Abschlussarbeiten und Zeugnisse
Allgemeine Informationen
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Eine Abschlussarbeit kann frühestens beantragt werden, wenn alle Voraussetzungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung vorliegen.
Nachdem du und die Erst- und Zweitgutachter:innen den Antrag unterschrieben haben, gebe bitte den Antrag zusammen mit dem Begleitblatt bei dem Prüfungsausschussvorsitz (PAV) ab. Falls die/der externe Prüfende bisher noch nicht als Gutachter:in für die HAW Hamburg tätig war, reiche zusätzlich eine einfache Kopie des akademischen Abschlusses der/des externen Prüfenden bei dem PAV ein. Anmeldungen mit externen Gutachter:innen ohne Nachweis eines akademischen Abschlusses können nicht angenommen werden. Der PAV trägt ein verbindliches Beginndatum und Abgabedatum ein. Wenn du einen Wunschtermin hast, teile diesen bitte dem PAV mit. Das Startdatum ist in Absprache mit dem PAV maximal 4 Wochen zurückdatierbar.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen bzw. 8 Wochen für die Studiengänge Gesundheitswissenschaften und Ökotrophologie. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Wenn in dem Semester, in das die Bearbeitungszeit fällt, weitere Prüfungen abgelegt werden müssen, kann je nach Prüfungsbelastung die Bearbeitungszeit verlängert werden.
Du erhältst nach Bearbeitung deines Antrages eine Kopie der Anmeldung mit deinen Abgabedaten.
Sperrvermerk / Geheimhaltung
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Unser Antrag auf Ausgabe einer Abschlussarbeit beinhaltet eine Klausel, mit der jegliche Veröffentlichungen der Inhalte deiner Abschlussarbeit oder die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen werden, wenn dies gefordert wird. Hierfür ist im Antrag ein Feld vorgesehen, das sowohl von dir als auch von den Gutachter:innen (somit auch vom Unternehmen) angekreuzt werden kann, wenn von der Veröffentlichung oder Weitergabe abgesehen werden soll. Es reicht bereits, wenn eine:r der Beteiligten dieses Kreuz setzt – damit wird bei uns ein entsprechender Automatismus in Gang gesetzt, der die Inhalte schützt.
Da auch wir als Hochschule ein hohes Interesse an der Kooperation mit externen Unternehmen haben, sind wir hochsensibel was den Umgang mit extern erhobenen Daten und Ergebnissen angeht.
Richtlinie zum Umgang mit KI in wissenschaftlichen Arbeiten
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Anträge
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Rechtliche Grundlagen zur Veröffentlichung von Abschlussarbeiten
Declaration of consent for publication of a final thesis
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Department Gesundheitswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften Antrag
- Gesundheitswissenschaften Application
- Health Sciences Master and Master of Public Health Application
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Für folgende Bachelor- und Masterstudiengänge nutze bitte diesen Antrag
- Biomedical Engineering
- Biotechnologie
- Food Science
- Gefahrenabwehr
- Medizintechnik
- Ökotrophologie
- Pharmaceutical Biotechnology
- Process Engineering
- Renewable Energy Systems
- Rettungsingenieurwesen
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
You can also use the english version: Application
Titeländerung und Verlängerung des Abgabezeitraums
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Verlängerung des Abgabetermins
Solltest du während der Bearbeitung deiner Thesis erkranken, reiche beim Prüfungsausschussvorsitz (PAV) unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Original ein (Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU). Der Abgabezeitraum verlängert sich um die Anzahl der Krankheitstage.
Bei anderweitigen Gründen hole zuerst die Zustimmung der Gutachter:innen ein und lege diese dem PAV (gerne auch per Mail) mit kurzer Begründung und einer Angabe der gewünschten Verlängerung zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Prüfungsamt, von dem du eine Bestätigung des neuen Abgabetermins per E-Mail erhältst.
Änderung des Titels
Wenn du den Titel der bereits angemeldeten Abschlussarbeit ändern möchtest, hole die Zustimmung der Gutachter:innen ein und lege sie dem Prüfungsausschussvorsitz (PAV) zur Genehmigung vor. Der PAV benachrichtigt dann das Prüfungsamt, von dem du eine Bestätigung über die genehmigte Änderung per E-Mail erhältst.
Bitte denke daran, den Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit mit dem geänderten Titel neu auszudrucken, damit alle Formblätter den korrekten Titel aufweisen. Die Unterschriften der Gutachter:innen musst du nicht erneut einholen.
Abgabe der Abschlussarbeit
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Der Abgabetermin ist verbindlich. Eine vorzeitige Abgabe ist für Bachelorstudiengänge max. 1 Woche und für Masterstudiengänge max. 3 Wochen vor dem festgelegten Abgabetermin möglich.
Für den Bachelorstudiengang Ökotrophologie und die Studiengänge des Departments Gesundheitswissenschaften ist die Abgabe frühestens nach der Hälfte der Bearbeitungszeit möglich.
Arbeiten, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht angenommen.
Nicht fristgerecht abgegebene Abschlussarbeiten werden als „nicht bestanden“ mit der Note 5,0 gewertet.
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Abgabetermin.
Du hast 3 Möglichkeiten, die fertig gestellte Abschlussarbeit (2 gebundene Exemplare + 1 Datenträger mit einer digitalen Version deiner Thesis (CD, SD-Karte, USB-Stick) + Prüfakte (bestehend aus 5 Dokumenten: Formblatt Prüfakte, unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung, Bewertungsvorlage 1 und 2 und Abgabebestätigung)) abzugeben:
- Persönlich im Prüfungsamt Campus Bergedorf (Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Per Post (als Abgabedatum gilt das Datum des Poststempels). Bitte hebe die Bestätigung der Post gut auf. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben:
Postanschrift für Briefe und Einschreiben:
HAW Hamburg
Prüfungsamt Campus Bergedorf
Postfach 10 03 61
20002 HamburgPostanschrift für Päckchen und Pakete:
HAW Hamburg
Prüfungsamt Campus Bergedorf
Ulmenliet 20
21033 Hamburg- Hinterlegung im Postfach 160 des Prüfungsamts Campus Bergedorf innerhalb der Gebäudeöffnungszeiten
Wenn du deine Arbeit nicht persönlich abgibst, erhältst du deine Abgabebestätigung automatisch auf dem Postweg. Du brauchst uns über deine Abgabe nicht separat informieren. Bei fehlenden Unterlagen informieren wir dich per E-Mail. Das Fehlende kann nachgereicht werden, ohne dass deine Frist davon berührt wird.
Nach der Abgabe deiner Abschlussarbeit haben die Gutachter:innen sechs Wochen Zeit für die Bewertung. Die Gutachten werden an das Prüfungsamt gesandt. Liegen beide Gutachten vor, werden sie vom Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitz weitergeleitet. Anschließend wird die Note in myHAW sichtbar geschaltet.
Informationen zum Thema Rückmeldung:
Du musst dich nicht zurückmelden, wenn du sämtliche Prüfungsleistungen erbracht hast und die Abschlussarbeit vor dem Ende des aktuellen Semesters abgibst.
Beantragung des Zeugnisses
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Der Zeugnisantrag kann bereits abgegeben werden, auch wenn die Benotung der Abschlussarbeit noch nicht vorliegt. Alle weiteren Leistungen müssen bewertet in myHAW verbucht sein.
Die Zeugnisdokumente werden mit den Vor- und Nachnamen erstellt, die im myHAW hinterlegt sind. Solltest du mehrere Vor- oder Nachnamen haben, die dort nicht aufgeführt sind, reiche mit dem Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes mit den aktuellen Namen ein.
Sobald die Zeugnisdokumente unterschrieben bereitliegen, wirst du von uns per E-Mail benachrichtigt. Dir wird dann angeboten, die Dokumente persönlich bei uns im Prüfungsamt abzuholen oder dir diese per Einschreiben zusenden zu lassen.
Eine Rückmeldung in das Folgesemester ist nicht nötig/zulässig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Nähere Informationen rund um das Thema Exmatrikulation findest du unter dem gesonderten Reiter "Exmatrikulation".
Bitte nutze für alle Bachelor- und Masterstudiengänge diesen Zeugnisantrag.
Exmatrikulation
So geht's für dich weiter...
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Eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirend) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Den Antrag kannst du online in deinem myHAW-Account stellen. Der Exmatrikulationsbescheid, sowie die Rentenbescheinigung werden dir postalisch zugestellt. Die Bearbeitungsdauer bei unserer zentralen Zulassungsstelle (dem Studierendensekretariat) kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, bitte beachte dies bei der Stellung deines Antrages.
Sofern du dein Studium erfolgreich abschließt und die Exmatrikulation nicht explizit beantragst, wirst du zum Ende des Semesters, in dem du dein Studium abschließt (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
Wenn du alle Leistungen abgelegt hast, ist eine Rückmeldung in das Folgesemester nicht notwendig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Du erhältst zunächst eine Exmatrikulationsbescheinigung aufgrund fehlender fristgerechter Rückmeldung auf der vermerkt ist, dass du die Abschlussprüfung nicht abgelegt hast. Bitte lasse dich hierdurch nicht verunsichern! Sobald die Bewertungen eingetragen und die Abschlussdokumente ausgehändigt wurden, erhältst du vom Studierendensekretariat eine aktualisierte Bescheinigung, in der dir der Abschluss bestätigt wird. Die Eintragung der Bewertungen und Beantragung der Zeugnisdokumente können auch im exmatrikulierten Zustand erfolgen.
Deaktivierung myHAW-Account und Zugang zum HAW-Mailer:
Dein myHAW-Zugang sowie der Zugang zum HAW-Mailer werden 1 Jahr nach der Exmatrikulation deaktiviert. Der Ausdruck von Notenübersichten oder anderen Bescheinigungen ist für dich dann nicht mehr möglich.
Exmatrikulation und Semesterticket:
Das Semesterticket bleibt für das Semester gültig, in das du dich zurückgemeldet hast, auch wenn du vorher exmatrikuliert werden solltest.
Wenn du eine Rückerstattung haben möchtest, findest du dazu die Informationen auf der Seite unseres Chipkartenbüros.
Downloadschwierigkeiten? Wir erklären, wie es geht:
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