Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsrecht - Betreuungsstelle Hamburg

Arbeitsfeld:

Arbeit mit älteren Menschen
Behindertenhilfe
Psychiatrie
Soziale Sicherung
Sucht / Abhängigkeiten

Das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsrecht nimmt mit drei Standorten und über 100 Beschäftigten für ganz Hamburg die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde gem. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahr. Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung volljähriger Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in ihrer eigenständigen rechtlichen Vertretung eingeschränkt sind.
Die Betreuungsbehörde informiert und berät zu allgemein betreuungsrechtlichen Fragen, über Vorsorgevollmachten und zu anderen Hilfen (u. a. im Rahmen der erweiterten Unterstützung) und erfüllt dabei die Zielsetzung der Stärkung der Selbstbestimmung Erwachsener.
Mit der Reform zum Jahreswechsel 2023 hat die Betreuungsbehörde ebenfalls die Registrierung und Eignungsprüfung von Berufsbetreuenden übernommen.

In Ihrer Arbeit in der Betreuungsstelle haben Sie u. a. Kontakt zu älteren Menschen (alleinstehend oder im Familienverbund), die somatisch und/ oder dementiell erkrankt sind, mit Menschen mit Behinderung, mit Menschen, die psychisch oder an einer Sucht erkrankt sind (mit oder ohne Kinder) und mit Unfallopfern. Das betreuungsrechtliche Hilfebedürfnis wird meist erst in akuten Krisensituationen ausgelöst und bekannt. 

Den Aufgabenschwerpunkt der bezirksorientierten Betreuungsabschnitte bildet die Unterstützung der Betreuungsgerichte in rund 10.000 gerichtlichen Betreuungsverfahren jährlich. Ein besonderes Merkmal dieser Aufgabe ist der meist einmaligen Kontakt zu den betroffenen Menschen, der ein professionelles und zielgerichtetes Arbeiten erfordert: 

  • Aufsuchende Kontaktaufnahme in der eigenen Häuslichkeit, Wohn-, Kranken-, Pflegeeinrichtungen
  • Sachverhaltsfeststellung (Sozialdiagnostik)
  • Beratung, Aktivierung von Selbsthilfe und Netzwerken
  • Schriftliche Stellungnahme zum rechtlichen Betreuungsverfahren (Sozialbericht), als Entscheidungsgrundlage fürs Gericht
  • Eignungsbeurteilung und Beratung von rechtlichen Betreuer:innen u. a. 

Aufgabenbereich während des Praktikums:

Während des Praktikums erwerben Sie Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen der örtlichen Betreuungsbehörde und deren Anwendung. 

Sie begleiten Ihre Anleiter:innen in einem vielseitigen und interessanten Arbeitsfeld. Nach einer Praxiserkundung und Orientierungsphase haben Sie die Möglichkeit umfassende Praxiserfahrungen zu sammeln und begleitet einzelne Aufgaben zu übernehmen. 

Hospitationen in angrenzenden Arbeitsfeldern sind möglich. 

Anforderungsprofil ggf. Voraussetzungen:

  • Motivation und Freude am Lernen und der eigenen Weiterentwicklung in einem fachlich anspruchsvollen Arbeitsfeld
  • Soziales Verständnis und Sensibilität für unterschiedliche Lebensentwürfe und Sichtweisen im Umgang mit vielfältigen Bedürfnissen und Anliegen der Zielgruppe
  • Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative
  • Grundkenntnisse im Sozialrecht und verwandter Gebiete
  • Offenheit und Teamfähigkeit 

Hinweis:

Für die dargestellten Inhalte ist die Praktikumsstelle verantwortlich. Über die fachliche Eignung und Passung zum Theorie-Praxis-Seminar entscheiden die jeweiligen TPS-Leiterinnen und TPS-Leiter der HAW Hamburg. 


Anschrift:
Betreuungsstelle Hamburg
WinterhuderWeg 31
22085 Hamburg
www.hamburg.de/
betreuungsrecht

Ansprechperson für Bewerbungen:
Christine Franke 
Telefon: 040 428 11 1794
Christine.Franke (at) altona.hamburg (dot) de

Sprechzeiten für Praktikumsanfragen:
Keine besonderen Sprechzeiten. Rufen Sie gerne an oder senden Sie uns eine Mail an unser Funktionspostfach
beratungrechtlichebetreuung (at) altona.hamburg (dot) de 

Flyer:
Praxissemester in der Betreuungsstelle Hamburg
Betreuungsstelle Hamburg