Abschlussarbeiten
Jetzt seit ihr fast am Ziel! Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Unterlagen sowie einen Leitfaden bezüglich deiner Abschlussarbeit zusammengestellt. Bitte lest die Hinweise gründlich durch. Falls noch weitere Fragen offen sein sollten, dann sprecht uns gerne an!
Leitfaden Abschlussarbeiten (Stand: 03.09.2025)
Vordrucke und Formulare findet ihr auch bei eurem jeweiligen Studiengang!
Formulare zu Abschlussarbeiten
Antrag auf externe*n Zweitprüfer*in sowie die Bestätigung des Erhalts der Abschlussarbeit (alle Departments)
Anmeldebogen Informatik und IuE
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (alle Departments)
Abgabebogen (alle Departments)
Weitere Regelungen
Geheimhaltungsvereinbarungen für Abschluss- und Projektarbeiten
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Bei der Vereinbarung einer Abschlussarbeit oder einer Projektarbeit klären der/die Studierende und der/die Erstprüfer/in, ob das Unternehmen für das Thema der Abschlussarbeit/der Projektarbeit eine Verweigerung der Veröffentlichung der Arbeit oder eine zusätzliche Regelung zur Geheimhaltung wünscht.
Nähere Informationen zur diesem Thema finden Sie hier.
Externe*r Zweitprüfer*in
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Falls ihr euch entscheidet, einen externen Zweitprüfer zu wählen, der nicht an der HAW Hamburg tätig ist, bitten wir euch, vor der Anmeldung eurer Abschlussarbeit einen Antrag auf eine/n externe*n Zweitprüfer*in zu stellen.
Bitte beachtet dabei Folgendes: Der Antrag muss im Original mit allen erforderlichen Unterschriften (von euch als Studierenden, dem externen Zweitprüfer sowie dem Erstprüfer) im Prüfungsamt eingereicht werden. Füllt den Antrag aus und lasst ihn sowohl vom externen Zweitprüfer als auch vom Erstprüfer zur Kenntnisnahme und Unterschrift unterzeichnen.
Reicht anschließend den vollständig unterschriebenen Antrag im Original im Prüfungsamt - Servicepoint 3 ein, zusammen mit den im Antrag genannten Nachweisen.
Die Nachweise sind nicht erforderlich, wenn der/die externe Zweitprüfer*in in den letzten fünf Jahren bereits an der Fakultät als Prüfer*in bestellt wurde und diese Informationen dem Prüfungsamt vorliegen.
Antrag auf Verlängerung
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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nachweise) kann bis zu 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer gestellt werden.
Bitte reicht den Antrag, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis, vollständig unterschrieben im Original im Prüfungsamt - Servicepoint 3 ein.
Unterschriftsregelungen für Verwaltungsdokumente im Studien- und Prüfungswesen TI
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Regelung zur Einführung digitaler Unterschriften für die Verwaltungsdokumente der Studiums- und Prüfungsorganisation des Prüfungsamts - Servicepoint 3.