Studienfachberatung für AI+ITS+WI+ECS
FAQ (AI / WI / ITS / ECS / Master I)
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Sie haben Fragen rund um das Studium in einem der Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik, Informatik Technischer Systeme, Wirtschaftsinformatik, European Computer Science oder zum Masterstudiengang Informatik? Vor dem Studium können wir Ihnen bei Fragen zu Inhalten, Anforderungen, Zugangs- und Anerkennungsmöglichkeiten und Fragen zum Studieren in Teilzeit und vielem mehr weiterhelfen.
Auch während des Studiums können Sie bei Fragen gerne auf uns zukommen. Am einfachsten erreichen Sie uns über die zentrale E-Mailadresse studienfachberatung.informatik (at) haw-hamburg (dot) de. Wir verteilen Ihre Anfrage dann intern. Telefonisch sind wir eher schlecht zu erreichen, da wir einfach in der Vorlesung sind.
Interesse am Studium, Bewerbung
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Informationen über ein Studium an der HAW Hamburg
Basisinformationen über alle Studiengänge finden Sie auf unseren Übersichtsseiten. Für spezielle Beratung zu einzelnen Studiengängen können Sie sich auch direkt an den Studienfachberater wenden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Die Studienfachberatung ist für die inhaltliche Beratung zuständig. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Studium
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Leistungsnachweis nach BAföG §48
Für den Nachweis von Leistung nach dem 4. Semester reichen Sie einen Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amt ein. Dabei müssen
nach dem 3. Semester mindestens 67 CP,
nach dem 4. Semester mindestens 90 CP,
nach dem 5. Semester mindestens 112 CP und
nach dem 6. Semester mindestens 135 CP erreicht sein.
Das sind jeweils 75% der maximal erreichbaren Leistung.
Nur für den Fall, dass Sie mit dem Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amtnichtweiterkommen,weilzumBeispieleineLeistungnochnicht eingetragen ist, stellt der Studienfachberater den Leistungsnachweis noch aus. Laden Sie in diesem Fall das Formular (§48 Formblatt 5) aus dem Internet herunter und füllen Sie den oberen Teil (Fördernummer, Name, Adresse der Hochschule und Studiengang) im PDF aus. Schicken Sie uns das ausgefüllte PDF zusammen mit dem Anschreiben des BAföG-Amtes per E-Mail zu.
Teilzeitstudium
Die Studiengänge MI und DR können in Teilzeit studiert werden. Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium findet man unter Teilzeit studieren.
Studiengangswechsel und Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
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Studiengangwechsel von außerhalb zu uns (AI/ITS/WI/ECS)
Für einen Wechsel müssen Sie sich regulär auf einen Studienplatz bewerben. Auch beim Wechsel des Studiengangs müssen Sie eine Hochschulzugangsbe- rechtigung (Abitur, Fachabitur, etc.) besitzen, die grundsätzlich zum Studium dieses Studienganges berechtigt.
Es gelten selbst verständlich die Bewerbungsfristen; nur innerhalb der Fristen kann man sich für den anderen Studiengang bewerben.
Nach Beginn des dritten Studiensemesters kann Ihnen eine Wechselmöglichkeit nicht garantiert werden: Sie müssen den Wechsel begründen. Die aufnehmende Hochschule (also in diesem Fall die HAW Hamburg) muss dem Wechsel zustimmen.
Falls Sie sich bei dem Studiengangswechsel für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Bei Bewer-
bungen für ein höheres Semester gelten andere Quoten als für die Studienanfänger zum ersten Semester. Für Information zur Einstufung siehe den
Abschnitt Einstufungsbescheinigung weiter unten.
Haben Sie eine Modulprüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden, so können Sie (siehe HmbHG §44) keinen Studiengang an einer hamburgischen Hochschule mehr studieren, in dem die Inhalte des nicht bestandenen Moduls zum Pflichtteil des Studiums gehören. Achten Sie besonders auf oft benötigte Inhalte wie etwa Programmieren oder Mathematik!
Achten Sie bei einem Studiengangswechsel bitte auf Konsequenzen für eine Ausbildungsförderung wie z.B. BAföG oder Stipendien. Klären Sie mögliche Konsequenzen für die Förderung vor dem Wechsel mit dem jeweiligen Träger.
Studiengangswechsel innerhalb der HAW
Auch bei einem Wechsel innerhalb der HAW Hamburg gelten dieselben Regeln wie bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule. Siehe den vorherigen Punkt.
Für den Übergang vom auslaufenden Studiengang Media Systems in den Studiengang Medieninformatik gibt es spezielle Regelungen, die Studieren den des Studiengangs Media Systems in Moodle finden.
Einstufungsbescheinigung
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Für die Studiengänge MI und DR wird diese vom
zuständigen Prüfungsausschuss erstellt, den Sie über die E-Mail-Adresse PA_MIDR (at) haw-hamburg (dot) de erreichen.
Für die Einstufung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:
Die Angabe des Studiengangs, für den Sie sich bewerben.
Den aktuellen, offiziellen Leistungsauszug des derzeitigen Studiengangs bzw. aller Ihrer früheren Studiengänge als PDF. Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein.
Modulbeschreibungen zum vorherigen Punkt als PDF oder als Link.
Die eigentliche Bewerbung läuft anschließend über das Bewerbungsportal der HAW Hamburg. Die eigentliche Anerkennung von Leistungen erfolgt erst nach Zulassung und Immatrikulation und ebenfalls durch den Prüfungsausschuss. Daher können vorab auch keine verbindlichen Zusagen darüber erteilt werden, welche Module anerkannt werden. Fehlversuche werden im Anerkennungsverfahren ggf. ebenfalls berücksichtigt.
Anrechnung von Leistungen aus einer Ausbildung oder einer Schule
Es können nur Leistungen von Institutionen anerkannt werden, die eine Ausbildung zum Bachelor (oder einer höheren Qualifikation) anbieten. Die Leistungen müssen dem DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) der Niveaustufe 6 (Bachelor) oder höher entsprechen. Leistungen, die während einer Ausbildung zum Fachinformatiker erbracht wurden, können deshalb nicht anerkannt werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bewerbung – „endgültig nicht bestanden“
Falls Sie sich für einen unserer Studiengänge bewerben möchten, bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort in einer Prüfung den
Vermerk „endgültig nicht bestanden“ erhalten haben, benötigen Sie von uns (gemäß §44 HmbHG) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass
Sie trotz einer endgültig nicht bestandenen Prüfung bei uns eingeschrieben werden können. Für die Studiengänge MI und DR kann diese beim zustän-
digen Prüfungsausschuss beantragt werden, den Sie über die E-Mail-Adresse PA_MIDR (at) haw-hamburg (dot) de erreichen.
Wir benötigen in diesem Fall die folgenden Unterlagen von Ihnen:
Alle aktuellen Leistungsauszüge aller Ihrer früheren Studiengänge.
Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein.
Angaben, ob und welche Leistungen endgültig nicht bestanden wurden.
Modulbeschreibung der Module
Prüfungen
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Aktuelle Prüfungs- und Studienordnungen
Die aktuellen Prüfungs- und Studienordnungen sind auf den Web-Seiten des jeweiligen Studiengangs verlinkt.
Anmeldung der Prüfung nach Ablauf der Frist
Die Prüfungsanmeldungen sind verbindlich. Wenn Sie zu einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, nicht erscheinen, wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet. Umgekehrt können Sie an Prüfungen, für die Sie sich nicht angemeldet haben, nicht teilnehmen. Nach dem Ende der jeweiligen Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr anmelden. Eine Abmeldung ist in der Regel wenige Tage vor der Prüfung möglich.
Überschreitung der Regelstudienzeit
Wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen Sie spätestens zwei Semester nach Ablauf dieser Zeit an einer Pflichtberatung teilnehmen. Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ziel des Abschlusses fortzusetzen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Studienfachberater.
Nicht-Bestehen einer Prüfung
Bereits nach der ersten Prüfung, die Sie nicht bestanden haben, sollten Sie die Ursachen analysieren. Bei vielen Prüfungen haben Sie drei Versuche, aber bei einigen auch nur zwei, z.B. bei der Abschlussarbeit. Wenn Sie das dritte Mal durchgefallen sein sollten, müssen Sie in der Regel mit der Exmatrikulation rechnen. Lesen Sie in diesem Fall Ihre Prüfungsordnung und die zugehörige übergeordnete Prüfungsordnung APSO-INGI und holen Sie sich Rat bei der Studienfachberatung.
Studienfachberatung für MI+DR
FAQ (Medieninformatik / Master Digital Reality)
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Sie haben Fragen rund um das Studium im Bachelorstudiengang Medieninformatik oder zum Masterstudiengang Digital Reality? Vor dem Studium können wir Ihnen bei Fragen zu Inhalten, Anforderungen, Zugangs- und Anerkennungsmöglichkeiten und Fragen zum Studieren in Teilzeit und vielem mehr weiterhelfen.
Auch während des Studiums können Sie bei Fragen gerne auf den Studienfachberater für Medieninformatik und Digital Reality zukommen. Verwenden Sie dafür bitte die angegebene E-Mail-Adresse. Telefonische Anfragen werden in der Regel nicht erfolgreich sein, weil die Studienfachberater we
Interesse am Studium, Bewerbung
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Informationen über ein Studium an der HAW Hamburg
Basisinformationen über alle Studiengänge finden Sie auf unseren Übersichtsseiten. Für spezielle Beratung zu einzelnen Studiengängen können Sie sich auch direkt an den Studienfachberater wenden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Die Studienfachberatung ist für die inhaltliche Beratung zuständig. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Studium
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Leistungsnachweis nach BAföG §48
Für den Nachweis von Leistung nach dem 4. Semester reichen Sie einen Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amt ein. Dabei müssen
nach dem 3. Semester mindestens 67 CP,
nach dem 4. Semester mindestens 90 CP,
nach dem 5. Semester mindestens 112 CP und
nach dem 6. Semester mindestens 135 CP erreicht sein.
Das sind jeweils 75% der maximal erreichbaren Leistung.
Nur für den Fall, dass Sie mit dem Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amtnichtweiterkommen,weilzumBeispieleineLeistungnochnicht eingetragen ist, stellt der Studienfachberater den Leistungsnachweis noch aus. Laden Sie in diesem Fall das Formular (§48 Formblatt 5) aus dem Internet herunter und füllen Sie den oberen Teil (Fördernummer, Name, Adresse der Hochschule und Studiengang) im PDF aus. Schicken Sie uns das ausgefüllte PDF zusammen mit dem Anschreiben des BAföG-Amtes per E-Mail zu.
Teilzeitstudium
Die Studiengänge MI und DR können in Teilzeit studiert werden. Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium findet man unter Teilzeit studieren.
Studiengangswechsel und Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
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Studiengangswechsel von außerhalb der HAW Hamburg zu MI/DR
Für einen Wechsel müssen Sie sich regulär auf einen Studienplatz bewerben. Auch beim Wechsel des Studiengangs müssen Sie eine Hochschulzugangsbe- rechtigung (Abitur, Fachabitur, etc.) besitzen, die grundsätzlich zum Studium dieses Studienganges berechtigt.
Es gelten selbst verständlich die Bewerbungsfristen; nur innerhalb der Fristen kann man sich für den anderen Studiengang bewerben.
Nach Beginn des dritten Studiensemesters kann Ihnen eine Wechselmöglichkeit nicht garantiert werden: Sie müssen den Wechsel begründen. Die aufnehmende Hochschule (also in diesem Fall die HAW Hamburg) muss dem Wechsel zustimmen.
Falls Sie sich bei dem Studiengangswechsel für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Bei Bewer-
bungen für ein höheres Semester gelten andere Quoten als für die Studienanfänger zum ersten Semester. Für Information zur Einstufung siehe den
Abschnitt Einstufungsbescheinigung weiter unten.
Haben Sie eine Modulprüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden, so können Sie (siehe HmbHG §44) keinen Studiengang an einer hamburgischen Hochschule mehr studieren, in dem die Inhalte des nicht bestandenen Moduls zum Pflichtteil des Studiums gehören. Achten Sie besonders auf oft benötigte Inhalte wie etwa Programmieren oder Mathematik!
Achten Sie bei einem Studiengangswechsel bitte auf Konsequenzen für eine Ausbildungsförderung wie z.B. BAföG oder Stipendien. Klären Sie mögliche Konsequenzen für die Förderung vor dem Wechsel mit dem jeweiligen Träger.
Studiengangswechsel innerhalb der HAW
Auch bei einem Wechsel innerhalb der HAW Hamburg gelten dieselben Regeln wie bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule. Siehe den vorherigen Punkt.
Für den Übergang vom auslaufenden Studiengang Media Systems in den Studiengang Medieninformatik gibt es spezielle Regelungen, die Studieren den des Studiengangs Media Systems in Moodle finden.
Einstufungsbescheinigung
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Für die Studiengänge MI und DR wird diese vom
zuständigen Prüfungsausschuss erstellt, den Sie über die E-Mail-Adresse PA_MIDR (at) haw-hamburg (dot) de erreichen.
Für die Einstufung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:
Die Angabe des Studiengangs, für den Sie sich bewerben.
Den aktuellen, offiziellen Leistungsauszug des derzeitigen Studiengangs bzw. aller Ihrer früheren Studiengänge als PDF. Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein.
Modulbeschreibungen zum vorherigen Punkt als PDF oder als Link.
Die eigentliche Bewerbung läuft anschließend über das Bewerbungsportal der HAW Hamburg. Die eigentliche Anerkennung von Leistungen erfolgt erst nach Zulassung und Immatrikulation und ebenfalls durch den Prüfungsausschuss. Daher können vorab auch keine verbindlichen Zusagen darüber erteilt werden, welche Module anerkannt werden. Fehlversuche werden im Anerkennungsverfahren ggf. ebenfalls berücksichtigt.
Anrechnung von Leistungen aus einer Ausbildung oder einer Schule
Es können nur Leistungen von Institutionen anerkannt werden, die eine Ausbildung zum Bachelor (oder einer höheren Qualifikation) anbieten. Die Leistungen müssen dem DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) der Niveaustufe 6 (Bachelor) oder höher entsprechen. Leistungen, die während einer Ausbildung zum Fachinformatiker erbracht wurden, können deshalb nicht anerkannt werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bewerbung – „endgültig nicht bestanden“
Falls Sie sich für einen unserer Studiengänge bewerben möchten, bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort in einer Prüfung den
Vermerk „endgültig nicht bestanden“ erhalten haben, benötigen Sie von uns (gemäß §44 HmbHG) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass
Sie trotz einer endgültig nicht bestandenen Prüfung bei uns eingeschrieben werden können. Für die Studiengänge MI und DR kann diese beim zustän-
digen Prüfungsausschuss beantragt werden, den Sie über die E-Mail-Adresse PA_MIDR (at) haw-hamburg (dot) de erreichen.
Wir benötigen in diesem Fall die folgenden Unterlagen von Ihnen:
Alle aktuellen Leistungsauszüge aller Ihrer früheren Studiengänge.
Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein.
Angaben, ob und welche Leistungen endgültig nicht bestanden wurden.
Modulbeschreibung der Module
Prüfungen
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Aktuelle Prüfungs- und Studienordnungen
Die aktuellen Prüfungs- und Studienordnungen sind auf den Web-Seiten des jeweiligen Studiengangs verlinkt.
Anmeldung der Prüfung nach Ablauf der Frist
Die Prüfungsanmeldungen sind verbindlich. Wenn Sie zu einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, nicht erscheinen, wird die Prüfung als nicht bestanden bewertet. Umgekehrt können Sie an Prüfungen, für die Sie sich nicht angemeldet haben, nicht teilnehmen. Nach dem Ende der jeweiligen Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr anmelden. Eine Abmeldung ist in der Regel wenige Tage vor der Prüfung möglich.
Überschreitung der Regelstudienzeit
Wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen Sie spätestens zwei Semester nach Ablauf dieser Zeit an einer Pflichtberatung teilnehmen. Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ziel des Abschlusses fortzusetzen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Studienfachberater.
Nicht-Bestehen einer Prüfung
Bereits nach der ersten Prüfung, die Sie nicht bestanden haben, sollten Sie die Ursachen analysieren. Bei vielen Prüfungen haben Sie drei Versuche, aber bei einigen auch nur zwei, z.B. bei der Abschlussarbeit. Wenn Sie das dritte Mal durchgefallen sein sollten, müssen Sie in der Regel mit der Exmatrikulation rechnen. Lesen Sie in diesem Fall Ihre Prüfungsordnung und die zugehörige übergeordnete Prüfungsordnung APSO-INGI und holen Sie sich Rat bei der Studienfachberatung.
Studienfachberatung für BIM+DITRA
Sie haben Fragen rund um das Studium in den Studiengängen Bibliotheks- und Informationsmanagement (BIM) und Digitale Transformation der Informations- und Medienwirtschaft (DITRA)? Vor dem Studium können wir Ihnen bei Fragen zu Inhalten, Anforderungen, Zugangs- und Anerkennungsmöglichkeiten und Fragen zum Studieren in Teilzeit und vielem mehr weiterhelfen. Auch während des Studiums können Sie bei Fragen gerne auf uns zukommen.
Sie erreichen uns über die E-Mailadresse studienfachberatung.informatik (at) haw-hamburg (dot) de oder Sie können sich direkt an die zuständigen Studienfachberaterinnen wenden.
