Akkreditierung von Studiengängen
Das zyklisch angelegte Qualitätsmodell der HAW Hamburg bildet als HAW- Modell zur internen Akkreditierung das Verfahren für die Qualitätssicherung und -entwicklung von Studiengängen an der Hochschule ab.
Entlang des HAW-Modells werden Studiengänge grundsätzlich in einem vierjährigen Rhythmus evaluiert, durch Qualitätszirkel (QZ) begleitet und in einem auf die Qualität von Studium und Lehre konzentrierten Gespräch zwischen Fakultät und Präsidium (QM-Gespräch) erörtert. Dabei bildet das QM-Gespräch zur internen Akkreditierung alle acht Jahre die Basis für die interne Akkreditierung der Studiengänge.
Die folgende Abbildung verdeutlicht die zentralen Schritte des HAW-Modells zur internen Akkreditierung:
Akkreditierung von Studiengängen
Formale und rechtliche Vorprüfung
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Die formale und rechtliche Vorprüfung der studiengangsspezifischen Ordnungen sowie der Modulhandbücher findet etwa ein Jahr vor dem Qualitätsmanagement-Gespräch zur internen Akkreditierung (QM-Gespräch-Akk) statt. Ziel ist, den Studiengängen frühzeitig eine Rückmeldung zur Erfüllung formaler und rechtlicher Anforderungen zu geben.
Erstakkreditierung
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Im Rahmen des HAW-Modells ist vorgesehen, dass bei der Einrichtung neuer Studiengänge der Geschäftsprozess „Einrichtung neuer Studiengänge“ um die Beteiligung externer Beratung in Form des Konzeptdialogs erweitert wird. Dieser dient der Reflexion und Weiterentwicklung des Studiengangskonzepts. Sind neben der Durchführung des Konzeptdialogs alle notwendigen Vorgaben entsprechend der StudakkVO und des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) in ihren jeweils geltenden Fassungen erfüllt, erfolgt die Erstakkreditierung durch das Präsidium.
In der Erstakkreditierung eines Studiengangs wird mittels eines dynamischen Akkreditierungszeitraums auf die Synchronität der Akkreditierungszyklen der Studiengänge eines Akkreditierungsbündels geachtet. Die Dauer der Erstakkreditierung eines Studiengangs wird deshalb nicht auf acht Jahre fixiert, sondern an dem Stand der schon etablierten Studiengänge eines Akkreditierungsbündels im jeweiligen Akkreditierungsprozess orientiert.
Monitoring-Prozess mit Qualitätszirkel
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Im Qualitätszirkel findet regelmäßig ein datengestütztes Monitoring und ein Diskurs zur Qualitätsentwicklung der Studiengänge statt. In die Gesprächsrunde, die alle Mitgliedsgruppen berücksichtigt, fließen systematisch erhobene Daten der jeweiligen Studiengänge ein. Im Qualitätszirkel werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge formuliert und deren Umsetzung geplant. Spätestens alle acht Jahre werden externe Berater*innen einbezogen.
Qualitätsmanagementgespräche
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Alle acht Jahre findet das QM-Gespräch zur internen Akkreditierung zwischen einem oder mehreren Mitgliedern des Präsidiums und an den Studiengängen beteiligten Personen sowie Studierenden der Studiengänge des Akkreditierungsbündels unter Beteiligung des Dekanats statt. Das QM-Gespräch-Akk dient der Vorbereitung des Beschlusses des Präsidiums zur Akkreditierung der Studiengänge. Im QM-Gespräch-Akk werden der aktuelle Entwicklungsstand der Studiengänge und die vorgelegte Maßnahmenplanung bezüglich ihrer Schlüssigkeit und erwarteten Wirksamkeit diskutiert.
In der Regel vier Jahre nach dem QM-Gespräch zur internen Akkreditierung findet ein weiteres QM-Gespräch zwischen dem Präsidium und an den Studiengängen beteiligten Personen sowie Studierenden der Studiengänge des Akkreditierungsbündels unter Beteiligung des Dekanats statt (QM-Gespräch zu strategischen Entwicklungsthemen im Bereich Studium und Lehre, „Midterm-Gespräch“). Hierbei liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der Studiengänge des Akkreditierungsbündels.
Die aktuellen Maßnahmenplanungen sind im Beschäftigtenportal der HAW Hamburg einsehbar.
Interner Akkreditierungsbeschluss
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Das Präsidium spricht die Akkreditierung aus, wenn formale und rechtliche Vorgaben eingehalten sind und eine nachvollziehbare Maßnahmenplanung verabschiedet wurde. Eine Akkreditierung mit Auflagen und / oder Empfehlungen kann erfolgen, wenn die Maßnahmenplanung als nicht ausreichend seitens des Präsidiums angesehen wird und / oder formale und rechtliche Vorgaben nicht erfüllt sind.
Zwischenbilanz
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Etwa zwei Jahre nach Beschluss des Präsidiums über die Akkreditierung der Studiengänge findet ein Zwischenbilanz-Gespräch (Zwischenbilanz) statt. Im Rahmen des Gesprächs wird der Stand der Umsetzung der Maßnahmen sowie der Umgang mit Empfehlungen aus der vorhergehenden Akkreditierung behandelt.
Schlichtungsstufen
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Für den Fall von Konfliktsituationen sind im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens Schlichtungsstufen vorgesehen. Als erste Stufe findet ein hochschulinternes Schlichtungsgespräch statt. Führt das Schlichtungsgespräch nicht zu einer Einigung, folgt entweder eine Programmevaluation oder eine Programmakkreditierung durch eine externe Agentur.
Formale und rechtliche Vorgaben
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Neben dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) sind rechtliche und formale Vorgaben in weiteren Dokumenten festgelegt.
- Studienakkreditierungsverordnung
- Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)
- Richtlinie zur internen Akkreditierung an der HAW Hamburg
- Richtlinie zur Regelung der externen Beratung im Rahmen des Qualitätsmanagements an der HAW Hamburg
Programmakkreditierung
Kooperationsstudiengänge mit anderen Hochschulen werden an der HAW Hamburg in der Regel nicht intern akkreditiert. Sie durchlaufen ein Programmakkreditierungsverfahren mit einer externen Akkreditierungsagentur.