Gleichstellung, Vereinbarkeit und Antidiskriminierung
Bei Fragen zu Chancengerechtigkeit, Diskriminierung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen Ihnen zur Seite:
die Gleichstellungsbeauftragten
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Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen Sie in Fragen zu Gleichstellungsangelegenheiten, der Geschlechtergerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Gleichstellungsbeauftragten für den den wissenschaftlichen Bereich sind Ansprechpersonen für alle Studierenden, Professor*innen und akademischen Beschäftigten.
Die Gleichstellungsbeauftragten für das technische, Bibliothek- und Verwaltungspersonal (TVP) sind Ansprechpartner*innen für alle Beschäftigten des TVBP.
das Familienbüro
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Das Familienbüro bietet Beratung und Unterstützungsangebote zum Thema Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie an.
Hier finden Sie Unterstützung bei Beratungsbedarf zu Kinderbetreuung und -erziehung, Pflegeaufgaben und mehr.
Sie erreichen das Familienbüro unter +49 40 219041671 und familienbuero (at) haw-hamburg (dot) de.
die Vertrauenspersonen bei sexualisierter Belästigung
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Die Vertrauenspersonen bei sexualisierter Belästigung finden mit Ihnen zusammen heraus, was Sie im Fall einer Grenzüberschreitung brauchen, um mit der Situation umzugehen, gehen mit Ihnen in den Austausch und unterstützt Sie. Außerdem werden Lösungen entwickelt um angemessene Interventionen einzuleiten.
die Schwerbehindertenvertretung
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Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung, Gleichgestellter sowie von Behinderung bedrohter Beschäftigter ein. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Beratung zu Antragstellungen und Themen, die in Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
die Inklusionsbeauftragte
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Die Inklusionsbeauftragte nach SGBIX §181 ist verantwortliche Vertretung der Dienststelle in den Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter und Bewerber*innen. Sie fungiert auch als kompetente Ansprechperson für Beschäftigte mit Schwerbehinderung bzw. ihnen gleichgestellte Beschäftigte sowie Interessensvertretungen.
Sie erreichen die Inklusionsbeauftragte unter inklusionsbeauftragte (at) haw-hamburg (dot) de.
die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund eines oder mehrerer schützenswerter Merkmale nach dem AGG entgegen, prüft diese und gibt, im Falle eines nach dem AGG als Diskriminierung eingestuften Falls, Empfehlungen zu Sanktionen und Maßnahmen an verantwortliche Stellen weiter.
Hinweis: Die Stelle bietet keine Beratung an. Falls Beratungsbedarf besteht finden Sie Unterstützung bei den hier und unter Konflikte und Beteiligung aufgelisteten Anlaufstellen.
Zusätzlich bieten externe Stellen wie das Antidiskriminierungsbüro Hamburg in Fällen jeglicher Diskiminierungserfahrungen unabhängige, kostenlose und vertrauliche Beratung und Begleitung an.
Nicht die Beratung gefunden, die Sie suchen? Hier kommen Sie zurück zur Übersicht der Beratungs- und Anlaufstellen für Beschäftigte der HAW Hamburg.