senden. Die Schließberechtigung kann erfolgen, ohne persönlich im Chipkartenbüro vorbeikommen zu müssen.
Anträge für Schließberechtigungen
Berliner Tor 5
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Berliner Tor 7
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Alexanderstraße 1
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Kunst- und Mediencampus
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Schleusengraben 24
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Weitere FAQ zur Chipkarte
Wie verlängere /validiere ich die Chipkarte, wenn ich sie als Studierendenausweis benutze?
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Wenn ihr noch eine Chipkarte besitzt und sie als Studierendenausweis benutzen möchtet, müsst ihr diese in jedem Semester validieren. "Validierung" bedeutet die Aktualisierung der Gültigkeit des Studierendenausweises. Hierbei wird die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitsende (= Semesterende) bedruckt. Bitte prüft deshalb nach der Validierung die aufgedruckten Daten.
Sollten die Daten nach der Validierung nicht stimmen, könnt ihr euch an den Chipkarten-Service wenden.
Bevor die Gültigkeit einer Chipkarte verlängert wird, überprüft die Validierungsstation, ob ihr euch ordnungsgemäß zurückgemeldet habt oder ggf. eine Rückmeldesperre vorliegt.
Wo kann ich die Chipkarte validieren?
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Campus Bergedorf (Lohbrügger Kirchstraße 65)
- 1 x Hauptgebäude, Außenwand Hörsaal S, Raum 0.45
- 1 x Hauptgebäude, links vor dem Mensaeingang
Campus Berliner Tor
- 2 x Berliner Tor 5, Foyer
- 1 x Stiftstr. 69, EG, vor Raum 77
Campus Finkenau
- 1 x Finkenau 35, EG, Flur
- 1 x Finkenau 35, UG Hinterausgang
Wie kann ich die Chipkarte als Bibliotheksausweis nutzen?
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Ihr könnt die Chipkarte als Bibliotheksausweis für die Bibliotheken der HAW Hamburg nutzen.
Alle Informationen hierzu finden sich auf den Seiten zum Bibliotheksausweis.
Studierende der HAW Hamburg können zudem für die Bibliotheken der anderen Hamburger Hochschulen zum Teil kostenlos einen Bibliotheksausweis erhalten. Bitte wendet euch für nähere Informationen an die jeweilige Bibliothek.
Was ist beim Umgang mit der Chipkarte zu beachten?
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Die Chipkarte ist ein kleines Stück Hightech, geht deshalb bitte sorgsam mit ihr um!
Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine, Mikrowelle) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) ist die Chipkarte nicht lange gewachsen!
Insbesondere der wiederbeschreibbare TRW-Streifen (Thermo-ReWrite) unten auf der Vorderseite der Karte ist abrieb- und kratzempfindlich, vergleichbar mit einer DVD oder BlueRay-Disc.
Nutzt deshalb für den Ausweis die bei der Erstellung ausgegebene Schutzhülle! Ersatzhüllen gibt es kostenfrei in unserem Chipkarten-Servicebüro.
Datenschutz und Technisches zur Chipkarte als Studierenden- und Hochschulausweis
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
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Bei einem Chipkartenprojekt müssen personenbezogene Daten gespeichert werden – sonst funktioniert es nicht. Um diesem kritischen Punkt, insbesondere aus der Sicht der Studierenden, gerecht zu werden haben der AStA, das Präsidium der HAW Hamburg und die Projektleiter folgende Punkte festgelegt:
- Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten ist so gering wie möglich zu halten.
- Der Studierendenausweis ist kein Speichermedium für personenbezogene Daten oder für Kartenanwendungen.
- Wo möglich, wird auf Protokollierung von Kartenanwendungen verzichtet.
- Wo Kartenanwendungen protokolliert werden, erfolgt dies nur in pseudonymer Form (beispielsweise die Kartenserien-Nummer).
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen ist nur in Ausnahmefällen, wie bei Straftatbestand, gestattet.
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen darf nur von einem definierten Personenkreis erfolgen, hierbei gelten das Vieraugen-Prinzip und die Verwendung eines Doppel-Passworts (also nur durch Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, der ein Teil des Passwortes kennt sowie Anwesenheit eines Bediensteten der Dienststelle, der den anderen Teil des Passwortes kennt, kann auf die Protokolldaten zugegriffen werden).
- Abstimmung der datenschutzrechtlich relevanten Punkte des Projekts mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch Erstellung einer Risikoanalyse und Verfahrensbeschreibung.
Die Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden sowie das Auslesen von Protokolldaten werden in Vereinbarungen zwischen AStA und Präsidium definiert.
Mit Aushändigung des elektronischen Studierendenausweises erhält jeder Studierende seinen individuellen Datenspiegel, auf dem verständlich aufgelistet wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden.
Welche technischen Maßnahmen werden für den Datenschutz getroffen?
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Die Projektverantwortlichen der HAW Hamburg haben sich für den Einsatz einer sicheren Chipkartentechnologie für den Studierenden- und Dienstausweis entschieden. Anstelle des „gehackten“ und in negative Schlagzeilen gekommenen RFID-Chip „MIFARE Classic“ wird jetzt der sogenannte „MIFARE DESfire“ Chip in allen Chipkarten der HAW Hamburg eingesetzt.
Der „MIFARE DESfire“ Chip ist mit einem eigenen Prozessor ausgestattet und daher in der Lage, deutlich höhere Sicherheitsanforderungen zu bewältigen. Sein Verschlüsselungsverfahren basiert auf dem bewährten „Advanced Encryption Standard“ und wird auf dem Kartenchip bei jeder Nutzung dreimal mit drei unterschiedlichen Schlüsseln („Triple-DES“) angewendet. Gegenüber dem „MIFARE Classic“ Chip erhöht sich die Schlüssellänge damit von 48 Bit auf 128 Bit.
Veranschaulicht bedeutet das: Wenn das Entschlüsseln eines 48-Bit-Schlüssels eine Minute dauern würde, dann würde es bei einem 128-Bit-Schlüssel so lange dauern, dass in der Zwischenzeit das Universum einige Male neu entstanden wäre.
Werden Bewegungsprofile erstellt?
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Nein! Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Zutritt, Bibliothek, Drucke und Kopien) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich der Chipkarte zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang zu Räumen nicht auf die elektronische Kartenbörse zugreifen.
Wie lange wird mein Foto gespeichert?
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Das Foto wird sofort nach Ausweiserstellung gelöscht. Sollte eine Ersatz-Chipkarte notwendig sein, so wird vom Chipkarten-Serviceteam ein neues Foto erstellt.
Welche Reichweite hat der Chip der Karte?
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Die Chipkarte kann nicht geortet werden, da die Sendereichweite des RFID-Chips lediglich
10 cm beträgt. Darüber hinaus ist der Funkverkehr verschlüsselt.
Welche Daten sind auf der Chipkarte aufgedruckt?
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- Lichtbild (vierfarbig)
- Doktortitel (wenn vorhanden)
- Vorname
- Nachname
- Vorsatzwort (z.B. „von“ oder „zu“)
- Namenszusatz (z.B. „Graf“, „Freifrau“, etc.)
- Matrikelnummer
- Chipkartenseriennummer
- Gültigkeitszeitraum (wird bei Validierung aufgedruckt)
- HVV-Semesterticket
- Bibliothekskontonummer (Rückseite)
- Barcode Bibliothek für Medienausleihe (Rückseite)
Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert?
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- Firma (Studierende/r der HAW Hamburg)
- Personenkennziffer (relevant für Bezuschussung Mensa)
- Matrikelnummer
- Gültig ab (Tag der Validierung)
- Gültig bis (Semesterende, für das Semesterbeitrag gezahlt wurde)
- Bibliothekskontonummer
- Zutrittsnummer
- Zutrittsfolgenummer (relevant für Ersatzkarten)
- Chipkartenseriennummer
- Projektnummer Mensa (relevant für Teilnahme am Mensa Kassensystem)
Welche Daten werden über die Kartennutzung gespeichert?
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In der Mensa werden die bezahlten Speisen und Getränke unter Verwendung der Chipkartenseriennummer gespeichert. Diese Nummer lässt sich weder vom Zahlungssystem noch von den Mitarbeitern des Studierendenwerks Hamburg einer Person zuordnen. Diese aus Sicht des Datenschutzes „pseudonyme Nummer“ wird nur im Fall eines massiven Straftatbestands dem Karteninhaber zugeordnet und auf Anfrage der ermittelnden Behörde zur Verfügung gestellt.
Bei Betreten und Verlassen eines elektronisch gesicherten Raumes werden Datum, Uhrzeit und Zutritts-ID gespeichert. Diese protokollierten Daten werden nach sechs Wochen automatisch gelöscht. Um die Daten einsehen und auswerten zu können, muss grundsätzlich ein Straftatbestand wie Diebstahl oder Vandalismus vorliegen. Der Zugriff auf diese Daten ist durch ein Doppel-Passwort geschützt: Ein Teil des Passwortes ist im Besitz des Personalrats den anderen Teil verwahrt die Dienststelle (Administration Chipkarte).
Wer hat Zugriff auf die Kartendaten?
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Zugriff auf Ihre Kartendaten haben nur die Mitarbeiter der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung und des Chipkarten-Supports. Alle Mitarbeiter sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet.
Chipkarten-Servicebüro
Stiftstraße 69, Erdgeschoss, Raum 77
20099 Hamburg
itsc-support@haw-hamburg.de
T +49.40.21904-11330
Allgemeine Servicezeiten
| Mo-Mi | 09:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Do | 10:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Fr | 09:00 - 12:30 Uhr | 13:00 - 14:00 Uhr |
Spezielle Servicezeiten für die Ausgabe von Chipkarten (Schlüsselkarten), ab dem 07.04.2026
(für Studierende, Externe, Gäste und Lehrbeauftragte)
| Mo und Di | 10:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |