Sonderanträge zur Bewerbung
Sonderanträge kannst du während des Zulassungsverfahrens im Online-Verfahren stellen, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden. Du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen, damit der Sonderantrag zum Erfolg führt. Es können allerdings nicht alle Gründe als Sonderantrag berücksichtigt werden, die du selbst als relevant ansiehst.
Bitte beachte, dass der Sonderantrag im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens gesondert gestellt werden muss. Es müssen allerdings zusätzlich Nachweise in Papierform eingereicht werden, ansonsten wird der Sonderantrag nicht berücksichtigt.
Den Status deines Sonderantrags kannst du in myHAW einsehen.
Für internationale Studienbewerber*innen gibt eine eigene Quote gemäß des Hochschulzulassungsetzes, du kannst daher keinen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit oder einen Härtefallantrag stellen.
Härtefallantrag
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Studienbewerber*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bei ihrer Bewerbung einen Härteantrag bei der HAW Hamburg stellen. Damit haben sie eine zusätzliche Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Pro Studiengang stehen 5 % (Bachelor) und 10% (Master) der Studienplätze für Bewerber*innen mit besonderen gesundheitlichen, familiären oder sozialen Gründen zur Verfügung. Wichtig ist, dass diese Gründe die sofortige Aufnahme eines Studiums zwingend erfordern oder die bewerbende Person aus den genannten Gründen auf Hamburg als Studienort angewiesen ist und ein Umzug an einen anderen Studienort nicht zugemutet werden kann.
Film "Bewerbung und Zulassung - Kannst Du Deine Zulassungschancen verbessern?"
Im Rahmen der Online-Bewerbung gibst du an, dass du einen Härtefall geltend machen möchtest. Dort kannst Du auch alle Unterlagen hochladen. Alle Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein (bezogen auf den Bewerbungsschluss). Bitte beachte, dass du deine Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist komplett einreichen musst, da spätere Einreichungen nicht berücksichtigt werden können! Informationen zu den Bewerbungsfristen findest du auf der jeweiligen Studiengangseite.
Solltest Du nach dem Abschicken deiner Bewerbung feststellen, dass in deiner Bewerbung Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, kannst du die Unterlagen per E-Mail an das Studierendensekretariat schicken. Wenn du deine Bewerbung bereits abgegeben aber vergessen hast, einen Härtefallantrag zu stellen, dann kannst Du innerhalb der Bewerbungsfrist deinen Bewerbungsantrag zurückziehen und noch nachträglich einen Härtefallantrag stellen und alle Unterlagen hochladen.
Informationen zu den Bewerbungsfristen findest du auf der jeweiligen Studiengangseite.
Wenn alle Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, werden diese zunächst auf aufgrund der formalen Kriterien geprüft. Anschließend entscheidet die Kommission für Härtefälle darüber, mit welcher Punktzahl (1 bis 20) die Härtefallanträge ins Verfahren gehen.
Sollte dein Härtefallantrag nicht erfolgreich sein, nimmst du automatisch an dem weiteren Vergabeverfahren (10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit und die restlichen 90 Prozent nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung; bzw. 10 Prozent der Plätze nach Wartezeit, 30 Prozent nach Note der Hochschulzugangsberechtigung und 60 Prozent in der Komplementären Eignungsquote) teil.
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens an der HAW Hamburg hast du einen Anspruch darauf, dass dir alle Dokumente barrierefrei beziehungsweise dir entsprechend deiner Beeinträchtigung ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin oder andere Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss bei der Prüfung eines Härtefallantrags ein besonders strenger Maßstab angelegt werden. Denn die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser erfüllt, nicht zugelassen werden kann.
Bitte prüfe selbstkritisch, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bevor Du ihn einreichst. Nicht jeder Grund, den Bewerber*innen als relevant und ausschlaggebend ansehen, kann auch tatsächlich als Härtefall anerkannt werden, der eine sofortige Zulassung zum Studium notwendig macht. Notwendig ist der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Die Ausnahmesituation darf sich nur auf gegenwärtige oder künftige Umstände beziehen. Allein der Status einer Schwerbehinderung würde zum Beispiel nicht ausreichen, um einen Härtefallantrag zu begründen.
In folgenden beispielhaften Fällen kann ein Härtefallantrag gestellt werden:
- Eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verzögerten Studienbeginn unmöglich machen würde, das Studium zu Ende zu führen.
- Die Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten
- Eine körperliche Behinderung, die jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege steht
- Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen
- Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit oder Behinderung; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.
- Besondere familiäre oder soziale Gründe, die die sofortige Zulassung erfordern
In folgenden Fällen wird eine außergewöhnliche Härte grundsätzlich nicht angenommen:
- Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Erkrankungen
- Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufsaussichten
- Aufgabe des bisherigen Studiums aufgrund fehlender Motivation oder Eignung
- Behauptung besonderer Eignung für den gewünschten Studiengang
- Altersgründe
- Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
Ein vollständiger Härtefallantrag besteht aus drei Teilen:
- Formlose Begründung des Härtefallantrags
- Aussagefähige Belege (einfache Kopie), die den Härtefallantrag so deutlich dokumentieren, dass die Kommission deine Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.
- Die Unterlagen müssen im Rahmen deiner Online-Bewerbung in myHAW hochgeladen werden.
A) Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen
1. Formlose Begründung des Härtefallantrags. Die Begründung sollte insbesondere auf folgende Punkte eingehen:
Seit wann und warum besteht die gesundheitliche Beeinträchtigung?
z. B. seit der Geburt; seit sie im Jahr XXXX festgestellt wurde; seit einem Unfall
Wie lautet die Diagnose bzw. die Diagnosen?
Z. B. Nennung nach der jeweils aktuellen ICD (International Classification of Diseases der Weltgesundheitsorganisation) und ggf. Alltagssprachliche Bezeichnung
Wie hat sich die gesundheitliche Beeinträchtigung entwickelt, bzw. wie ist der Verlauf?
z. B. Verschlimmerung; akute Phasen
- Wann und wie wurden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bislang behandelt?
- Wie werden oder könnten sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen entwickeln?
- Erläuterung der aus den gesundheitlichen Gründen resultierenden Härtefallgründen
2. Aussagefähige Belege (einfache Kopie), die den Härtefallantrag so deutlich dokumentieren, dass die Kommission deine Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.
Als Belege kommen in Betracht:
Fachärztliche Stellungnahme: Eine aktuelle fachärztliche oder im Einzelfall eine psychotherapeutische Stellungnahme oder ggf. ein Befundbericht muss konkrete und nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, bisherigen Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigungen sowie eine Prognose über den weiteren Verlauf enthalten. Auf dieser Basis sollen dann die Ausführungen zu den geltend gemachten Härtefallgründen erfolgen. Die Stellungnahme soll auch für medizinische oder psychologische Laien nachvollziehbar sein. Einfache (fach-)ärztliche Bescheinigung bzw. ein Attest reichen nicht aus!
Falls Du eine Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung als Härtefallgrund geltend machst, lasse bitte deine Ärzt*innen als Anlage zur Stellungnahme dasFormular ausfüllen und lade es mit hoch!
- Alternative oder zusätzliche Belege: Da jeder Fall anders gelagert ist, sollte individuell geprüft werden, welche anderen oder welche zusätzlichen Belege als Nachweis dienen können. Im Einzelfall ist es denkbar, dass anstatt einer fachärztlichen Stellungnahme auch die Stellungnahme eines Rehabilitationsträgers, insbesondere der Agenturen für Arbeit, eingereicht wird. Empfehlenswert ist es auch, bereits vorhandene Unterlagen als zusätzliche Belege zur Glaubhaftmachung Ihrer Angaben einzureichen. In der Regel können solche Belege nicht als alleiniger Nachweis dienen, sondern die fachärztliche Stellungnahme ergänzen
3. Ausgefüllter und elektronisch abgesendeter Online-Härtefallantrag
B) Härtefallantrag, wenn man aus familiären Gründen an den Studienort Hamburg gebunden ist
In den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag in der Regel stattgegeben werden:
a) Pflege von pflegebedürftigen Verwandten in aufsteigender Linie oder von Geschwistern, wobei andere Personen als du die Pflege nicht übernehmen können. Beachte bitte, dass gelegentlicher Hilfebedarf bzw. gelegentliche Hilfeleistungen nicht als „Pflege“ anerkannt werden.
Wie kann der Nachweis erfolgen?
- Deine aktuelle Meldebescheinigung und die der pflegebedürftigen Person (jeweils nicht älter als drei Monate bezogen auf den Bewerbungsschluss);
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn ein Bescheid der Pflegekasse gemäß SGB XI vorgelegt wird, in dem Du als eingetragene alleinige Pflegeperson mit Vor- und Nachnamen genannt wirst und aus dem hervorgeht, dass die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wird.
Die Nachweispflicht ist abhängig vom Grad der Pflege:
| Pflegegrad 3, 4, oder 5 | Nachweis der Pflegekasse bzg. des Pflegegrades sowie der Eintragung als alleinige Pflegeperson |
| Pflegegrad 1 und 2 | Nachweis der Pflegekasse bzgl. des Pflegegrades sowie der Eintragung als alleinige Pflegeperson zzgl. einer ärztlichen Stellungnahme* |
| Kein Pflegegrad | Ausführliche persönliche Darlegung ihrer Pflegeaktivitäten inkl. Umfang sowie aussagekräftige ärztliche Stellungnahme*, die die alleinige Pflege bestätigt. |
*Die ärztliche Stellungnahme soll insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten machen:
- Krankheit oder Behinderung der pflegebedürftigen Person
- Beeinträchtigung der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person bei der Bewältigung des Alltags differenziert nach folgenden Bereichen: Selbstversorgung; Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen; Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
- Weiter muss in deiner Antragsbegründung nachvollziehbar dargelegt werden, ab welchem Zeitpunkt du die Pflege übernommen hast, welche pflegerischen Aufgaben du ausführst und mit welchem zeitlichen Aufwand diese Aufgaben verbunden sind.
b) Sorge für unversorgte minderjährige Geschwister, mit denen häusliche eine Gemeinschaft besteht, wobei andere Personen zur Betreuung nicht vorhanden sind.
- Wie kann der Nachweis erfolgen?
- Deine aktuelle Meldebescheinigung und die deiner Geschwister sowie Geburtsurkunde/n (Meldebescheinigungen nicht älter als drei Monate bezogen auf den Bewerbungsschluss), um nachzuweisen, dass du und deine Geschwister in einer gemeinsamen Wohnung leben. Darüber hinaus ist glaubhaft zu machen, wie die Versorgung neben dem Studium erfolgt, dass andere Personen nicht zur Verfügung stehen und auch nicht finanziert werden können.
c) Betreuung oder Pflege eines minderjährigen Kindes (im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG).
- Wie kann der Nachweis erfolgen?
- Wenn du mit deinem Kind bzw. deinen Kindern in einem Haushalt lebst: deine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung sowie Geburtsurkunde/n (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate bezogen auf den Bewerbungsschluss), um nachzuweisen, dass du und das/die Kind/er in einer gemeinsamen Wohnung leben.
- Wenn du nicht mit deinem Kind bzw. deinen Kindern in einem Haushalt lebst: Deine aktuelle Meldebescheinigung sowie Geburtsurkunde/n und aktuelle Meldebescheinigung/en des Kindes bzw. der Kinder (Meldebescheinigungen nicht älter als drei Monate bezogen auf den Bewerbungsschluss). In diesem Fall musst du andere geeignete Belege einreichen, um nachzuweisen, dass du das Kind bzw. die Kinder tatsächlich betreust oder pflegst und dass durch einen Studienortwechsel die Wahrnehmung der elterlichen Aufgaben stark beeinträchtigt wird.
d) Sonstige vergleichbare familiäre Gründe
- Wie kann der Nachweis erfolgen?
- Deine aktuelle (erweiterte) Meldebescheinigung und ggf. aktuelle Meldebescheinigungen weiterer Personen (nicht älter als drei Monate bezogen auf den Bewerbungsschluss) und andere geeignete Unterlagen.
Liegen in deinem Wunsch-Studiengang mehr anerkennungsfähige Härtefallanträge vor, als Studienplätze innerhalb der Härtequote zur Verfügung stehen, erhalten Personen mit gesundheitlichen oder vergleichbar schwerwiegenden Gründen erste Priorität. Die Bewertung erfolgt durch die Kommission für Härtefälle. Bei einem vergleichbaren Grad der Härte erfolgt die weitere Auswahl nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens, das die jeweilige Zugangs- und Auswahlordnung vorsieht.
Nachteilsausgleich bei besonderen Zugangsvoraussetzungen
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Sofern für den Studiengang, für den du dich interessieren, besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, künstlerische Eingnungsprüfung) oder du die Eingangsprüfung nach § 38 HmbHG absolvieren müssen und du aufgrund einer Behinderung oder einer dieser gleichkommenden chronischen Erkrankung dadurch eine Benachteiligung erfährst, kannst du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Durchschnittsnote
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Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine*n Bewerber*in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt.
Wenn du einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen möchtest, musst du grundsätzlich ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrer*innen) erbringen. Denn die Schule kann in der Regel beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf deine schulischen Leistungen ausgewirkt haben.
Fordere das Gutachten so frühzeitig wie möglich an, damit deine Schule es noch vor Bewerbungsschluss erstellen kann. Aus diesem Schulgutachten muss hervorgehen, welche Durchschnittsnote, die ebenfalls auf eine Stelle hinter dem Komma bestimmt sein muss, du ohne die Leistungsbeeinträchtigung erzielt hättest. Du musst deinem Antrag zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das Schulgutachten stützt, z.B. Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.
Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Wartezeit
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Die Wartezeit orientiert sich an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verstrichen sind.
Bei einer/einem Studienbewerber*in können jedoch Umstände vorliegen, die nicht selbst zu vertreten sind, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Die/der Bewerber*in würde dann weniger Wartezeit vorweisen.
In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zu Grunde gelegt. Die/der Bewerber*in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.
Wenn du einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen möchtest, musst du nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verzögert hat. Diesen Nachweis musst du durch eine Bescheinigung deiner Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege führen.
Spitzensportlerquote
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Nach dem Hochschulzulassungsgesetz ist ein Anteil von 2 % der Studienplätze für Spitzensportlerinnen und -sportler vorgesehen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Hamburg als Studienort gebunden sind. In dieser Quote werden die Studienplätze zunächst an Spitzensportler/innen, die dem Kader einer Schwerpunktsportart des OSP (Schwimmen, Rudern, Hockey, Segeln oder Beachvolleyball) angehören, danach noch verbleibende Studienplätze an andere Spitzensportler/innen vergeben.
Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes oder eine Betreuung/ Pflege
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Wenn du einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet hast, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn du dich
- unmittelbar vor oder während deines Dienstes, oder der Betreuung/Pflege erfolgreich beworben hast und den Studienplatz wegen deiner Dienstverpflichtung nicht annehmen konntest oder
- wenn vor oder während deines Dienstes, oder der Betreuung/Pflege für den von dir gewünschten Studiengang Zulassungszahlen nicht festgesetzt waren (sog. zulassungsfreie Studiengänge).
Was zählt als Dienst?
Mit Diensten im Sinne dieser Hinweise sind gemeint:
- Freiwilligendienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr o.ä.)
- Zivildienst
- Wehrdienst/Bundeswehr/Bundesgrenzschutz (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
- Entwicklungshilfe (mindestens 2 Jahre)
- Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
Die ausführliche Definition dieser Dienste findest du im §14 der HAWAZO
Was muss ich für die bevorzugte Zulassung nachweisen?
Um die bevorzugte Zulassung zu beantragen, stellst du im Rahmen Ihres Online-Bewerbungsverfahrens einen Sonderantrag (Antrag auf bevorzugte Zulassung) und lädst deine Dienstzeitbescheinigung sowie die folgenden Nachweise hoch:
Wenn du dich unmittelbar vor oder während eines Dienstes bzw. der Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren erfolgreich für ein Studium an der HAW Hamburg beworben hast und den Studienplatz aufgrund der Dienstverpflichtung bzw. der Betreuung nicht annehmen konntest, lade bitte den entsprechenden Zulassungsbescheid hoch.
Verfällt mein Anrecht auf bevorzugte Zulassung irgendwann?
Die Zulassung muss spätestens zum zweiten Zulassungsverfahren beantragt werden, welches nach Beendigung der oben genannten Dienste beziehungsweise nach Ablauf der oben genannten Zeiträume durchgeführt wird. Ist der jeweilige Dienst noch nicht beendet, ist durch eine entsprechende Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Vorlesungszeit beendet sein wird.
Welche Regeln gelten, wenn ich nicht zum Kreis der bevorzugt Zuzulassenden gehöre?
Kommt eine bevorzugte Zulassung aufgrund von Dienstleistung/Betreuung/Pflege nicht in Betracht, d.h. also dann, wenn du dich zu Beginn oder während Ihres Dienstes entweder gar nicht oder erfolglos beworben hast, nimmst du am regulären Zulassungsverfahren teil. Die Dienst/ Betreuungs-/Pflegezeit wird dabei als Wartezeit gerechnet.
Doppelstudium
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In begründeten Ausnahmefällen kannst du gleichzeitig für zwei Studiengänge gleichzeitig immatrikuliert werden. Zur Antragstellung musst du die folgenden Unterlagen einreichen:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen)
Die Unterlagen müssen im Rahmen der Einschreibung eingereicht werden.
Wenn du Fragen zur Antragstellung oder den einzureichenden Nachweisen hast, wende dich bitte an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg.