Studienbüro
Erste Anlaufstelle für alle Fragen zum Vorlesungsbetrieb
Das Studienbüro plant das Semester der Fakultät – von den Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen, über den Stundenplan bis hin zu den Prüfungen. Es ist nicht zuständig für
- Alle Fragen rund um Prüfungsan- und -abmeldung, myHAW oder Zeugnisse. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Prüfungsamt.
- Alle Fragen zu den fachlichen Inhalten der Studiengänge. Wenden Sie sich hierzu bitte an die jeweiligen Studiengangskoordinatoren.
Besondere Aufgaben
Anerkennung von Leistungen eines früheren Studiums
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Die Anerkennung von Leistungen eines früheren Studiums an einer anderen Hochschule erfolgt durch den Prüfungsausschuss (PA) von Amts wegen idealerweise zu Beginn Ihres Studiums. Wenn Sie Vorleistungen von einem früheren Studium haben, bereiten Sie die folgende Dokumente vor:
- Zeugnisse oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Wichtig: Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben).
- Vollständig ausgefülltes Anerkennungsdokument mit Modulvergleich (Vorlage siehe unten)
Je sorgfältiger Sie die Informationen zusammenstellen und je plausibler Sie Ihre Angaben belegen können, desto größer sind Ihre Chancen auf Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt einmalig auf Basis der von Ihnen eingereichten Dokumente.
Hinweise zur Anerkennung von Modulen:
- Die Anzahl der Credit Points (CP) des Moduls von der früheren Hochschule muss mindestens genauso hoch sein, wie die CP des Moduls der HAW. Damit beispielsweise ein Modul anerkannt werden kann, welches an der HAW 5 CP hat, muss das Modul der früheren Hochschule auch mindestens 5 CP haben.
- Die inhaltliche Überdeckung des HAW Moduls und des Moduls der früheren Hochschule muss mindestens 80% betragen. Für die Prüfung der Überdeckung sind daher die Inhalte der Vorlesung der früheren Hochschule in dem entsprechenden Feld des Anerkennungsdokument einzutragen.
- Der Charakter der Module muss vergleichbar sein. Eine Vorlesung kann beispielsweise nicht für ein Projekt anerkannt werden, auch wenn es eine inhaltliche Überdeckung gibt.
- Falls das Modul der früheren Hochschule die Bedingungen erfüllt, es dort aber keine Laborpraktika gab, kann auch die Vorlesung anerkannt werden und das zugehörige Labor an der HAW ist entsprechend nachzuholen.
- Es werden nur vergleichbare hochschulische Leistungen anerkannt für die CP vergeben wurden. Leistungen aus einer beruflichen oder einer Techniker Ausbildung können nicht anerkannt werden.
- Es können maximal in Summe 105 CP anerkannt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass sowohl bestandene Prüfungen als auch nicht bestandene Prüfungen anerkannt werden. Bei den nicht bestandenen Prüfungen wird aber nur ein Fehlversuch übertragen, es sei denn, ein Modul wurde endgültig nicht bestanden. Falls Sie aber ein Grundlagenmodul (Mathe, Mechanik, Werkstoffkunde, Thermodynamik, etc.) endgültig nicht bestanden haben, ist die Aufnahme des Studiums an unserer Fakultät nicht möglich.
Der Prüfungsausschuss benachrichtigt Sie per E-Mail, sobald Ihr Antrag bearbeitet ist. Sie erhalten dann einen Anerkennungsbescheid vom Prüfungsausschuss in elektronischer Form, in dem die anerkannten Leistungen aufgelistet sind. Der Bescheid geht in Kopie auch an das Prüfungsamt. Die anerkannten Leistungen werden dann zeitnah in MyHAW eingetragen.
Je nach Anzahl der anerkannten Leistungen werden Sie in ein entsprechendes Fachsemester eingestuft. Auch diese Einstufung ist auf dem Anerkennungsbescheid ausgewiesen. Dies ist der einzig rechtsgültige Einstufungsbescheid, der Ihnen ausgestellt wird. Sie benötigen ihn ggf. beim BAföG-Amt oder bei unserem Studierendensekretariat, das Sie zunächst nur vorläufig eingestuft hat.
Für das Anerkennungsverfahren ist ein persönliches Gespräch in der Sprechstunde unerlässlich, da oft noch Fragen zu klären sind.
Die Sprechstunde findet aktuell mittwochs von 11-12 Uhr per Teams bei Prof. Christian Schlosser statt.
Zur Vorbereitung des persönlichen Gesprächs schicken Sie bitte die folgenden Dokumente ausgefüllt mindestens ein Tag vor Ihrem Erscheinen in der Sprechstunde per E-Mail zu:
- Scan der Zeugnisse/Nachweise
- Anerkennungsdokument mit Modulvergleich
Hinweise zum Ausfüllen des Anerkennungsdokuments:
- Alle grün markierten Felder müssen vollständig ausgefüllt werden
- Wenn ein Modul anerkannt werden soll, füllen Sie alle blau markierten Felder der entsprechenden Zeile, die zu dem Modul gehört aus.
- Die Inhalte des Moduls der früheren Hochschule sowie die Semesterwochenstunden und Creditpoints des Moduls sind in dem entsprechenden Feld im Dokument einzutragen. Außerdem ist ein Internetlink zur Quelle der Informationen mit anzugeben.
Zusammenfassung Ablauf der Anerkennungsprozess:
- SIE: Vorbereiten der Dokumente (Ausfüllen des Anerkennungsdokument, Sammeln aller relevanter Nachweise/Zeugnisse)
- SIE: Versenden der vollständig ausgefüllten Dokumente an Prof. Christian Schlosser, mindestens ein Tag vor dem Erscheinen in der Sprechstunde
- SIE: Besuch der Sprechstunde und Klärung aller offenen Fragen
- PA: Führt die Anerkennung auf Basis Ihrer eingereichten Dokumente durch
- PA: Erstellt Bescheid über die anerkannten Leistungen
- PA: Versendet Bescheid per E-Mail an Sie und das Prüfungsamt in Kopie
- Prüfungsamt: Trägt die anerkannten Leistunden in MyHAW ein
Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
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Ihre Ansprechpartnerinnen
For our English-language mechanical engineering programme, please contact our international student coordinator
Hella Rieger
Berliner Tor 7, Room 12.03
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T +49 40 428 75-8313