Wiederholungswahlen im Wintersemester 2024 / 2025
Die Wahlen vom Sommersemester 2024 der Gruppe der Studierenden zum Hochschulsenat und zum Fakultätsrat Wirtschaft & Soziales wurden für ungültig erklärt und werden wiederholt:
Alle Studierenden können jetzt für den Hochschulsenat kandidieren. Alle Studierenden der Fakultät Wirtschaft & Soziales zusätzlich auch für den Fakultätsrat. Unter "Merkblatt und Formulare" (s.u.) finden Sie im Merkblatt wichtige Hinweise für die Einreichung von Wahlvorschlägen, wie auch generell zur Wahl. Bitte beachten Sie, dass die Formulare über einen Rechtsklick heruntergeladen werden müssen, um sie öffnen zu können.
- Einreichungsfrist (spätestens!) ist Dienstag, der 5. November 2014, um 12.00 Uhr.
- Die Urnenwahl wird am 11. und 12. Dezember stattfinden.
Wer an dem Termin verhindert ist, kann bis zum 18. November 2024 bei der Wahlleitung Briefwahl beantragen.
Merkblatt und Formulare
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Informationen zur Wahl und der Einreichung von Wahlvorschlägen:
Formulare für Wahlvorschläge. Bitte mit "Rechtsklick" downloaden (!), die Formulare sind im Browser nicht zu öffnen:
Wahlvorschlag Wiederholungswahl Studierende 2024
Einverständniserklärung Mitglied Wiederholungswahl Studierende 2024
Einverständniserklärung stellv. Mitglied Wiederholungswahl Studierende 2024
Briefwahl bei Verhinderung
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Wer am 11. und 12. Dezember 2024 verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind spätestens bis Montag, den 18. November 2024, 12.00 Uhr, bei der Wahlleitung unter wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de oder der Postadresse der Wahlleitung anzufordern.
Hinweise zum Wahlverzeichnis
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Zur Information haben Sie die Möglichkeit das Wahlverzeichnis im Büro der Wahlleitung einzusehen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie dafür bitte vorab die Wahlleitung. Das Wahlverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen ist (z.B. Akademisches Personal und Studierende*r) und / oder mehr als einer Fakultät oder einem Department angehört kann durch eine bis zum 19. November 2024 an die Wahlleitung zu sendende formlose schriftliche oder elektronische Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe, Fakultät oder welchem Department das aktive Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Fakultät/ ein Department wählen und gewählt werden. Geben Sie keine termingerechte Erklärung ab ermittelt die Wahlleitung durch Los, in welcher Fakultät / welchem Department Sie ihr Wahlrecht ausüben dürfen.
Übersicht der zu besetzenden Sitze
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I. Wahlen zum Hochschulsenat
Für alle Mitgliedergruppen der Hochschule
Anzahl der Mitglieder:
1. Gruppe Professor*innen: neun Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder jeweils mit Stellvertretung zu wählen
III. Wahlen zu den Departmenträten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es ist ein Mitglied (drei Mitglieder*) jeweils mit Stellvertretung zu wählen
* diese Angabe gelten je für das Department Design und das Department Wirtschaft
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlordnung
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Die Wahlen der Hochschulgremien finden auf Grundlage der Wahlordnung der HAW Hamburg statt. Diese finden Sie hier.
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de