Erstattung Sprachkurse

Seit dem Wintersemester 2021/22 bietet die HAW leider keiner Sprachkurse mehr in Kooperation mit der VHS an. Die Erstattung kann nur noch für vergangene, bis Sommersemester 2021 stattgefundene, Sprachkurse durchgeführt werden. Sprachkurse jeglicher Art ab Wintersemester 2021/22 werden nicht mehr von der TI erstattet!

Studierende der Fakultät TI können sich die Kosten für einen Sprachkurs pro Semester aus dem Kooperationsangebot der HAW mit der VHS nach erfolgreicher Teilnahme von der Fakultät erstatten lassen (Kurse anderer Anbieter sind ausgeschlossen). Für Studierende des Studiengangs European Computer Science (Dep. Informatik) besteht die Ausnahme, dass die Kurse nicht zwangsläufig Teil des Kooperationsangebot mit der VHS sein müssen, um eine Erstattung beantragen zu können.

Bis auf Weiteres hat sich die Fakultät Technik und Informatik entschieden, die Gebühren für die Sprachkurse nach erfolgreichem Besuch und Erhalt des Teilnahmezertifikats zu erstatten.

Pro Studierender*m wird je Semester ein Sprachkurs erstattet. Um sich die Kosten erstatten lassen zu können, reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Student Exchange Coordinator der Fakultät, Frau Marie Graf (Berliner Tor 7, Raum 12.03; TI-International(@)haw-hamburg.de) ein:

  • Antrag auf Erstattung Gebühren VHS-Sprachkurs
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs
  • Zahlungsbeleg aus dem hervorgeht, dass der Sprachkurs bezahlt wurde (z. B. Anmeldebestätigung und Rechnung der VHS).
    Dabei ist wichtig, dass die Zahlung durch die*den Studierenden erfolgt ist, also keine Überweisung z. B. durch die Eltern erfolgt ist. Dieses ist für die Erstattung der Auslagen unbedingt zu beachten.