Wahlen im Sommersemester 2026
Vom Dienstag, den 30. Juni bis Donnerstag, den 2. Juli 2026 werden die Wahlen
- zum Hochschulsenat für alle Mitgliedergruppen
- zu den Fakultätsräten für die Gruppe der Studierenden
durchgeführt. Die Wahllokale werden jeweils von 11.30 bis 14.30 Uhr geöffnet sein.
Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2026 und beträgt für die Studierenden ein Jahr und für alle weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, den 11. Mai 2026, 12.00 Uhr bei der Wahlleitung per Post, E-Mail, Fax oder persönlich eingereicht werden.
Dies beinhaltet die Formulare:
(Achtung: die Datei lässt sich nicht im Browser, sondern nur per Rechtsklick aus dem Downloadordner öffnen.)
Einverständniserklärung Mitglied
Einverständniserklärung stellvertretendes Mitglied
Wir rufen insbesondere Personen, die weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht angehören, auf, für einen Sitz in den Gremien zu kandidieren.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bitte achten Sie auf sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen.
Hinweise zu den Wahlvorschlagslisten
................................................................................................................................................................................................
- Geschlechterquote: Jede kandidierende Person soll eine Stellvertretung benennen. Gemäß § 20 Absatz 6 der Wahlordnung ist zu beachten, dass Listenwahlvorschläge mindestens 40 Prozent Frauen der jeweiligen Mitgliedergruppe berücksichtigen sollen. Bei einer gebundenen Liste gilt die 40-Prozent-Quote nur für die Zahl der auf die Gruppe entfallenden Sitze. Nicht weibliche Personen sollen dabei auf jedem zweiten Platz kandidieren können. Die Regelung bezieht sich nur auf die als Mitglieder kandidierenden Personen, nicht auf die Stellvertretungen. Ausnahmen von der 40-Prozent-Regelung sind zu begründen. Fehlt diese, ist der Wahlvorschlag unzulässig. Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehören, sollen beim Wahlvorschlag angemessen berücksichtigt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Einverständniserklärungen der kandierenden Mitglieder und Stellvertretungen jeweils eigenhändig unterschrieben sind. Die eigenhändige Unterschrift kann auch durch andere geeignete technische Mittel ersetzt werden, die die Identität und das Einverständnis zweifelsfrei erkennen lassen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist zulässig.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Wahlen.
FAQ zum Einreichen von Wahlvorschlägen
................................................................................................................................................................................................
Tipps und Tricks zu häufigen Fragen. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Wahlen.
- Vollständigkeit: Füllen Sie alle notwendigen Unterlagen = einen Wahlvorschlag pro Liste und Einverständniserklärungen für alle Kandidierenden und Stellvertretungen, vollständig aus und reichen diese fristgerecht ein.
- Unterschrift: Die Einverständniserklärungen müssen persönlich von Hand unterschrieben werden. Eine digitale Signatur ist nicht ausreichend. Die Unterlagen können Sie dann gerne einscannen und per Mail an die Wahlleitung schicken.
- Stellvertretung: Zu den Kandidaturen für eine Mitgliedschaft in einem Gremium soll es auch immer eine Stellvertretung geben. Sollte es in Einzelfällen nicht möglich sein eine Vertretung zu finden, reichen Sie bitte mit dem Wahlvorschlag eine kurze Erklärung dazu ein.
- Listenarten: Es gibt Einzellisten, freie und gebundene Listen. Als Einzelperson kandidieren Sie am einfachsten auf der Einzelliste. Mit mehreren Kolleg*innen / Studierenden können Sie zwischen zwei Arten wählen: Bei freien Listen können die Wählenden die Wunschperson auf einer Liste in Direktwahl ankreuzen, bei den gebundenen Listen ist die Reihenfolge bereits festgelegt und es kann nur die Liste als Gesamt gewählt werden.
- Geschlechterquotierung: Listenwahlvorschläge sollen mindestens 40% Frauen der jeweiligen Mitgliedergruppe berücksichtigen. Diese Regelung bezieht sich nur auf die als Mitglieder kandidierenden Personen, nicht auf die Stellvertretungen. Bei einer gebundenen Liste gilt zudem die 40%-Quote nur für die Zahl der auf die Gruppe entfallenden Sitze. Nicht weibliche Personen sollen dabei auf jedem zweiten Platz kandidieren können. Ausnahmen von der 40%-Regelung sind zu begründen. Personen, die weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht angehören, werden nachdrücklich aufgefordert zu kandidieren.
- Mehrfachkandidaturen: Sie können auch in mehreren Gremien aktiv werden, also z.B. sowohl im Hochschulsenat wie auch im Fakultätsrat, egal ob als Mitglied oder Stellvertretung.
Briefwahl
................................................................................................................................................................................................
Wer vom 30. Juni bis 2. Juli 2026 verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind spätestens bis Montag, den 28. Mai 2026, bei der Wahlleitung unter Angabe Ihrer Wohnanschrift anzufordern.
Hinweise zum Wahlverzeichnis
................................................................................................................................................................................................
Zur Information haben Sie die Möglichkeit das Wahlverzeichnis im Büro der Wahlleitung einzusehen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie dafür bitte vorab die Wahlleitung. Das Wahlverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Mitarbeitenden.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen ist (z.B. Akademisches Personal und Studierende*r) und / oder mehr als einer Fakultät angehört, kann durch eine bis zum 9. Juni 2026 an die Wahlleitung zu sendende formlose schriftliche oder elektronische Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe oder Fakultät das aktive Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Fakultät wählen und gewählt werden. Geben Sie keine termingerechte Erklärung ab ermittelt die Wahlleitung durch Los, in welcher Fakultät Sie ihr Wahlrecht ausüben dürfen.
Übersicht der zu besetzenden Sitze
................................................................................................................................................................................................
I. Wahlen zum Hochschulsenat
Für alle Mitgliedergruppen der Hochschule
Anzahl der Mitglieder:
1. Gruppe Professor*innen: neun Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder jeweils mit Stellvertretung zu wählen
Aufgaben der Gremien
................................................................................................................................................................................................
Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
................................................................................................................................................................................................
Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlordnung
................................................................................................................................................................................................
Die Wahlen der Hochschulgremien finden auf Grundlage der Wahlordnung der HAW Hamburg statt. Diese finden Sie hier.
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de