Unfallanzeigen und Versicherungsschutz
Für Studierende und Tarifbeschäftigte der HAW Hamburg ist die Unfallkasse Nord der zuständige Versicherer. Versichert ist der Aufenthalt in der Hochschule sowie die direkten Hin- und Rückwege.
Verunfallt eine verbeamtete Person so tritt die Stadt Hamburg in Leistung.
Studierende:
- Informationen zum Versicherungsschutz von Studierenden sind im Merkblatt "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von Studierenden" zusammen gefasst.
- Studierende melden jeden Unfall der ärztlich behandelt wurde, bei ihrem Studienbüro der Fakultät. Hierfür ist das Formular Unfallanzeige Formular Studierende zu verwenden. Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und zum weiteren Prozedere.
- Bei einem Wegeunfall von Studierenden muss neben der Unfallanzeige zusätzlich ein Wegeunfallbogen ausgefüllt werden.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte melden Ihren Unfall bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung. Hierfür ist das Formular Unfallanzeige Formular Beschäftigte zu nutzen. Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen und weiteren Prozedere.
- Zu melden ist jeder Unfall, der ärztlich behandelt wird oder wenn dies eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen nach sich zieht.
- Bei einem Wegeunfall muss neben der Unfallanzeige zusätzlich ein Wegeunfallbogen ausgefüllt werden.
Beamt*innen
- Dienstunfälle von Beamt*innen werden vom Zentrum für Personaldienste (ZPD) – Unfallservice –bearbeitet (nicht: Beihilfestelle, Krankenversicherung oder Unfallversicherungsträger).
- Die Anzeige erfolgt über eine Dienstunfallanzeige.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie im AGUM auf der Seite Betriebliche Unfallmeldung.
Beschäftigten der HAW Hamburg können zusätzlich Informationen im Beschäftigtenportal (Personal/Rund um die Beschäftigung/ Krankheit/ Urlaub) abrufen.