Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist ein zentrales Selbstverwaltungsorgan jeder Fakultät an Hochschulen in Hamburg, das nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) gewählt wird und die Interessen aller Statusgruppen der Fakultät vertritt. Er ist unter anderem zuständig für die Wahl der Dekanin bzw. des Dekans und die Erlassung, Änderung oder Aufhebung von Prüfungs-, Studienordnungen und Satzungen. Außerdem entscheidet er über die Einrichtung, Änderung oder den Wegfall von Studiengängen, wirkt an der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule mit, trifft Entscheidungen über die Organisation der Fakultät einschließlich der Fakultätssatzung, setzt Berufungsausschüsse ein und entscheidet über Berufungsvorschläge, wählt Gleichstellungsbeauftragte, nimmt Rechenschaftsberichte des Dekanats entgegen und kontrolliert dieses sowie nimmt zu allen Angelegenheiten der Fakultät Stellung. Durch diese Aufgaben hat der Fakultätsrat umfassende Rechte und Pflichten zur Mitbestimmung, Gestaltung und Kontrolle der akademischen und organisatorischen Belange der Fakultät entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des HmbHG.

Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse sind nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen in einem oder mehreren Studiengängen zuständig. Sie überwachen die Einhaltung der Prüfungsordnungen, entscheiden über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, über Nachteilsausgleiche, Fristverlängerungen sowie über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus stellen sie die Gleichbehandlung der Studierenden sicher, wahren die Rechtsmäßigkeit von Prüfungsentscheidungen und wirken auf eine transparente, faire und rechtssichere Prüfungsorganisation hin. Prüfungsausschüsse haben damit sowohl Entscheidungs- und Kontrollrechte als auch die Pflicht, Prüfungsverfahren sachgerecht, unparteiisch und im Einklang mit den gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben durchzuführen.

Die Prüfungsausschüsse der Fakultät Informatik und Digitale Gesellschaft sind nach Studiengängen organisiert.

Gleichstellungs­beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte wirken nach dem HmbHG darauf hin, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter an der Hochschule zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie beraten und unterstützen die Organe der Fakultät, sind an personellen, organisatorischen und strukturellen Entscheidungen zu beteiligen, insbesondere bei Berufungs- und Auswahlverfahren, und haben das Recht auf Information und Stellungnahme. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, ihre Aufgaben unabhängig, vertraulich und im Interesse der Chancengleichheit wahrzunehmen.

Der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Informatik und Digitale Gesellschaft ist aktuell Martin Schulz.