Studierendenausweis als Chipkarte
Hinweis zum Cyberangriff
Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte aktuell nicht validiert werden kann und deshalb auch nicht als Semesterticket für den HVV funktioniert. Alle weiteren Funktionen können aber nach wie vor genutzt werden.
Das Semesterticket wurde per Post versendet. Falls dies nicht geklappt haben sollte, melden sich die Studierenden bitte bei der Infothek in der Stiftstraße 69:
Montag-Donnerstag: 10-13 Uhr
(Freitag ist geschlossen)
Für Erstsemesterstudierende aus dem Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/24 kann aktuell keine Chipkarte ausgegeben werden. Bitte beachten Sie die Informationen zum Studieneinstieg!
Mit dem elektronischen Studierendenausweis bietet die HAW Hamburg ihren Studierenden seit 2009 eine multifunktionale Chipkarte:
- personalisierter Studierendenausweis mit Inhaberfoto
- HVV-Semesterticket
- HAW-Bibliotheksausweis
- bargeldlose Bezahlfunktion in der Mensa (Studierendenwerk Hamburg)
- Zutritt zu elektronisch gesicherten Räumen auf dem Campus der HAW Hamburg
Die Chipkarte ist Ihr Studierendenausweis für die gesamte Dauer ihres Studiums an der HAW Hamburg.
Sie müssen die Karte lediglich zu jedem Semester nach erfolgreicher Rückmeldung aktualisieren (validieren), denn die Gültigkeitsdauer der Funktionen der Chipkarte ist auf ein Semester befristet.
Chipkarten-Servicebüros
Kontakt via E-Mail:
chipkarte (at) haw-hamburg (dot) de
Postanschrift:
HAW Hamburg
Chipkarten-Servicebüro
Stiftstraße 69
20099 Hamburg
Chipkarten-Servicebüro
Campus Bergedorf
Ulmenliet 20, Raum 0.09
T +49.40.42875-6133
bleibt bis auf Weiteres geschlossen
Chipkarten-Servicebüro
Campus Berliner Tor
Stiftstrasse 69, Raum 0.77
T +49.40.42875-9865
Mo-Do | 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 14:00 Uhr |
Wie bekomme ich die Chipkarte?
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Die Chipkarte erhalten Sie frühestens ab Semesterbeginn ausschließlich in unseren Chipkarten-Servicebüros und nur mit gültigem Identitätsnachweis sowie nach Vorlage des vorläufigen papiernen Semestertickets, welches Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen zugeschickt bekommen haben.
Können Sie das vorläufige Semesterticket auf Grund von Verlust/Diebstahl nicht vorlegen, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen.
Das Foto erstellen wir direkt vor Ort. Mitgebrachte Fotos können nicht verwendet werden.
Die erstmalige Erstellung der Chipkarte ist für Sie kostenlos.
Akzeptierte Identitätsnachweise sind folgende gültigen (!) Dokumente:
- Personalausweis (nur EU und Schweiz)
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- amtlich beglaubigte Kopie eines Personalausweises/Reisepasses
- Gebührenquittung nach Antrag eines Personalausweises/Reisepasses
Wie verlängere/validiere ich die Chipkarte?
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"Validierung" bedeutet die Aktualisierung der Gültigkeit des Studierendenausweises. Hierbei wird die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitsende (= Semesterende) bedruckt. Auch das Semesterticket wird aktualisiert. Bitte prüfen Sie deshalb nach der Validierung die aufgedruckten Daten.
Sollten die Daten nach der Validierung nicht stimmen, wenden Sie sich bitte an den Chipkarten-Service.
Bevor die Gültigkeit einer Chipkarte verlängert wird, überprüft die Validierungsstation, ob eine Rückmeldesperre vorliegt, ob Sie sich ordnungsgemäß rückgemeldet haben und ob der Semesterbeitrag gezahlt wurde.
Wo kann ich die Chipkarte validieren?
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Campus Bergedorf (Lohbrügger Kirchstraße 65)
- 2 x Hauptgebäude, Außenwand Hörsaal S, Raum 0.45
- 1 x Hauptgebäude, links vor dem Mensaeingang
Campus Berliner Tor
- 2 x Berliner Tor 5, Foyer
- 2 x Berliner Tor 7, EG, Automatenraum
- 1 x Berliner Tor 21, 3. OG, Automatenraum
- 1 x Stiftstr. 69, EG, vor Raum 77
- 1 x Alexanderstr. 1, EG, Versammlungsraum
Campus Finkenau
- 1 x Finkenau 35, EG, Flur
- 1 x Finkenau 35, UG Hinterausgang
Wie validiere ich die Chipkarte, wenn ich studienbedingt länger nicht in Hamburg bin?
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Wenn Sie sich nicht in Hamburg befinden und die Gültigkeit Ihrer Chipkarte abläuft, schicken Sie uns Ihre Karte mit der Bitte um Validierung sowie einen an Sie adressierten Rückumschlag zu.
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie für das betreffende Semester zurückgemeldet sind, damit wir Ihre Chipkarte validieren und kostenfrei an Sie zurückschicken können!
Was ist beim Umgang mit der Chipkarte zu beachten?
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Die Chipkarte ist ein kleines Stück Hightech, gehen Sie deshalb bitte sorgsam mit ihr um!
Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine, Mikrowelle) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) ist die Chipkarte nicht lange gewachsen! Außerdem ist Ihr Semesterticket nur mit erkennbarem Lichtbild und lesbarer Beschriftung gültig.
Insbesondere der wiederbeschreibbare TRW-Streifen (Thermo-ReWrite) unten auf der Vorderseite der Karte ist abrieb- und kratzempfindlich, vergleichbar mit einer DVD oder BlueRay-Disc.
Nutzen Sie deshalb für Ihren Ausweis die bei der Erstellung ausgegebene Schutzhülle! Ersatzhüllen erhalten Sie kostenfrei in unseren Chipkarten-Servicebüros.
Namensänderung? Chipkarte defekt, verloren oder gestohlen? Ausstellung einer Ersatz-Karte
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In folgenden Fällen kann Ihnen kostenfrei eine Ersatz-Karte ausgestellt werden:
- Namensänderung
- elektronischer Defekt bei optisch unbeschädigter Karte
- Diebstahl mit polizeilicher Anzeige incl. Aktenzeichen
Bitte bringen Sie zur Erstellung der Ersatzkarte den ausgefüllten Antrag (siehe unten) und einen gültigen Identitätsnachweis mit.
In folgenden Fällen wird für die Erstellung einer Ersatz-Karte eine Gebühr in Höhe von 30€ fällig:
- Diebstahl ohne polizeiliche Anzeige
- Verlust
- Mechanische Beschädigung, z.B. Abrieb TRW-Streifen, Durchbiegung, Riss
Überweisen Sie bitte 30€ auf folgendes Konto:
Empfänger: HAW Hamburg
IBAN: DE78 2000 0000 0020 1015 45
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck: 3510102050-1 Name, Vorname
Nach Vorlage des quittierten Einzahlungsbeleges (abgestempelter Durchschlag des Überweisungsträgers, Kontoauszug Ausdruck/digital), des ausgefüllten Antragsformulars (siehe unten) und Ihres gültigen Identitätsnachweises wird Ihnen eine Ersatz-Karte im Chipkarten-Servicebüro ausgestellt.
Antragsformular Ersatz-Karte
Application replacement student ID-Card
Semesterticket
Mit dem Semesterticket können Sie die Busse, U- und S-Bahnen, Fähren sowie die 2. Klasse in Nahverkehrszüge im HVV-Gesamtnetz nutzen. Bei Fahrten mit gültigem Semesterticket können bis zu drei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.
Gültigkeit
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Das Semesterticket ist gültig durch den aktuellen Aufdruck auf der Chipkarte. Der Aufdruck des Gültigkeitsendes erfolgt durch Validierung. Die Kosten des Semestertickets sind im Semesterbeitrag enthalten.
Erstattung vor dem Semesterbeginn
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Der Gebührenanteil für das Semesterticket kann in folgenden Situationen komplett zurückerstattet werden:
- aus gesundheitlichen Gründen,
wenn z.B. die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist - wegen Ortsabwesenheit,
z.B. Praktikum in einer anderen Stadt oder einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt - aus räumlichen Gründen,
z.B. wenn Sie im unmittelbaren Nahbereich zur Fakultät wohnen - aus sozialen Gründen
Die Gebührenbefreiung kann beim Studierendenwerk beantragt werden. Der Antrag muss vor Beginn des zu befreienden Semesters beim Studierendenwerk Hamburg eingehen.
Wird die Befreiung bewilligt, wenden Sie sich bitte innerhalb der gegebenen Frist mit dem Bewilligungsschreibens an unseren Chipkarten-Service. Dort können Sie den HVV-Aufdruck Ihrer Chipkarte löschen lassen. Erst danach erfolgt die Gutschrift durch das Studierendenwerk.
Sind Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Hamburg, schicken Sie uns Ihre Chipkarte mit der Kopie des Bewilligungsschreibens innerhalb der gegebenen Frist (es gilt das Eingangsdatum an der HAW Hamburg) zu. Wir nehmen die Löschung vor, informieren das Studierendenwerk und schicken Ihnen Ihre Chipkarte an die in Helios hinterlegte Adresse zurück, sofern kein anderes Postziel benannt wurde.
Der Gebührenanteil für das Semesterticket kann ausschließlich für das gesamte Semester erstattet werden. Es werden keine Einzelfahrkarten erstattet, die Sie vor Erhalt des Semestertickets oder des elektronischen Studierendenausweises erworben haben.
Wenn Sie im aktuellen Semester vom Semesterticket befreit waren, können Sie frühestens zehn Tage vor Beginn des neuen Semesters Ihr Semesterticket auf Ihren Studierendenausweis an den Validierungsstationen aufdrucken lassen, vorausgesetzt, Sie sind erfolgreich zurückgemeldet!
Erstattung bei Exmatrikulation
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Wenn Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren lassen, können Sie ab dem Tag nach der Exmatrikulation bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH eine anteilige Erstattung beantragen.
Fahrgeldstelle
Hühnerposten 1 (Aufgang B, 6. Etage)
20097 Hamburg
Montag 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
(Öffnungszeiten können abweichen, bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Fahrgeldstelle)
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher Ihr Semesterticket löschen lassen müssen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Mitarbeiter des Chipkarten-Services. Sie benötigen dort eine Fotokopie Ihres Exmatrikulationsbescheides und Ihren elektronischen Studierendenausweis.
Elektronische Geldbörse
Mit der elektronischen Geldbörse können Sie in den Mensen und Cafés der HAW Hamburg an den Standorten Berliner Tor, Finkenau und Bergedorf bargeldlos bezahlen, die vom Studierendenwerk Hamburg betrieben werden. Die Nutzung der elektronischen Geldbörse ist gebührenfrei.
Aufladen und Auszahlen des Guthabens
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Die Geldbörse ist Teil des Chips Ihrer Chipkarte. Sie können das Geld aufladen und wieder entnehmen bzw. bezahlen.
Um Ihre Karte aufzuladen, haben wir Automaten im Eingangsbereich der Mensa Berliner Tor 7 und im Eingangsbereich der Mensa Bergedorf angebracht. Außerdem können Sie Ihr Guthaben direkt an den Kassen der Mensen und Cafés aufladen und sich auszahlen lassen (tun Sie das aber bitte außerhalb der Hauptessenszeiten; die Nachfolgenden werden es Ihnen danken).
Ausnahme: In der Mensa an der Finkenau funktioniert lediglich die Bezahlung einwandfrei. Nutzen Sie dort zum Aufladen bitte die entsprechenden Automaten. Eine Entladung des elektronischen Guthabens ist dort leider zurzeit nicht möglich.
Bezahlung mit der Chipkarte
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Alle Kassen der Mensen und Cafés sind mit kleinen grauen Lesegeräten ausgestattet, über die Sie mit Ihrer Chipkarte bezahlen können. Beachten Sie hier bitte die Hinweise der Mitarbeiter: Wenn Sie Ihre Karte zu früh entfernen, muss die Ein- bzw. Auszahlung erneut begonnen werden.
Sicherheit der elektronischen Geldbörse bei Verlust
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Die elektronische Geldbörse kann bei Diebstahl gesperrt werden. Bitte beachten Sie, dass die Karte wie Bargeld funktioniert und wir Ihnen leider keine von anderen Personen abgehobenen Beträge rückerstatten können.
Guthaben auf neue Chipkarte übertragen
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Wenn Sie sich eine neue Chipkarte ausstellen lassen, können Sie das Guthaben übertragen lassen. Allerdings kann es ein bis zwei Tage dauern, bis Sie über das Guthaben auf der neuen Karte verfügen können. Wenn der Chip der alten Karte noch funktioniert, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich das Guthaben vor dem Kartenwechsel an einer Kasse der Cafés oder Mensen auszahlen zu lassen.
Bibliotheksausweis
Sie können die Chipkarte als Bibliothekausweis für die Bibliotheken der HAW Hamburg nutzen.
- Haben Sie noch keinen Bibliotheksausweis, können sich online anmelden, ein Antragsformular online runterladen oder direkt vor Ort in einer der Fachbibliotheken ausfüllen.
- Haben Sie bereits einen Bibliotheksausweis, können Sie ihn in einer der Fachbibliotheken abgeben und stattdessen Ihr Bibliothekskonto auf die Chipkarte umstellen lassen. Bitte bringen Sie dazu die Chipkarte mit. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet und können Ihren bisherigen Ausweis weiterhin verwenden.
- Studierende der HAW Hamburg können zudem an den Bibliotheken der anderen Hamburger Hochschulen zum Teil kostenlos einen Bibliotheksausweis erhalten. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die jeweilige Bibliothek.
Weitere Funktionen
Durch den integrierten Chip stehen Ihnen die folgenden Verwendungsmöglichkeiten offen:
- Schlüssel zu elektronisch gesicherten Räumen
- Kopierausweis (in Vorbereitung)
- Bezahlung Telefone/Wäschetrockner in Studentenwohnheimen (in Vorbereitung)
Datenschutz und Technisches
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
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Bei einem Chipkartenprojekt müssen personenbezogene Daten gespeichert werden – sonst funktioniert es nicht. Um diesem kritischen Punkt, insbesondere aus der Sicht der Studierenden, gerecht zu werden haben der AStA, das Präsidium der HAW Hamburg und die Projektleiter folgende Punkte festgelegt:
- Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten ist so gering wie möglich zu halten.
- Der Studierendenausweis ist kein Speichermedium für personenbezogene Daten oder für Kartenanwendungen.
- Wo möglich, wird auf Protokollierung von Kartenanwendungen verzichtet.
- Wo Kartenanwendungen protokolliert werden, erfolgt dies nur in pseudonymer Form (beispielsweise die Kartenserien-Nummer).
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen ist nur in Ausnahmefällen, wie bei Straftatbestand, gestattet.
- Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen darf nur von einem definierten Personenkreis erfolgen, hierbei gelten das Vieraugen-Prinzip und die Verwendung eines Doppel-Passworts (also nur durch Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, der ein Teil des Passwortes kennt sowie Anwesenheit eines Bediensteten der Dienststelle, der den anderen Teil des Passwortes kennt, kann auf die Protokolldaten zugegriffen werden).
- Abstimmung der datenschutzrechtlich relevanten Punkte des Projekts mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch Erstellung einer Risikoanalyse und Verfahrensbeschreibung.
Die Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden sowie das Auslesen von Protokolldaten werden in Vereinbarungen zwischen AStA und Präsidium definiert.
Mit Aushändigung des elektronischen Studierendenausweises erhält jeder Studierende seinen individuellen Datenspiegel, auf dem verständlich aufgelistet wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden.
Welche technischen Maßnahmen werden für den Datenschutz getroffen?
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Die Projektverantwortlichen der HAW Hamburg haben sich für den Einsatz einer sicheren Chipkartentechnologie für den Studierenden- und Dienstausweis entschieden. Anstelle des „gehackten“ und in negative Schlagzeilen gekommenen RFID-Chip „MIFARE Classic“ wird jetzt der sogenannte „MIFARE DESfire“ Chip in allen Chipkarten der HAW Hamburg eingesetzt.
Der „MIFARE DESfire“ Chip ist mit einem eigenen Prozessor ausgestattet und daher in der Lage, deutlich höhere Sicherheitsanforderungen zu bewältigen. Sein Verschlüsselungsverfahren basiert auf dem bewährten „Advanced Encryption Standard“ und wird auf dem Kartenchip bei jeder Nutzung dreimal mit drei unterschiedlichen Schlüsseln („Triple-DES“) angewendet. Gegenüber dem „MIFARE Classic“ Chip erhöht sich die Schlüssellänge damit von 48 Bit auf 128 Bit.
Veranschaulicht bedeutet das: Wenn das Entschlüsseln eines 48-Bit-Schlüssels eine Minute dauern würde, dann würde es bei einem 128-Bit-Schlüssel so lange dauern, dass in der Zwischenzeit das Universum einige Male neu entstanden wäre.
Werden Bewegungsprofile erstellt?
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Nein! Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Zutritt, Bibliothek, Drucke und Kopien) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich der Chipkarte zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang zu Räumen nicht auf die elektronische Kartenbörse zugreifen.
Wie lange wird mein Foto gespeichert?
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Ihr Foto wird sofort nach Ausweiserstellung gelöscht. Sollte eine Ersatz-Chipkarte notwendig sein, so wird vom Chipkarten-Serviceteam ein neues Foto erstellt.
Welche Reichweite hat der Chip der Karte?
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Die Chipkarte kann nicht geortet werden, da die Sendereichweite des RFID-Chips lediglich
10 cm beträgt. Darüber hinaus ist der Funkverkehr verschlüsselt.
Welche Daten sind auf der Chipkarte aufgedruckt?
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- Lichtbild (vierfarbig)
- Doktortitel (wenn vorhanden)
- Vorname
- Nachname
- Vorsatzwort (z.B. „von“ oder „zu“)
- Namenszusatz (z.B. „Graf“, „Freifrau“, etc.)
- Matrikelnummer
- Chipkartenseriennummer
- Gültigkeitszeitraum (wird bei Validierung aufgedruckt)
- HVV-Semesterticket
- Bibliothekskontonummer (Rückseite)
- Barcode Bibliothek für Medienausleihe (Rückseite)
Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert?
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- Firma (Studierende/r der HAW Hamburg)
- Personenkennziffer (relevant für Bezuschussung Mensa)
- Matrikelnummer
- Gültig ab (Tag der Validierung)
- Gültig bis (Semesterende, für das Semesterbeitrag gezahlt wurde)
- Bibliothekskontonummer
- Zutrittsnummer
- Zutrittsfolgenummer (relevant für Ersatzkarten)
- Chipkartenseriennummer
- Projektnummer Mensa (relevant für Teilnahme am Mensa Kassensystem)
Welche Daten werden über die Kartennutzung gespeichert?
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In der Mensa werden die bezahlten Speisen und Getränke unter Verwendung der Chipkartenseriennummer gespeichert. Diese Nummer lässt sich weder vom Zahlungssystem noch von den Mitarbeitern des Studierendenwerks Hamburg einer Person zuordnen. Diese aus Sicht des Datenschutzes „pseudonyme Nummer“ wird nur im Fall eines massiven Straftatbestands dem Karteninhaber zugeordnet und auf Anfrage der ermittelnden Behörde zur Verfügung gestellt.
Bei Betreten und Verlassen eines elektronisch gesicherten Raumes werden Datum, Uhrzeit und Zutritts-ID gespeichert. Diese protokollierten Daten werden nach sechs Wochen automatisch gelöscht. Um die Daten einsehen und auswerten zu können, muss grundsätzlich ein Straftatbestand wie Diebstahl oder Vandalismus vorliegen. Der Zugriff auf diese Daten ist durch ein Doppel-Passwort geschützt: Ein Teil des Passwortes ist im Besitz des Personalrats den anderen Teil verwahrt die Dienststelle (Administration Chipkarte).
Wer hat Zugriff auf die Kartendaten?
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Zugriff auf Ihre Kartendaten haben nur die Mitarbeiter der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung und des Chipkarten-Supports. Alle Mitarbeiter sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet.