Unfallanzeigen und Versicherungsschutz

Für Studierende und Tarifbeschäftigte der HAW Hamburg ist die Unfallkasse Nord der zuständige Versicherer. Versichert ist der Aufenthalt in der Hochschule sowie die direkten Hin- und Rückwege.

Verunfallt eine verbeamtete Person so tritt die Stadt Hamburg in Leistung.

Studierende: 

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte melden Ihren Unfall bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung. Hierfür ist das Formular Unfallanzeige Formular Beschäftigte zu nutzen. Hier finden Sie Hinweise zum Ausfüllen und weiteren Prozedere.
  • Zu melden ist jeder Unfall, der ärztlich behandelt wird oder wenn dies eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen nach sich zieht.   
  • Bei einem Wegeunfall muss neben der Unfallanzeige zusätzlich ein Wegeunfallbogen ausgefüllt werden.
     

Beamt*innen

  • Dienstunfälle von Beamt*innen werden vom Zentrum für Personaldienste (ZPD) – Unfallservice –bearbeitet (nicht: Beihilfestelle, Krankenversicherung oder Unfallversicherungsträger).
  • Die Anzeige erfolgt über eine Dienstunfallanzeige.

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie im AGUM auf der Seite Betriebliche Unfallmeldung.

Beschäftigten der HAW Hamburg können zusätzlich Informationen im Beschäftigtenportal (Personal/Rund um die Beschäftigung/ Krankheit/ Urlaub) abrufen.