Wahlen zu den Hochschulgremien 2023
Am Montag, den 13. März 2023 beginnen mit der Einreichungsphase der Wahlvorschläge (Kandidaturen) die Gremienwahlen an der HAW Hamburg!
Wahlaufruf
Die Wahlleitung ruft auf, für die Wahlen zum Hochschulsenat (nur Studierende), sowie zu den Fakultätsräten (alle Gruppen) und Departmenträten (alle Gruppen) Wahlvorschläge einzureichen, bzw. selbst zu kandidieren! Es werden jeweils die Mitglieder und ihre Stellvertretungen gewählt.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Gruppe Studierende beträgt ein Jahr, die Amtszeit der weiteren Mitglieder beträgt zwei Jahre. Sie beginnt für alle am 1. September 2023.
Die Formulare für die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen finden Sie hier hinterlegt: Wahlvorschlag, Einverständniserklärung Mitglied, Einverständniserklärung stellvertretendes Mitglied
Ob Sie als Einzelkandidat*in oder als Gruppe antreten wollen: füllen Sie bitte sowohl den Wahlvorschlag wie auch die Einverständniserklärung für alle Mitglieder und extra für ihre Stellvertretungen aus. Reichen Sie diese per Post, E-Mail an wahlleitung@haw-hamburg.de, persönlich oder Fax bei der Wahlleitung ein.
Die Einreichungsfrist für Ihre Wahlvorschläge läuft vom 13. März bis zum 6. April, 15.00 Uhr (Ausschlussfrist!). Es wird keine Fristverlängerung geben und es gibt keine Möglichkeit nach Fristablauf Ergänzungen oder Korrekturen durchzuführen. Reichen Sie daher gerne frühzeitig ein.
Nach der Frist werden die Wahlvorschlagslisten hochschulöffentlich bekanntgegeben.
Die Wahlen werden als Urnenwahl vom 20. bis 22. Juni 2023 in den Fakultäten durchgeführt werden.
Merkblatt
Das Merkblatt hält nähere Informationen für Sie bereit. Es erklärt u.a., wie viele Mitglieder (mit Stellvertretungen) für das jeweilige Gremium zu wählen sind und insbesondere auf welche Formalia Sie als Kandidat*in bei der Abgabe des Wahlvorschlags achten müssen.
Übersicht der zu besetzenden Sitze
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I. Wahlen zum Hochschulsenat
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder (mit ihren Stellvertretungen) zu wählen
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Den Fakultätsräten gehören die folgenden stimmberechtigten Mitglieder an:
1. Gruppe Professor*innen: acht Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: ein Mitglied
III. Wahlen zu den Departmenträten
Den Departmenträten gehören die folgenden stimmberechtigten Mitglieder an:
1. Gruppe der Professor*innen: vier Mitglieder (acht Mitglieder*)
2. Gruppe der Studierenden: ein Mitglied (drei Mitglieder*)
3. Gruppe akademisches Personal: ein Mitglied (drei Mitglieder*)
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: ein Mitglied (ein Mitglied*)
* diese Angabe gelten je für das Department Design und das Department Wirtschaft
Hinweise zum Wahlverzeichnis
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Zur Information haben Sie die Möglichkeit das Wahlverzeichnis im Büro der Wahlleitung einzusehen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie dafür bitte vorab die Wahlleitung. Das Wahlverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Beschäftigten. Die Beschäftigten sind den Gruppen Professor*innen, Akademisches Personal und Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVP) zugeordnet.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen ist (z.B. Akademisches Personal und Studierende*r) und / oder mehr als einer Fakultät oder einem Department angehört kann durch eine bis zum 15. Mai 2023 an die Wahlleitung zu sendende formlose schriftliche oder elektronische Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe, Fakultät oder welchem Department das aktive Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Gruppe bzw. eine Fakultät/ ein Department wählen und gewählt werden. Geben Sie keine termingerechte Erklärung ab werden Sie einer Gruppe in der Reihenfolge 1. Professor*innen, 2. Akademisches Personal, 3. Studierende, 4. TVP zugeordnet, bzw. die Wahlleitung ermittelt durch Los, in welcher Fakultät / welchem Department Sie ihr Wahlrecht ausüben dürfen.
Briefwahl bei Verhinderung
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Wer am 20. bis 22. Juni 2023 verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind spätestens bis Montag, den 15. Mai 2023 (Ausschlussfrist) bei der Wahlleitung unter wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de oder der Postadresse der Wahlleitung anzufordern.
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de