Gremien und Beauftragte

Das Hochschulrahmengesetz legt fest, dass alle Mitglieder einer Hochschule ein Mitbestimmungsrecht in Entscheidungsprozessen der Fakultät besitzen.

Zu diesem Zweck wählen die Mitglieder Interessensvertreterinnen in die verschiedenen Gremien, um übergeordnete Aufgaben wahrzunehmen und das Gemeinwohl der Fakultät im Blick zu haben.  An den Sitzungen der Gremien können grundsätzlich alle Mitglieder der Hochschule als Zuhörerinnen teilnehmen. Davon ausgeschlossen sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten, diese werden in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert und behandelt. Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fakultätsrat

In jeder Fakultät tagt regelmäßig der Fakultätsrat, in dem Hochschulprofessor*innen die absolute Mehrheit der Sitze und Stimmen haben. Neben der Wahl der Dekanin oder des Dekans übernimmt der Fakultätsrat folgende Aufgaben: Er entscheidet über den Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungs- sowie Studienordnungen. Er entscheidet über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Er nimmt Stellung zum Struktur- und Entwicklungsplan der Fakultät. Er entscheidet über die Organisation der Fakultät einschließlich der Fakultätssatzung. Die Mitglieder aus Lehre und Verwaltung werden alle zwei Jahre gewählt, die Studierenden jährlich.

Mitglieder des Fakultätsrats

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Studiengangsbeauftragte

Die Studiengangsbeauftragte organisieren und betreuen einen oder mehrere Studiengänge an unserer Fakultät. Sie planen Stundenpläne, stimmen sich mit Lehrenden ab, koordinieren Prüfungen und sind zentrale Anlaufstelle für Studierende bei organisatorischen Fragen (Prüfungsordnung, Anmeldungen, Fristen). Außerdem vermittelten sie zwischen Studierenden, Lehrenden, Verwaltung und Prüfungsamt, erstellen Informationsmaterialien und halten die Webseite aktuell. Sie unterstützen die Qualitätssicherung, begleitet Akkreditierungen und sammeln Feedback zur Verbesserung des Studiengangs. 

Studiengangsbeauftragte

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Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät MGM fördern Gleichstellungsaktivitäten finanziell. Gefördert werden Aktivitäten, die mit dem Gleichstellungsplan der Fakultät und der HAW Hamburg korrespondieren.Gleichstellungsrichtlinie der HAW Hamburg
Gleichstellungsordnung der HAW Hamburg

Senden Sie den ausgefüllten Antrag bis zum 30. Septemberm jeden Jahres an: gleichstellung-mgm (at) haw-hamburg (dot) de 
Die Prüfung erfolgt bis Ende Oktober. Bei Bewilligung werden später Belege/Rechnungen benötigt. 

Ansprechpersonen Gleichstellung

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Nachhaltig­keit

Die Nachhaltigkeitsbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Nachhaltigkeit an unserer Fakultät. Sie entwickelt Strategien und Konzepte, um Nachhaltigkeit in Betrieb, Lehre und Forschung zu verankern und die Fakultätsleitung bei wichtigen Entscheidungen zu beraten.

Ansprechpersonen Nachhaltigkeit

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Inter­natio­nalisierung

Die Internationalisierungsbeauftragten sind zentrale Ansprechpersonen für alle internationalen Aktivitäten der Fakultät. Sie entwickeln Strategien zur Stärkung der internationalen Ausrichtung und arbeiten eng mit der Fakultätsleitung zusammen, um die globale Sichtbarkeit von Studiengängen und Forschung zu erhöhen. Sie bauen internationale Partnerschaften auf, koordinieren Austauschprogramme und unterstützen Studierende sowie Lehrende bei Auslandsaufenthalten. Zugleich betreuen sie internationale Gastdozierende und Studierende an der Fakultät.

Ansprechpersonen Internationalisierung

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