Digital Reality
Studieneinstieg
Studieninhalt
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Die rasante Entwicklung von Technologien im Kontext von Virtual, Augmented und Mixed Reality der letzten Jahre hat dafür gesorgt, dass entsprechende Produkte den Massenmarkt erobern und innovative Anwendungen in den unterschiedlichsten Branchen, von Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbau über Industrieanlagen und Robotik bis hin zu Kunst, Kultur und Architektur Einzug halten. Mit der Einführung des Masterstudiengangs Digital Reality reagiert die Fakultät Design, Medien & Information auf den enormen Fachkräftemangel in Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft und bildet seit dem Sommersemester 2018 Studierende zum „Master of Science (M.Sc.)“ in Digital Reality aus.
Der Masterstudiengang Digital Reality ist ein konsekutiver Studiengang, der auf einem Bachelorstudium in Informatik, Media Systems, Medientechnik oder einem gleichwertigen Abschluss aufbaut. Der Studiengang umfasst 120 ECTS-Credits. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, wobei das 4. Semester für die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen ist.
Studienorganisation
Prüfungs- und Studienordnungen
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Die Prüfungs- und Studienordnungen für den Studiengang Digital Reality findet ihr auf dieser Übersichtsseite.
Studien- und Modulhandbücher
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Die Prüfungs- und Studienordnungen für den Studiengang Digital Reality findet ihr auf dieser Übersichtsseite.
In Teilzeit zu studieren
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In Teilzeit zu studieren bedeutet, das Studium zu strecken: Die Studierenden absolvieren pro Semester mindestens die Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungen. Die übrigen Veranstaltungen belegen sie später – allerdings immer im normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Für ein individuelles Teilzeitstudium gelten die jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen.
Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium an der HAW Hamburg.
Vorlesungsplan
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Termine und Fristen
Vorlesungs- und Semesterzeiten
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Wintersemester 2025/26: 01.10.2025 – 31.03.2026
Vorlesungszeiten: 06.10.2025 – 14.02.2026 (einschließlich drei Wochen Prüfungszeit)
Weihnachtsferien: 20.12.2025 – 04.01.2026
Sommersemester 2026: 01.04.2026 – 30.09.2026
Vorlesungszeit: 06.04.2026 – 01.08.2026 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Wintersemester 2026/27: 01.10.2026 – 31.03.2027
Vorlesungszeiten: 05.10.2026 – 13.02.2027 (einschließlich drei Wochen Prüfungszeit)
Weihnachtsferien: 21.12.2026 – 03.01.2027
Sommersemester 2027: 01.04.2027 – 30.09.2027
Vorlesungszeit: 05.04.2027 – 31.07.2027 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Erforderliche Abweichungen, die sich aus den dualen oder kooperativen Studiengängen ergeben, sind möglich.
Rückmeldung
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Um sich für das neue Semester zurückzumelden, überweist bitte den Semesterbeitrag innerhalb des Rückmeldezeitraumes. Bitte überweist nicht vor Beginn des Rückmeldezeitraumes, da der endgültige Betrag erst mit Beginn des Rückmeldezeitraums feststeht.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2025/2026 beträgt 379 Euro.
Bitte überweist den Beitrag auch bei einer Rückmeldesperre, weil die Sperre nur aufgehoben werden kann, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.
Rückmeldefristen:
Wintersemester: 1. Juli - 15. September
Sommersemester: 1. Januar - 15. März
Der Semesterbeitrag muss spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums auf dem Konto der HAW Hamburg eingegangen sein!
Wichtig: Wer sich verspätet zurückmeldet, muss mit der Exmatrikulation rechnen! Eine Wiedereinschreibung danach ist nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich. Unabhängig von einer eventuellen Exmatrikulation wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro für die verspätete Rückmeldung erhoben.
Solltet ihr finanziell nicht in der Lage sein, den Semesterbeitrag zu zahlen, könnt ihr euch an den AStA wenden. Dieser kann in begründeten Fällen ein Darlehen gewähren.
Bankdaten für die Überweisung
Empfänger: HAW Hamburg
BLZ: 20000000
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE08200000000020101544
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck für das Wintersemester 2025/2026:
Semesterkennzahl 20252 und Ihre Matrikelnummer (bitte lasst kein Leerzeichen dazwischen!) Name, Vorname (bitte lasst ein Leerzeichen zwischen der Matrikelnummer und eurem Namen!)
Beispiel: 202522567890 Mustermann, Max
Alle Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag und zum Buchungsstatus findet ihr in unserem Campus-Management-System myHAW.
Lehrveranstaltungszeiten
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1. Viertel 08:30 - 10:00 Uhr
2. Viertel 10:30 - 12:00 Uhr
3. Viertel 13:00 - 14:30 Uhr
4. Viertel 15:00 - 16:30 Uhr
5. Viertel 17:00 - 18:30 Uhr
6. Viertel 19:00 - 20:30 Uhr
Öffnungszeiten Kunst- und Mediencampus Hamburg
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Finkenau 31 / 35
22081 Hamburg
In den Vorlesungszeiten: Mo. – Fr.: 07:00 – 21:00 Uhr
In vorlesungsfreien Zeiten: Mo. – Fr.: 07:00 – 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist der Zugang und Aufenthalt für Studierende nicht möglich.
Schließberechtigungen für Studierende, die Prüfungen vorbereiten, an diesen oder an Praxisveranstaltungen (Laboren) teilnehmen sowie studentische Hilfskräfte und Tutor*innen sind an die verantwortlichen Professor*innen oder wiss. Mitarbeiter*innen unter Angabe der A-Kennung, des Namens, der Präsenzzeiten und der zu nutzenden Räume zu beantragen. Aufenthaltsgenehmigungen außerhalb der Öffnungszeiten werden zurzeit nicht erteilt!
Mensa
Mo. bis Do.: 11:30 – 14:45 Uhr
Freitags: 11:30 – 14:30 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten!
Café
Mo. – Fr.: 09:00 – 16:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten!
Raum- und Lagepläne Kunst- und Mediencampus Hamburg
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Der Studiengang Digital Reality findet vorwiegend am Kunst- und Mediencampus Hamburg statt. Weitere Informationen findet ihr unter Raum- und Lagepläne.
Prüfungen und Studienleistungen
Prüfungsausschuss
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Es gibt für bestimmte Studiengänge eigene Prüfungsausschüsse. Die jeweiligen Ansprechpartner findet ihr unter Prüfungsausschüsse.
Den Prüfungsausschuss für die Studiengänge Media Systems, Medieninformatik und Digital Reality erreicht ihr per Mail unter: PA_MIDR (at) haw-hamburg (dot) de
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für:
- Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen
- Beschlussfassung zu aktuellen Prüfungsthemen
- Behandeln von Widersprüchen Studierender
- Prüfungsplanung
- Antrag auf und Genehmigung von mündlichen Prüfungen
- Umsetzen von Übergangsregelungen bei Prüfungsordnungswechseln
- Einrichten neuer Wahlpflichtkurse
- Genehmigung von Thesen-Anmeldungen und Verlängerungen (Bachelor/ Master)
- Freigabe von Zeugnissen
- Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Erstellung von Einstufungsbescheiden für höhere Fachsemester
- Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Genehmigung von Nachteilsausgleichen
- Bestätigung von Leistungsständen nach BAFöG Formblatt 5
Hinweis: Die Zuständigkeit für BAfÖG-Angelegenheiten und für Einstufungsbescheinigungen wird zurzeit geklärt, hier gibt es Änderungen aufgrund der neuen Fakultätsstruktur an der HAW Hamburg.
Anrechnung von erbrachten Studienleistungen
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Um eine Anrechnung zuvor erbrachter Studienleistungen zu beantragen, verwenden Sie bitte das unten stehende Formular. Füllen Sie zunächst den oberen Teil aus, indem Sie links angeben, welche erbrachten Studienleistungen Sie anerkannt haben möchten („fremde Leistung“) und rechts vorschlagen, für welche Leistungen im hiesigen Studiengang diese anerkannt werden könnten. Schicken Sie dann das soweit ausgefüllte Formular per Email an den Prüfungsausschussvorsitzenden (s. "Ansprechpartner Bachelorstudiengänge") zusammen mit Kopien Ihrer Scheine/Testate sowie den entsprechenden Auszügen aus dem Modulhandbuch ihres vorherigen Studiengangs (mit Aufschlüsselung der Fächer/ Inhalte sowie der zugehörigen CPs).
Der Prüfungsausschussvorsitzende prüft und unterscheibt den oberen Teil dann, und mit den gegengezeichneten Vorschlägen zur Anrechnung wenden Sie sich dann an die entsprechenden DozentInnen, um deren Unterschriften einzuholen. Die inhaltliche Beurteilung in Hinblick auf die Anrechnung obliegt den DozentInnen. Falls Sie unsicher sind, wäre es sinnvoll, vorab Rücksprache zu halten.
Formular zur Anrechnung erbrachter Studienleistungen (Inland)
Formular zur Anrechnung erbrachter Studienleistungen (Ausland)
Regelungen im Krankheitsfall
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Im Krankheitsfall ist unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Prüfung eine ärztliche Krankmeldung (inklusive Stempel und Unterschrift des/r Arztes/Ärztin) im Prüfungsamt abzugeben. Falls eine Krankmeldung nicht rechtzeitig dem Prüfungsamt vorliegt, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Damit ein konkretes Attest eingereicht wird, stellen die Prüfungsausschüsse einen Vordruck zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass das Attest korrekt ausgefüllt wird, insbesondere den Praxisstempel und die Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes enthält.
Seit Beginn des Jahres 2023 muss der Ausdruck für den Arbeitgeber nicht mehr regelhaft erstellt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch der Patientin oder des Patienten ausdrucken. Dies ist insbesondere für Arbeitslose, Studierende und Schülerinnen und Schüler wichtig, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist. Das Ausstellen des Arbeitgeberausdrucks im Bedarfsfall ist in den Versicherten- bzw. Grundpauschalen enthalten.
Generell gilt: die Entscheidung, ob eine Krankheit ein Entschuldigungsgrund für die Nichtteilnahme an einer Prüfung darstellt, trifft der Prüfungsausschuss.
Für Unterbrechungen während einer Prüfung (Krankheit während einer Prüfung) gelten besondere Randbedingungen, die beim Prüfungsausschuss erfragt werden können.
Im Falle einer mündlichen Ergänzungsprüfung oder eine mündlichen Überprüfung sowie bei einem Kolloquium ist der Prüfer darüber zu informieren, dass die Prüfung aus Krankheitsgründen nicht stattfinden kann.
Besonderheiten bei Prüfungsformen "Referat (mit Ausarbeitung)" und/oder "Hausarbeit":
Während bei Klausuren eine Krankschreibung praktisch gesehen identisch mit einer Abmeldung von der Prüfung ist, ist dies bei einer Prüfung als Referat/Hausarbeit nicht der Fall. Stattdessen besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Verlängerungen sind beim jeweiligen Prüfungsausschuss zu beantragen und durch ein ärztliches Attest zu belegen.
Masterarbeit
Anmeldung
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Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit wird demnächst zur Verfügung gestellt.
Fülle das Anmeldeformular aus und sende es unterschrieben per Mail an deine/n Zweitprüfer/in.
Vorlagen
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Richtlinien zur Erstellung schriftlicher Abschlussarbeiten
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Diese Richtlinien im Sinn eines wissenschaftlichen Kriterien genügenden Leitfadens sind in erster Linie Orientierungshilfe und Handreichung, keine strikte Maßregelung, enthalten jedoch gleichzeitig deutlich herausgearbeitete verbindliche Kriterien.
Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Wolfgang Willaschek
Mitarbeit Inhalt: Eva Wilk, Edmund Weitz, Gunther Rehfeld, Thomas Görne
Verabschiedung durch SRA: 6. Dezember 2012
Grundsatz
Entscheidend ist der zentrale Grundsatz, die Originalität und Eigenständigkeit einer schriftlichen Arbeit als wesentliche Qualitätsmerkmale festzusetzen, vor allem die Fähigkeit einer Autorin / eines Autors, anderes Gedankengut und wissenschaftliche Kriterien persönlich redlich und rechtlichen Vorschriften entsprechend durch korrektes Verarbeiten als Ausdruck eigener Erkenntnis wiederzugeben. Die oberste Prämisse lautet dabei: „Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit“.
Inhaltliche Kriterien
Unabhängig von einem speziellen Thema und der jeweils individuellen Bearbeitung müssen bestimmte Qualitätsmerkmale klar erkennbar sein: Ist die Frage- und Themenstellung korrekt und einsichtig? – grundsätzliche Klärung darüber zu erzielen ist u.a. in den Gesprächen mit Betreuerin/Betreuer / Entspricht eine stringente Gliederung der inhaltlichen Anforderung? / Wie viel und welche Literatur wird verwendet? / Findet eine kritische Auseinandersetzung mit Literatur und Quellen statt? / Mündet die Arbeit in ein interessantes, originelles und persönliche Ansichten widerspiegelndes Fazit? / Ist der Anteil der Eigenleistung deutlich erkennbar und eindeutig nachvollziehbar?
Mängelanalyse
Aus der Praxiserfahrung lassen sich im Sinn des Grundsatzes zur „Originalität und Eigenständigkeit“ zentrale Punkte hervorheben, die mögliche Fehlerquellen ausmerzen können. Häufig anzutreffende und zu behebende Mängel sind: keine klare Grundidee / fehlender logischer Aufbau in der Gliederung / Fehlende Geschlossenheit im Text und kein „roter Faden“ / einzelne, aufeinander nicht bezogene Teile und Abschnitte der Arbeit / ein nicht im Zusammenhang mit den zentralen Argumentationen in der Arbeit stehendes Fazit.
Umfang
Die Frage nach dem Umfang gehört zu den meist gestellten und ist wie keine andere entscheidend für die gestalterische Freiheit einer schriftlichen Arbeit, besonders im Zusammenhang mit damit verbundenen Soll-/Kann-Bestimmungen. Zum einen bietet die derzeitige wissenschaftliche Richtlinie des DHV (Deutscher Hochschul-Verband) eine gewisse Orientierung: Bachelorarbeiten im Gesamtumfang von 50-80 Seiten, Masterarbeiten im Gesamtumfang von 80-100 Seiten. Primäre Richtlinie im Department Medientechnik sollte aber eine eigenverantwortliche Gestaltung des Umfangs sein, die neben der eigenen künstlerischen Kreativität den Anteil anderer Gestaltungsmittel und Medien bewusst berücksichtigt, z.B. im Fachbereich Media Systems. Nicht zuletzt ist die Frage des Umfangs eng verbunden mit dem Kontakt und den Absprachen des betreffenden Studierenden mit dem/den Betreuer(n). Die oberste Maxime lautet in puncto Umfang: Qualität rangiert vor Quantität.
Deck-/Titelblatt
Vollständige korrekte Titelangabe, ev. Untertitel / Angabe der Arbeitsart (z.B. Bachelorthesis mit akademischem Grad) / Vor- und Zuname des Verfassers mit Matrikelnummer / Vollständige Angabe der wissenschaftlichen Institution / Studiengangs-Bezeichnung / Angabe von Erst- und Zweitprüfer / Ort und Datum der Abgabe
Gliederung
Übersichtliche, klare und den bearbeiteten Themen entsprechende Gestaltung in logischer Struktur und formal eindeutig nachvollziehbar.
Begründung „Grundidee“ (Abstract/Zusammenfassung)
Dem thematischen Teil ist eine Darlegung der persönlichen Motivation und Kern-Idee der Arbeit voranzustellen, verbindlich auch in englischer Sprache. Diese Begründung sollte im Regelfall eine halbe DIN-A-4 Seite nicht überschreiten.
Fazit (Ergebnis)
Der thematische Teil schließt mit einer klaren inhaltlichen, auf der Grundidee aufbauenden thematischen Zusammenfassung, insbesondere bezogen auf die in der Arbeit gewonnenen eigenen Erkenntnisse und deren mögliche Auswirkungen auf Forschung und Wissenschaft.
Äußere Gestaltung
Die korrekten Prinzipien äußerer Gestaltung spiegeln die inhaltliche Nachhaltigkeit wider: sorgfältige Recherche und Korrektur mit festgelegten Kriterien zu unumgänglichen redaktionellen Änderungen / Übersichtliche Seitenzahlen / einseitige Seitenbehandlung / im Regelfall DIN A 4 Hochformat, Ausnahmen möglich / Übersichtliche Eingliederung von Tabellen, Diagrammen und Grafiken / Unter Berücksichtigung der mit inhaltlicher Eigenständigkeit verbundenen gestalterischen Freiheit können nachgewiesene gravierende Mängel dazu führen, die Bachelorthesis nicht anzuerkennen. Dabei kann es sich um gehäufte fehlende Quellenangaben oder bewusst nachgewiesene Plagiate handeln.
Zeilenabstand 1,5-fach / Schriftgröße 11- als auch 12 pt, in der Regel sollte Serifenschrift gewählt werden, in Ausnahmen auch serifenlos, Vorschlagsbeispiele: Roman (Serifenschrift), Helvetica (serifenlos) / Seitenrand: 2,5 cm (rechts, links) / Blocksatz und Silbentrennung / sparsame und bewusste Verwendung von Fußnoten (im Zweifelsfall in den Text integrieren) - Gestaltungsvorgaben zielen nicht zwangsläufig auf die Verwendung von Microsoft Word.
Verwendung von Zitaten
Entscheidend ist eine inhaltlich sinnvolle, wissenschaftlich korrekte und formal prägnante Verwendung, die dem Grundsatz gerecht wird, Sachverhalte klar darzustellen, Behauptungen eindeutig zu belegen und die persönliche Darlegung plausibel zu begründen. Grundregel direkter Zitate: Nachname/Vorname der Autorin/Autor / Titel (ev. kursiv hervorgehoben) / Erscheinungsjahr / Seitenangabe: Müller, Werner: Die Schwingung, 2012: 164 – Grundregel indirekte Zitate: Klare Darstellung als sinngemäße Wiedergabe in eigenen Worten mit korrekten Angaben (s.o.) Grundregel Internetquellen: Name, Vorname, Erscheinungsjahr, Titel, URL, unbedingt mit Angabe „Letzter Aufruf“
Literatur-, Quellen-, Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Detaillierte Anführung der gesamten verwendeten Literatur, allerdings stets im Bezug, auch tatsächlich im Text angewandt worden zu sein. Auflistung nach Alphabet der Autorinnen/Autoren.
Eigenständigkeitserklärung
Stets verbindlich am Ende von BA oder MA in klarer einfacher Form: „Ich versichere, die vorliegende Arbeit selbständig ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt zu haben. Die aus anderen Werken wörtlich entnommenen Stellen oder dem Sinn nach entlehnten Passagen sind durch Quellenangaben eindeutig kenntlich gemacht.“
Digitale/elektronische Medien
Jeder Arbeit ist verbindlich ein digitaler Datenträger mit dem gesamten Inhalt, ev. auch mit Dokumenten zu in der Arbeit angeführter Materialien in korrekter äußerer Form (Schutzhülle) beizufügen.
Verteidigung der Arbeit
Für Studierende im Studiengang Medientechnik ist ein maximal 20-minütiges Kolloquium zur Darlegung der BA vorgeschrieben. Dies gilt laut derzeit gültiger Studienordnung nicht für Studierende des Studiengangs Media-Systems.
Auswirkungen
Die in diesen Richtlinien enthaltene Orientierungshilfe soll in einem weiteren Schritt auf „Schriftliche Arbeiten“ des Departments ausgedehnt werden. Zwangsläufig wird sich daraus auch eine Korrektur der bislang geltenden „Richtlinie zur Durchführung der Bachelor-Arbeit in den Studiengängen Medientechnik und Media Systems“ (letzte Fassung vom 21.9.2009) ergeben
Wichtige Aktivitäten während der Bearbeitungszeit
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Selbstorganisation
Arbeite konzentriert an deiner Abschlussarbeit. Der Workload einer Abschlussarbeit entspricht einer 40 h-Woche.
Plane den zeitlichen Ablauf der Arbeit, und plane dabei ausreichend Zeit für Unvorhergesehenes ein.
Regelmäßige Rücksprachen mit Betreuender/m Erstprüfer/in, insbesondere bei fachlichen oder Motivations-Problemen. Sorgen Sie für eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Suchen Sie sich bei gesundheitlichen/psychischen Problemen rechtzeitig Hilfe.
Resourcen-Management
Rechtzeitige Organisation von Räumen und Ressourcen, frühzeitige Durchführung von Beschaffungen oder Ausleihe von Systemen. Plane Bearbeitungs- und Reaktionszeiten mit ein.
Selbstfürsorge
Bei Auftreten von persönlichen Problemen oder einer „Abschlusspanik“ während der Abschlussarbeit: hole dir professionelle Unterstützung!
Die zentrale Studienberatung der HAW Hamburg bietet psychologische Beratung und Hilfe an.
Fragen & Antworten (FAQ)
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Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnung?
Die Prüfungs- und Studienordnungen findest du auf der Seite für die Prüfungs- und Studienordnungen.
Wo finde ich die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Ingenieursstudiengänge (APSO-INGI)?
Die APSO-INGI findest du auf der Seite für die Prüfungs- und Studienordnungen
Welche Regelungen gelten für die Abschlussarbeit?
Es gelten die APSO-INGI und die jeweiligen Studienordnungen. Beides findest du auf der Seite für die Prüfungs- und Studienordnungen
Wer kommt als Betreuende/r Erstprüfer/in in Frage, wer als Zweitprüfer/in?
Professorinnen und Professoren können für alle Prüfungen ihres Fachgebietes zum/zur Prüfenden bestellt werden. Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur für den in ihren Lehrveranstaltungen dargebotenen Prüfungsstoff zu Prüfenden bestellt werden. In besonderen Ausnahmefällen und für Zweitgutachten können auch Personen anderer Fakultäten derselben oder anderer Hochschulen oder Fachleute aus der beruflichen Praxis zu Prüfenden bestellt werden, sofern sie mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
Kann die Abschlussarbeit als Grupppenarbeit verfasst werden?
Ja, aber nur in Absprache mit der/dem Erstprüfer/in.
Muss ich mich zurückmelden, wenn sonst alle Leistungen erfüllt sind und nur noch die Abschlussarbeit anzufertigen ist, und die Abgabe ins nächste Semester fällt?
Du hast die Wahl: Du kannst dich entweder zurückmelden oder ohne Rückmeldung jederzeit eine einmalige Prüfungsgebühr von € 650,– zahlen.
Muss ich mich zurückmelden, wenn alle Leistungen erfüllt sind und die Abschlussarbeit abgegeben wurde, aber das Kolloquium und die Bewertung ins nächste Semester fallen?
Nein. Wenn alle Leistungen erfüllt sind und nur noch die Bewertung der Abschlussarbeit aussteht, muss du dich nicht mehr zurückmelden.
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer ab Anmeldung?
Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 Wochen.
Wie lange kann ich die Bearbeitungsdauer verlängern und wie geht das?
Du kannst im begründeten Fall und wenn der/die Erstbetreuer/in einverstanden ist, beim Prüfungsausschuss eine Verlängerung um maximal 5 Wochen beantragen. Der Antrag muss vor Ende der Bearbeitungsfrist gestellt werden. Mutterschutz und Krankheit unterbrechen den Prüfungszeitraum für maximal 5 Wochen (Antrag mit Nachweis beim innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung durch den/ die Arzt/Ärztin stellen).
Wie bekomme ich mein Zeugnis?
Zeugnis und Urkunde wird dir per Post zugeschickt.
Wann kommt es zur Exmatrikulation?
Du wirst exmatrikuliert, wenn du dich nicht zurückmeldest oder automatisch mit Ausstellung des Zeugnisses.
Wie kläre ich, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind?
Alle Module der ersten beiden Studienjahre müssen bestanden sein (siehe Prüfungs- und Studienordnungen).
Wie finde ich ein Thema für die Abschlussarbeit?
Stelle dir folgende Fragen: Ergibt sich das Thema aus einem Semesterprojekt oder Studienprojekt? Was interessiert dich? Wo liegen deine Schwerpunkte? In welche Richtung möchtest du dich beruflich entwickeln?
Ich habe eine fachlich ausgewiesene, lehrende Person gefunden, der/die als betreuende Erstprüfer/in in Frage kommt. Wie bereite ich mich auf einen Gesprächstermin vor?
Bringe nach Möglichkeit eigene Ideen und Überlegungen mit in das Gespräch.
Was muss ich mit der/die Erstprüfer/in klären?
Das Thema und den Titel der Arbeit sowie die inhaltliche Aufgabenstellung und Zielsetzung der Arbeit. In der Bachelorarbeit sollst du zeigen, dass du in der Lage bist, eine Aufgabe aus dem entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfeld deines Studiengangs selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten.
Welche formalen Elemente muss ich in der Abschlussarbeit beachten?
Siehe "Richtlinien zur Erstellung schriftlicher Abschlussarbeiten" sowie die Hinweise in der Word- oder LaTeX-Vorlage.
Wie finde ich einen/eine Zweitprüfer/in?
Dein/e Erstprüfer/in kann dir bei der Auswahl einer passende Zweitbetreuung helfen.
Nach Fertigstellung der Abschlussarbeit
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Wie gebe ich die gedruckte Exemplare der Arbeit ab?
Informationen findest du im Anmeldeformular. Entsprechend der Vorgaben (vorzugsweise geleimt, Datenträgertasche fest verbunden mit der Arbeit).
Wie läuft das Kolloqium ab?
Du stimmst zunächst ein Termin für das Kolloqium mit beiden Prüfer/innen ab.
Das Kolloquium ist ein Prüfungsgespräch von mindestens 15 und höchstens 45 Minuten Dauer, in dem du in freier Rede darlegen muss, dass du den Prüfungsstoff beherrscht. Es dient auch dazu festzustellen, ob es sich bei deiner Abschlussarbeit um eine selbstständig erbrachte Leistung handelt.
Die Kolloquien sind in der Regel hochschulöffentlich.
Wie kann ich die Präsentationstechnik vor Ort vorab prüfen?
Spreche dazu den/die betreuende/r Erstprüfer/in oder die Hausmeisterei an.
Wie setzt sich die Note der Abschlussarbeit zusammen?
Die Note der Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen von Betreuendem/r Erstprüfer/in und Zweitprüfer/in. Bitte den/die betreuende/n Erstprüfer/in um Feedback. Fordere gegebenenfalls Einsicht in die Gutachten an.
Bei einmaligem Nichtbestehen der Abschlussarbeit
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Die Bachelorarbeit kann im Falle des Nichtbestehens nur ein Mal wiederholt werden. Eine Wiederholung muss innerhalb von 6 Monaten beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Das Thema kann an die/den Studierende/n nicht erneut vergeben werden, es wird bei erneutem Antritt der Prüfung ein neues Thema vergeben. Spreche ggf. den/die Betreuende/r Erstprüfer/in an.