Gremien und Beauftragte

Das Hochschulrahmengesetz legt fest, dass alle Mitglieder einer Hochschule ein Mitbestimmungsrecht in Entscheidungsprozessen der Fakultät besitzen.

Zu diesem Zweck wählen die Mitglieder Interessensvertreterinnen in die verschiedenen Gremien, wie zum Beispiel den Fakultätsrat, den Forschungsausschuss oder die Departmentsräte. Diese nehmen übergeordnete Aufgaben wahr und haben das Gemeinwohl der Fakultät, bzw. der Departments im Blick. An den Sitzungen der Gremien können grundsätzlich alle Mitglieder der Hochschule als Zuhörerinnen teilnehmen. Davon ausgeschlossen sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten, diese werden in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert und behandelt. Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fakultätsrat

In jeder Fakultät tagt regelmäßig der Fakultätsrat, in dem die Gruppe der Hochschulprofessor*innen über die absolute Mehrheit der Sitze und Stimmen verfügt.

Neben der Wahl der Dekanin oder des Dekans übernimmt der Fakultätsrat folgende Aufgaben: Er entscheidet über den Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungs- sowie Studienordnungen. Er entscheidet über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Er nimmt Stellung zum Struktur- und Entwicklungsplan der Fakultät. Und er entscheidet über die Organisation in der Fakultät einschließlich des Erlasses der Fakultätssatung.

Die Wahl der Mitglieder des Fakultätsrat aus dem Bereich Lehre und Verwaltung findet alle zwei Jahre statt, aus dem Bereich der Studierenden jedes Jahr.

Mitglieder des Fakultätsrats

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Studiengangskoordination

Die Studiengangskoordinator*innen organisieren und betreuen einen oder mehrere Studiengänge an unserer Fakultät. Sie planen Stundenpläne, stimmen sich mit Lehrenden ab, koordinieren Prüfungen und sind zentrale Anlaufstelle für Studierende bei organisatorischen Fragen (Prüfungsordnung, Anmeldungen, Fristen). Außerdem vermittelten sie zwischen Studierenden, Lehrenden, Verwaltung und Prüfungsamt, erstellen Informationsmaterialien und halten die Webseite aktuell. Sie unterstützen die Qualitätssicherung, begleitet Akkreditierungen und sammeln Feedback zur Verbesserung des Studiengangs. 

Studiengangskoordinator*innen

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Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeaufragten der Fakultät MGM fördern Aktivitäten im Rahmen der Gleichstellung und freuen sich über Anträge auf finanzielle Förderung entsprechender Aktivitäten (Frist: jeweils der 30. September jeden Jahres). Gefördert werden können unterschiedliche Aktivitäten, die mit dem Gleichstellungsplan der Fakultät und der HAW Hamburg korrespondieren, u.a.: 

1. Berufungspolitik und wissenschaftliche Nachwuchsförderung (z.B. Fortbildungen, Vernetzungen)
2. Studierende und Studienerfolg (z.B. Teilnahme an Tagungen mit Gender-Bezug, Förderung studentischer Karrierewege mit Blick auf Gleichstellung)
3. Gender Studies und Genderprojekte (z.B. Durchführung von Tagungen oder Einladung von Referent*innen, kleinere Forschungsprojekte mit Gender- oder Gleichstellungsbezug)
4. Schutz vor sexualisierter Belästigung
5. Gleichwertige Vertretung der Geschlechter in Gremien
6. Work-Life-Balance: Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Privatleben
7. Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

Schicken Sie den ausgefüllten Antrag bis spätestens zum 30. September an gleichstellung-mgm (at) haw-hamburg (dot) de 

Die Prüfung der Anträge erfolgt bis Ende Oktober, alle Antragstellende erhalten eine schriftliche Rückmeldung. Um im Falle einer Bewilligung den bewilligten Zuschuss auszahlen zu können, werden später Belege bzw.  Rechnungen benötigt, aus denen hervorgeht, welche Kosten tatsächlich entstanden sind.

Nutzen Sie unsere Funktionspostadresse auch, wenn Sie Anregungen, Wünsche oder Beratungsbedarfe haben: gleichstellung-mgm (at) haw-hamburg (dot) de 

Gleichstellungsrichtlinie der HAW Hamburg

Gleichstellungsordnung der HAW Hamburg

Ansprechpersonen Gleichstellung

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