Verfahrenslots:innen

Begleitforschung zu den Verfahrenslots:innen und der inklusiven Jugendhilfe in Hamburg

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Lotsenboot im Einsatz

Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Jugendhilfereform die Inklusion in der Jugendhilfe prominent in den Fokus genommen. Inklusion kann mit Fug und Recht als Schwerpunkt der Reform gekennzeichnet werden. Mit ihr werden umfangreiche Anforderungen an die Praxis und die Verwaltung der Jugendhilfe gestellt.

Seit dem 1.1. 2024 sieht das KJSG als zweite Stufe der Inklusion in der Jugendhilfe die neue Funktion der Verfahrenslots:innen (§10b SGB VIII) vor. Sie sind von zentraler Bedeutung für die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Einerseits haben sie einen direkten Beratungs- und Unterstützungsauftrag für anspruchsberechtigte beeinträchtigte junge Menschen und ihre Familien, andererseits sollen sie den öffentlichen Jugendhilfeträgern bei der Umsetzung und Implementation einer Zusammenführung von - bisheriger - Eingliederungshilfe für junge Menschen und der Jugendhilfe unter dem Dach der Jugendhilfe unterstützen.

Wie diese Aufgabenstellungen umgesetzt werden können, wird seit nunmehr einem Jahr in bundesdeutschen Kommunen entwickelt und erprobt, und stellt sich insofern als ein – mehr oder weniger – noch unfertiges Projekt dar. Im Rahmen der Begleitforschung wird die bisherige und laufende Arbeit der Verfahrenlots:innen in Hamburg und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe formativ evaluiert. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Perspektive der Hilfeadressat:innen.

Projektteam:
Leon-Noel Flucke

Projektlaufzeit
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Kooperationspartner
Sozialbehörde – Amt für Familie (FS), Projekt Inklusive Jugendhilfe
Mittelgeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Einrichtungen
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