Studienfachberatung
Sprechzeiten
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Bitte vereinbaren Sie eine persönliche Sprechzeit mit Prof. Ohlendorf per E-Mail.
Anerkennung von Leistungen
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Die Anerkennung von Leistungen externer Hochschulen erfolgt durch den Prüfungsausschuss, Herrn Prof. Christian Schlosser.
Zur Beantragung sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Studierendenausweis der HAW-Hamburg
2. Zeugnisse oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (wichtig: Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben).
3. Nachweiseüber den Umfang der zur Anerkennung beantragten Leistungen (SWS, CP)
4. Nachweise über den Inhalt der zur Anerkennung beantragten Leistungen
Je sorgfältiger Sie die Informationen zusammenstellen und je plausibler Sie Ihre Angaben belegen können, desto größer sind Ihre Chancen auf Anerkennung.
Zum Anerkennungsverfahren ist persönliches Erscheinen unerlässlich, da oft noch Fragen zu klären sind. Falls Sie ein Grundlagenmodul (Mathe, Mechanik, Werkstoffkunde, Thermodynamik, etc.) endgültig nicht bestanden haben, ist die Aufnahme des Studiums an unserer Fakultät nicht möglich.
Der Prüfungsausschuss benachrichtigt Sie per email, sobald Ihr Antrag bearbeitet ist. Sie erhalten dann einen Anerkennungsbescheid vom Prüfungsausschuss in dem die anerkannten Leistungen aufgelistet sind. Je nach Anzahl der anerkannten Leistungen werden Sie in ein Fachsemester eingestuft. Auch diese Einstufung ist auf dem Anerkennungsbescheid ausgewiesen. Dies ist der einzig rechtsgültige Einstufungsbescheid, der Ihnen hier gegeben wird. Sie benötigen ihn ggf. beim BAföG-Amt oder bei unserem Studierendensekretariat, das Sie zunächst nur vorläufig eingestuft haben dürfte.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Anerkennung von Leistungen sofort nach Beginn Ihres Studiums an der HAW betreiben, damit Sie wissen, was Sie noch belegen müssen und was nicht mehr.
Zur Beantragung schicken Sie mir die folgenden Dokumente ausgefüllt per Email zu:
1. Anerkennungsdatei
2. Anschreiben
3. Modulvergleich
4. aktuelle Leistungsübersicht
Masterstudiengänge
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Hinweise zur Zulassung zu unseren Masterstudiengängen
für Anfragen bezüglich der Bewerbung oder der Zulassung auf unsere Masterstudiengänge ist grundsätzlich nicht die StudienFACHberatung zuständig, sondern das Studierendensekretariat der HAW-Hamburg.
Die Erörterung von Fragestellungen, die mehr ins Inhaltliche tendieren, wurde jedoch inzwischen an die jeweiligen Studiengangskoordinatoren der Masterstudiengänge delegiert.
Bevor Sie sich jedoch an diese wenden hier einige grundsätzliche Informationen vorab:
Zunächst einmal ist die formale Voraussetzung zur Bewerbungauf einen unserer Masterstudiengänge ein Bachelorabschluss mit 210 CP. Liegt ein 180 CP-Bachelorabschluss vor, müssen die fehlenden 30 CP nachgeholt werden.
Unsere BA-MA-Studiengänge sind konsekutiv konzipiert, das heißt, die Masterstudiengänge basieren inhaltlich auf den entsprechenden Bachelorstudiengängen bzw. setzen deren Inhalte voraus. Wer folglich aus einem insofern artfremden Bachelorstudiengang kommt, hat vermutlich inhaltliche/fachliche Defizite. Das ist kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung. Jeder muss für sich selbst in einem solchen Fall einschätzen ob er/sie bereit ist, eventuelle Defizite eigenverantwortlich aufzuarbeiten.
Bewerber mit einem 180 CP-Bachelorabschluss müssen die fehlenden 30 CP in einem dem Masterstudium vorgeschalteten Semester nachholen. In welchen Modulen die fehlenden CP nachgeholt werden sollten, wird gemeinsam mit dem Studiengangskoordinator festgelegt. Dabei wird versucht, die Inhalte nachzuholen, die ggf. gegenüber unserem Bachelorabschluss fehlen.
Falls mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, und das ist die Regel, entscheidet ein Auswahlgremium, das neben der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses auch andere Kriterien in die Zulassungsentscheidung mit einbeziehen kann.
Sie können sich für weitere Informationen mit der Studiengangskoordiantion des jeweiligen Masterstudiengangs in Verbindung setzen.
Bescheinigung nach § 48 BaföG
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Diese Bescheingungen werden zukünftig vom Studienbüro ausgestellt.
Um als Studierende ab dem 5. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BaföG) zu bekommen, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass bis dahin angemessen studiert wurde, also in angemessenem Umfang Leistungen erbracht wurden. Jedem Leistungsempfänger werden im Falle einer Bewilligung des Leistungsantrags entsprechende Informationen ausgehändigt.
Das BaföG-Amt verlangt daher von jedem Zahlungsempfänger spätestens zum Ende des 4. Semesters den Nachweis, dass er die „bis zum Ende des 4. Semesters üblichen“ Leistungen erbracht hat. Alternativ kann bereits nach drei Semestern ein entsprechender Nachweis über die bis zum Ende des 3. Semesters üblichen Leistungen erbracht werden.
Was sind die üblichen Leistungen?
Das kann von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Bei uns wurden die vom Prüfungsausschuss als langjähriges Mittel errechneten Leistungen als üblich festgelegt. Da sich das Kernstudium in den drei Maschinenbaustudiengängen des Departments M+P in den ersten drei Semestern nicht unterscheidet und darüber hinaus im 4. Semester die Unterschiede auch noch nicht sehr groß sind, sind die üblichen Leistungen der drei Maschinenbaustudiengänge gleich. Für den Studiengang Mechatronik weicht der Wert etwas ab.
Am Ende des 4. Semesters müssen 88 CP nachgewiesen werden.
In beiden Fällen entspricht dieser Wert dem, was bei einem Studium nach Regelstudienverlauf in drei Semestern theoretisch erreicht werden kann.
Sollte der Leistungsnachweis bereits am Ende des 3. Semesters erbracht werden, verringert sich die erforderliche CP-Zahl entsprechend.
Zum Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt können Sie sich dasentsprechende Formular (Formblatt 5) unter folgendem Link herunterladen:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Sofern Sie nach dem 4. Fachsemester die geforderten Leistungen nicht erbracht haben, sprechen Sie den BAföG-Beauftragten an. Es gibt Möglichkeiten, nach dem 5. Semester unter bestimmten Voraussetzungenwieder Leistungen nach dem BAföG zu bekommen.