Informationen für Studierende
Die nächste Bewerbungsphase für das Deutschlandstipendium (DSTIP) ist vom 01.12. - 31.12.2026. Die Bewerbung erfolgt online.
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Die Stipendiat*innen erhalten das einkommensunabhängige Stipendium (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.
Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.
Bewerbungsvoraussetzungen
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Gefördert werden kann, wer für den Bewilligungszeitraum in einem Studiengang an der HAW Hamburg immatrikuliert ist oder die für das Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und vor der Aufnahme des Studiums steht.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs.3 StipG genannten Maßnahmen oder Einrichtungen oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet (§ 4 Abs.2 StipG).
Studierende des Departments Public Management können sich aufgrund ihrer besonderen Situation nicht bewerben.
Art und Umfang der Förderung
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Das Stipendium wird in Höhe von 300 EURO monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt regelmäßig ein Jahr. Eine Verlängerung des Stipendiums ist im Rahmen einer Neubewerbung möglich.
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Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (§ 6 Abs.1 StipG). Sie kann auf Antrag verlängert werden, wenn sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts verlängert (§ 7 Abs.1 StipG). Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Anzeige des Stipendiaten oder der Stipendiatin angepasst (§ 7 Abs.2 StipG).
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Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden (§ 5 Abs.2 StipG). Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis mit der HAW Hamburg.
Auswahlkriterien
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Jede Fakultät stellt ihre eigene Auswahlkommission auf.
Das Auswahlverfahren wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:
Nachweis der erbrachten Leistung
- Bei Bewerbungen von Studienanfänger*innen (erstes und zweites Fachsemester) eines grundständigen Studiengangs wird die Rangfolge nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung gebildet.
- Bei Bewerbungen von Studienanfänger*innen (erstes und zweites Fachsemester) eines Masterstudienganges wird die Rangfolge nach der Note des zum Masterstudiengang berechtigenden Abschlusses gebildet.
- Bei Bewerbungen von Personen ab dem dritten Fachsemester wird die Rangfolge aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der im Transcript of Records bzw. einer Notenbescheinigung ausgewiesenen Noten der bisher erbrachten Prüfungsleistungen gebildet.
- Fachbezogene Qualifikationen und Leistungen, wie zum Beispiel besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise im Zusammenhang mit dem Studium sowie eine vorangegangene Berufstätigkeit oder abgeschlossene Berufsausbildung.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung durch das Stipendium ist der Nachweis über mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen
- Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen.
- Erschwerende Auswirkungen auf die bisherige Bildungsbiographie wie zum Beispiel:
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronische Erkrankungen
- Zeiten der Schwangerschaft und die Betreuung von Kindern, die im eigenen Haushalt leben, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
- die Pflege eines*r Ehepartner*in oder Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, einer oder eines Verwandten in aufsteigender Linie oder Geschwister,
- die Mitarbeit im familiären Betrieb,
- studienbegleitende Erwerbstätigkeiten,
- familiäre Herkunft; ein nicht akademisches Elternhaus liegt vor, wenn kein Elternteil über einen Hochschulabschluss verfügt oder ein
- Migrationshintergrund; eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der vorstehenden Bedingungen erfüllt.
- Fluchterfahrung
Diese "weichen" Faktoren müssen hinreichend belegt werden. Es reicht nicht, wenn Sie im Text Ihrer Bewerbung nur davon berichten.
Bei der Gesamtbetrachtung des individuellen Potenzials der Bewerber*innen wird ein Punktesystem angewendet:
- Erbrachte Leistungen: 0 - 8 Punkte
(max. sechs Punkte können für die Note sowie zwei Punkte für berufliche und fachliche Qualifikationen erzielt werden) - Engagement: 0 - 2 Punkte
- Aufwand und Beeinträchtigung: 0 - 2 Punkte
(max. 2 Punkte; diese Kategorie berücksichtigt die persönliche Situation der Bewerber (s.o.), wie zum Beispiel: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Einschränkungen / Beeinträchtigungen, die schnellere Qualifizierungszeiten oder bessere Noten verhindern, Migrationshintergrund, studienbegleitende Erwerbstätigkeit, Nichtakademikerhaushalt)
Insgesamt können in den drei Kategorien maximal 12 Punkte erzielt werden.
Aus der Gesamtzahl der vergebenen Punkte ergibt sich die Rangliste, nach der die Stipendien vergeben werden. Sollten Studierende aufgrund der Punktzahl auf denselben Rang kommen, entscheidet die Auswahlkommission über die Eignung der Bewerbenden .
Bewilligung/Ablehnung
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Geförderte Studierende erhalten einen Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung umfasst:
- die Höhe des Stipendiums
- den Bewilligungszeitraum
- den Hinweis, dass eine Verlängerung der Förderung an eine Neubewerbung gebunden ist.
Studierende, die nicht mit einem Stipendium gefördert werden, erhalten einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
Kontakt
Dr. Nancy Okotie
Koordination Deutschlandstipendium
Berliner Tor 5 / Raum 14.27
20099 Hamburg
T.: +49 40 219 04 2173