Leistungsstipendium
Die HAW Hamburg vergibt Stipendien an leistungsstarke internationale Bachelor-Studierende ab dem dritten Fachsemester und an internationale Master-Studierende ab dem zweiten Fachsemester aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg.
Achtung: Die Bewerbungsrunde für das Sommersemester 2026 ist derzeit noch nicht geöffnet. Bitte bewerben Sie sich aktuell noch nicht, da wir momentan technische Änderungen vornehmen. Die Bewerbungsoption wird ab dem 01. März 2026 freigeschaltet und entsprechend kommuniziert. Bewerbungen, die vor diesem Zeitpunkt angelegt werden, können nicht berücksichtigt werden und müssen gegebenenfalls erneut eingereicht werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenden sich sich bei Fragen zu den Leistungsstipendien bitte an io_scholarships (at) haw-hamburg (dot) de.
FAQs
Bewerbungsvoraussetzungen
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Sie können sich für ein Leistungsstipendium bewerben, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind immatrikulierte*r internationale*r Studierende*r an der HAW Hamburg (Voll- und/oder Teilzeit).
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben oder erfolgreich ein deutsches Studienkolleg besucht.
- Sie haben mindestens zwei Semester (Bachelor) bzw. ein Semester (Master) erfolgreich an der HAW Hamburg studiert und befinden sich in der generellen Regelstudienzeit Ihres Studienfachs.
- Sie beziehen kein BAföG oder andere staatliche Leistungen.
- Ihre Durchschnittsnote beträgt mindestens 2,2.
(Nicht gefördert werden Studierende gebührenpflichtiger oder weiterbildender Studiengänge, Studierende, die in einem Joint- und/oder Double-Degree-Studiengang studieren und Anspruch auf Leistungen anderer Förderer haben, Studierende, die Anspruch auf Leistungen anderer Förderer haben, Leistungen anderer Förderer erhalten und/oder bereits eine andere Förderung der HAW Hamburg erhalten, Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen können, ausländische Studierende mit doppelter Staatsbürgerschaft, von denen eine die deutsche ist).
Dauer und Höhe der Förderung
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Leistungsstipendien werden in Höhe von mindestens 1.800 Euro für ein Semester vergeben. In dieser Runde wird eine Förderung im SoSe 2026 ausgeschrieben werden. Das Stipendium wird in Raten ausgezahlt.
Bewerbungsfristen
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Sommersemester: 30. März eines jeden Jahres
Wintersemester: 30. September eines jeden Jahres
Bewerbungen, die außerhalb dieser Zeiträume eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Auch nicht vollständige Bewerbungen werden abgelehnt.
Achtung: Der Beginn jeder Bewerbungsfrist wird vom International Office kommuniziert. Bitte bewerben Sie sich nach Bekanntgabe des Fristbeginns mit den jeweils aktuellen Informationen und Unterlagen, die hier auf der Website zur Verfügung stehen.
Gutachten und weitere Bewerbungsunterlagen
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Wenn Sie sich zum ersten Mal für ein Leistungsstipendium an der HAW Hamburg bewerben, benötigen Sie Gutachten von zwei (!) Lehrenden Ihres Studiengangs. Bitte nutzen Sie das aktuelle Gutachtenformular für SoSe26.
Auch Masterstudierende, die im Bachelorstudium bereits ein Leistungsstipendium erhalten haben, benötigen zwei aktuelle Gutachten.
Andere Studierende, für die bereits zwei aktuelle Gutachten vorliegen, z.B. aus einer vorherigen Bewerbung, müssen keine weiteren Gutachten einreichen. Sie müssen bei ihrer Bewerbung über Mobility Online jedoch nächere Angaben (Name Gutachter*Innen, betreffendes Semester usw.) dazu machen. Die Gutachten sollten nicht älter als 12 Monate sein.
Wichtig: Ein Gutachten wird von einer lehrenden Person angefordert, die Ihre akademischen Leistungen gut kennt. Sie können bereits jetzt anfragen, welche lehrende Person bereit wäre, ein Gutachten für Sie zu erstellen und dies ankündigen. Sobald die Bewerbungsfrist beginnt, laden Sie das Gutachtenformular bitte hier herunter (Link folgt zeitnah) und füllen Sie es bereits mit Ihren persönlichen Daten aus. Dann können sie Ihren Gutachter*innen die entsprechenden Informationen sowie das aktuelle Gutachtenformular zusenden. Bitte bitten Sie die lehrenden Personen, ihre Gutachten dann direkt an io_scholarship (at) haw-hamburg (dot) de zu senden.
Bitte reichen Sie nicht mehr als zwei Gutachten ein.
Weitere Unterlagen müssen via Mobility Online (Link wird zum Start der Bewerbungsfrist hier zur Verfügung gestellt) außerdem eingereicht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten) auf Englisch oder Deutsch (Pflicht)
- Aktuellste Immatrikulationsbescheinigung aus myHAW (Pflicht)
- Aktuellste Leistungsübersicht mit Angaben zur Durchschnittsnote und den erreichten Credit Points aus myHAW (Pflicht)
- Für Studierende, deren Durchschnittsnote und Credit Points nicht in der Leistungsübersicht erkennbar sind (derzeit betrifft das u.a. alle Studiengänge der Fakultät Technik und Informatik außer Fahrzeugbau, Flugzeugbau und Maschinenbau), fordert das International Office nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Durchschnittsnote und die erreichten Leistungspunkte vom Fakultätsservicebüro an.
- Aktuellste Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger*innen) oder Kopie des Passes/ Personalausweises (für EU-Bürger*innen) (Pflicht)
- Formular Bankdaten (Pflicht)
- Formular zur finanziellen Situation (Pflicht)
- Motivationsschreiben oder sonstige notwendige Erklärungen (Achtung: optional, kein Bewertungskriterium!).
Bewerbung
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Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für ihre Bewerbung und lesen sie alle Informationen bitte stets gründlich durch.
Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen und laden Sie diese in unserem Bewerbungsportal (Mobility Online) vor der Bewerbungsfrist hoch. Der Link wird hier zeitnah zur Verfügung gestellt.
Denken Sie bitte daran, dass die Gutachten separat von ihrer Bewerbung von den Gutachter*innen an io_scholarships (at) haw-hamburg (dot) de zu senden sind.
Innerhalb von vier - sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist werden Sie in der Regel über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert.
Das International Office der HAW Hamburg wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!
Weitere Fragen und Antworten
Aufenthaltstitel
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Welcher Aufenthaltstitel ist Voraussetzung, um sich für ein Leistungsstipendium bewerben zu können?
Antragsberechtigt für die Stipendien, die das International Office vergibt, sind Studierende mit einem Aufenthaltsstatus nach §16 (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums) und EU-Bürger*innen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Leistungen haben. Geflüchtete internationale Studierende können sich nicht auf diese Stipendien bewerben. Internationale Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus können nur in Ausnahmefällen und nach Klärung der individuellen Situation gefördert werden. Ausländische Studierende mit doppelter Staatsbürgerschaft, von denen eine die deutsche ist, können sich nicht bewerben.
Ich habe aktuell nur eine Fiktionsbescheinigung, ist diese ausreichend?
Ja.
Kriterien
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Nach welchen Kriterien werden Stipendiat*innen ausgewählt?
Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen werden basierend auf der Durchschnittsnote, der durchschnittlichen Anzahl an Credit Points pro Semester und den Gutachten der Lehrenden Punkte vergeben und ein Ranking gebildet, das der Auswahlkommission als Orientierung dient. Zusätzlich werden weitere Kriterien berücksichtigt wie z.B. die finanzielle Situation oder ob ein*e Bewerber*in das Stipendium schon mehrmals erhalten hat. Bei Studierenden, die vorher bereits ein Stipendium erhalten haben, wird ebenfalls berücksichtigt, wie sich ihre Leistungen im Vergleich zur letzten Bewerbung entwickelt haben.
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier - sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist das Ergebnis Ihrer Bewerbung per Email mitgeteilt.
BAföG
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Kann ich ein Leistungsstipendium erhalten, wenn ich BAföG bekomme?
Nein.
Wann bin ich als internationale*r Studierende BAföG-berechtigt?
Sie sind BAföG-berechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung beim Amt für Ausbildungsförderung. Das sollten Sie in jedem Fall tun, wenn
- Sie keinen Aufenthaltsstatus nach §16 Aufenthaltsgesetz haben.
- Sie EU-Bürger*in sind und einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen oder vor Ihrem Studium in Deutschland gearbeitet haben.
- Sie eine*n Ehepartner*in deutscher Staatsangehörigkeit haben, der/die in Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausübt.
Bewerbungsvoraussetzungen
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Ich wurde ins 3. Fachsemester eingestuft, habe aber bisher erst ein Semester an der HAW Hamburg studiert, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Nein, leider nicht. Sie müssen mindestens zwei Semester erfolgreich an der HAW Hamburg studiert und Leistungen erbracht haben.
Ich befinde mich im Zwischensemester (bin also für den Master eingeschrieben, schreibe aber noch meine Bachelorarbeit), darf ich mich bewerben?
Nein. In dem Fall können Sie sich für die Studienabschlussförderung bewerben.
Ich studiere den Master of Public Health oder den European Master of Medical Technology and Healthcare Business, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Leider nein. Studierende weiterbildender oder gebührenpflichtiger Studiengänge sowie Studierende, die in einem Joint-oder Double-Degree-Studiengang studieren, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Mein Notendurchschnitt beträgt 2,29, erfülle ich damit die Bewerbungsvoraussetzungen?
Ja, nur die erste Ziffer nach dem Komma wird berücksichtigt.
Doppelförderung
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Kann ich zusätzlich zum Leistungsstipendium noch andere Stipendien erhalten?
Eine Doppelförderung mit anderen Stipendien ist ausgeschlossen. Sie können sich aber für mehrere Stipendien bewerben, um Ihre Förderchancen zu erhöhen.
Engagement und Motivation
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Spielt meine Motivation oder ehrenamtliches Engagement bei der Bewerbung für ein Leistungsstipendium eine Rolle?
Sie können ein optionales Motivationsschreiben oder sonstige Erklärungen abgeben. Es ist jedoch kein Bewertungskriterium.
Ehrenamtliches Engagement ist ebenfalls kein Kriterium, das bei einem Leistungsstipendium bewertet wird. Lehrende können allerdings fachliches Engagement, z.B. in Projekten oder bei Veranstaltungen, in ihren fachlichen Gutachten berücksichtigen.
Wenn Sie sich in einem internationalen Kontext an der HAW Hamburg engagiert haben, dann können Sie sich für ein Stipendium für besonders engagierte Studierende bewerben.
Wenn Sie eine finanzielle Nothilfe benötigen, finden Sie hier HAW-Hamburg: Finanzielle Nothilfe weitere Infos.
Finanzielle Situation
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Warum muss ich meine finanzielle Situation in der Bewerbung angeben?
Wenn Sie sich selbst finanzieren (also z.B. keine Unterstützung durch Ihre Eltern, Ehepartner*innen oder Freund*innen bekommen), dann können Sie je nach Höhe Ihres Einkommens in Ihrer Bewerbung Zusatzpunkte bekommen. Sie können auch weitere finanzielle Umstände erläutern.
Förderungshöchstdauer
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Gibt es eine Begrenzung, wie oft ich das Stipendium erhalten kann?
Ein Leistungsstipendium können Sie maximal 2 Jahre (also 4 Semester) erhalten. Im jeweiligen Auswahlverfahren werden jedoch weitere Kriterien wie beispielsweise die Anzahl der Bewerbungen insgesamt berücksichtigt.
Darüber hinaus können Sie sich für ein Stipendium für besonders engagierte Studierende und für eine Examensförderung des Studierendenwerks bewerben.
Gutachten
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Wie viele Gutachten brauche ich?
Für Ihre erste Bewerbung benötigen Sie Gutachten von zwei Lehrenden Ihres Studiengangs. Für eine erneute Bewerbung im selben Studiengang brauchen Sie keine weiteren Gutachten, wenn diese noch nicht älter als 12 Monate sind. Wenn Sie im Bachelorstudium eine Förderung erhalten haben und sich im Masterstudium erneut für ein Stipendium bewerben, dann benötigen Sie wieder zwei aktuelle Gutachten.
Wann sollte ich die Gutachten anfordern?
Fordern Sie die Gutachten so früh wie möglich an, bestenfalls nach der letzten Prüfungsphase und mindestens zwei Wochen vor Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist. Lehrende können es ablehnen, Ihnen ein Gutachten auszustellen, wenn Sie dieses zu spät anfordern.
Wen soll ich fragen?
Sprechen Sie am besten Professor*innen bzw. Lehrende an, die Sie gut akademisch einschätzen können, weil Sie sich z.B. aktiv in ihren Lehrveranstaltungen oder Projekten eingebracht haben.
Wie werden die Gutachten übermittelt?
Sobald die Bewerbungsfrist beginnt, laden Sie das Gutachtenformular bitte hier herunter (Link folgt zeitnah) und füllen Sie es bereits mit Ihren persönlichen Daten aus. Dann können sie Ihren Gutachter*innen die entsprechenden Informationen sowie das aktuelle Gutachtenformular zusenden. Bitte bitten Sie die lehrenden Personen, ihre Gutachten dann direkt an io_scholarship (at) haw-hamburg (dot) de zu senden.
Kann ich auch mehr als zwei Gutachten einreichen?
Bitte geben Sie nur die geforderten zwei Gutachten in Auftrag, da Sie sonst den Lehrenden einen unnötigen Zusatzaufwand verursachen.
Leistungsübersicht
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Was mache ich, wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen in meiner Notenübersicht eingetragen wurden?
Kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Lehrenden und bitte Sie sie, Ihre Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen bzw. einzutragen. Sollten bis zur Bewerbungsdeadline noch nicht alle Prüfungsergebnisse veröffentlicht sein, dann laden Sie bitte eine Übersicht über Ihre angemeldeten Prüfungen hoch und zu erwartende ECTS. Sollten Sie im letzten Semester ein Praktikum absolviert haben, das noch nicht eingetragen wurde, können Sie auch eine Bestätigung des Unternehmens über das absolvierte Praktikum einreichen.
Ich habe im letzten Semester keine Leistungen erbracht bzw. in meinem Studium werden Leistungen erst in einem späteren Semester bewertet/eingetragen, kann ich mich trotzdem bewerben?
Da Ihre Studienleistungen eine wichtige Bewertungsgrundlage Ihrer Bewerbung sind, können Sie sich leider nicht bewerben, wenn in Ihrer Leistungsübersicht keine Leistungen für das letzte Semester eingetragen sind. Kontaktieren Sie in dem Fall Ihre Professor*innen und fragen nach einer Möglichkeit, ob Leistungen früher bewertet und eingetragen werden können.
Bitte reichen sie stets die aktuellste Notenübersicht ein.
Mobility Online
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Was ist Mobility Online ?
Mobility Online ist das Bewerbungsportal auf dem Sie sich via HAW-W-Kennung anmelden müssen, um sich für ein Stipendium zu bewerben. Nachdem Sie sich dort registriert haben, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in das Portal hochladen.
Ab wann ist Mobility Online freigeschaltet?
In der Regel wird das Portal vier Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist geöffnet - in dieser kommenden Runde wsl. 01.März 2026.
Wie viel Zeit sollte ich für die Bewerbung einplanen?
Registrieren Sie sich möglichst frühzeitig, mindestens eine Woche vor der Bewerbungsfrist, in Mobility Online, damit Sie, falls technische Probleme oder Verständnisfragen auftauchen, noch die Gelegenheit haben, vor der Bewerbungsfrist Fragen an das International Office zu richten.
Regelstudienzeit
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Was ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit ist die Dauer, die für das Absolvieren Ihres Studiengangs vorgesehen ist (bei Bachelorstudiengängen an der HAW Hamburg sind das 6 oder 7 Semester, bei Masterstudiengängen 3 oder 4 Semester). Solange Sie diese Semesteranzahl (Fachsemester) nicht überschritten haben, befinden Sie sich in der Regelstudienzeit, unabhängig davon wie viele Credit Points Sie erreicht haben. Es gilt die generelle Regelstudienzeit, die Sie z.B. auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung finden.
Ich befinde mich außerhalb der Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem für ein Stipendium bewerben?
Sie können sich für ein Stipendium für besonders engagierte internationale Studierende sowie für die Studienabschlussförderung bewerben, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Rechtliches
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Förderungsleistungen werden nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel bewilligt; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Darlehen werden nicht vergeben.
Mit einem Leistungsstipendium können ausländische Studierende gefördert werden, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang an der HAW Hamburg immatrikuliert sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland oder an einem deutschen Studienkolleg erworben haben (sog. Bildungsausländer*innen).
Die Entscheidungen des Förderausschusses werden den antragstellenden Studierenden schriftlich (per Email) mitgeteilt. Die Studierende/der Studierende ist auf die Verpflichtung hinzuweisen, Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen und ggf. nachzuweisen.
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg behält sich das Recht vor, Bewilligungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu widerrufen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der/die Stipendienempfänger/in
a) durch Abbruch des Studiums nicht mehr förderberechtigt ist und/oder
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b) vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über erhebliche Tatsachen gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat (z. B. parallele öffentliche Förderung durch andere Stellen).