Beurlaubung und Exmatrikulation
Beurlaubung
Wenn Sie in einem Semester mindestens die Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht besuchen können und dafür besondere Gründe vorliegen, können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag trotzdem gezahlt werden muss. Bei der Beantragung mehrerer aufeinanderfolgender Urlaubssemester kann der Verwaltungskostenbeitrag ab dem zweiten Semester erstattet werden. Der Urlaubsantrag muss innerhalb der Rückmeldefristen im Studierendensekretariat eingehen.
Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, kann Ihnen ein Urlaubssemester genehmigt werden:
- Erkrankung
- Betreuung eines Kindes
- Studienaufenthalt im Ausland
- Militär- oder Ersatzdienst
- Wirtschaftliche Notlage
Urlaubssemester sind ausgeschlossen:
- vor erfolgreichem Abschluss der Veranstaltungen des ersten Studienjahrs
- wenn der rechtzeitige Abschluss des Studiums gefährdet ist (z.B. bei auslaufenden Studiengängen).
Diese Ausschlussgründe gelten nicht im Fall einer Erkrankung, bei der Pflege naher Angehöriger, bei Schwangerschaft oder Kinderbetreuung.
Den Antrag können Sie in myHAW (Mein Studium/Studienservice/Beurlaubung) stellen. Für den Antrag sind geeignete Nachweise, z.B. ein Attest (im Falle einer Krankheit) oder eine erweiterte Meldebescheinigung (im Fall von Kinderbetreuung), die nicht älter als 3 Monate ist, hochzuladen.
Wenn der Antrag abgegeben wurde, können Sie diesen nicht mehr in myHAW zurückziehen. Sollten Sie den Antrag versehentlich abgegeben haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat (at) haw-hamburg (dot) de) der HAW Hamburg.
Muss ich den Semesterbeitrag trotzdem zahlen?
Während einer Beurlaubung ist der volle Semesterbeitrag zu zahlen. Das gilt auch, wenn Sie ein Auslandssemester einlegen.
Anträge, die nach Ablauf der oben genannten Fristen eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 15,00€ bearbeitet.
Bankdaten für die Überweisung
Empfänger: HAW Hamburg
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE08200000000020101544
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck für das Wintersemester 2025/26:
Semesterkennzahl 20252 und Ihre Matrikelnummer (bitte lassen Sie kein Leerzeichen dazwischen!) Name, Vorname (bitte lassen Sie ein Leerzeichen zwischen der Matrikelnummer und Ihrem Namen!) und den Vermerk Beurlaubung
Beispiel: 202522567890 Mustermann, Max Beurlaubung
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirkend) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Den Antrag könnt ihr online in eurem myHAW-Portal stellen. Der Exmatrikulationsbescheid, sowie die Rentenbescheinigung wird euch postalisch zugestellt. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, bitte beachtet dies bei der Antragstellung
Wenn ihr euer Studium erfolgreich abgeschlossen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragt habt, werdet ihr zum Ende des Semesters, in dem ihr das Studium abschließt (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
Damit euch keine Nachteile entstehen, klärt bitte an entsprechender Stelle folgende Punkte, bevor ihr einen Antrag auf Exmatrikulation stellt:
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf finanzielle Förderungen (z.B. BAföG-Amt, Studienstiftungen, Rentenkassen etc.)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf den Krankenversicherungsschutz (z.B. Krankenkassen)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf etwaige studentische Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Arbeitgeber)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn ihr keinen deutschen Pass habt (z.B. Ausländerbehörde)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf die möglicherweise notwendige Wiederholung von Prüfungen (z.B. Studienbüros, Prüfungsämter)
Studiengangwechsel
Wenn ihr den Studiengang innerhalb der HAW Hamburg wechselt, müsst ihr euch nicht exmatrikulieren.