Schwerbehindertenvertretung der HAW Hamburg

Wahl der Schwerbehindertenvertretung an der HAW Hamburg 2026

an der HAW Hamburg wird ab sofort die Wahl der Vertrauensperson für die Menschen mit Schwerbehinderung und deren Stellvertretungen für eine vierjährige Amtszeit durchgeführt. Für die Funktion wählbar sind auch Beschäftigte ohne Schwerbehinderung. Eine Kandidatur kann zwischen dem 12.10. und dem 26.10 2026 beim Wahlvorstand mit den angefügten Formularen eingereicht werden. 

Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt werden. 

Nähere Informationen zur Wahl können Sie dem angefügten Wahlausschreiben entnehmen. 

Für Fragen steht Ihnen die Vorsitzende des Wahlvorstands, Dina von Saldern,  gerne zur Verfügung

Wahlausschreiben und Wahlvorschlag

Zustimmungserklärungen

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Wir setzen uns für die Belange von Menschen mit Behinderung, Gleichgestellter sowie von Behinderung bedrohter Kollegen und Kolleginnen ein. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte die Chance erhalten, einen Arbeitsplatz an der HAW Hamburg zu bekommen.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung laufend überprüft und ggf. verbessert werden.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • Beratung zu Antragstellungen und Themen, die in Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
  • Vertretung der Interessen schwerbehinderter, gleichgestellter und von Behinderung bedrohter Menschen in der Dienststelle.
  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten schwerbehinderter Menschen.
  • Unterstützung bei präventiven Maßnahmen.
  • Entgegennahme von Anregungen und berechtigter Beschwerden zwecks Klärung mit der Dienststelle.
  • Teilnahme an Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Personalratssitzungen.
  • Begehungen in Bezug auf Barrierefreiheit.

 Die gesetzlichen Grundlagen sind beispielsweise:

  • Das Sozialgesetzbuch IX
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG
  • Der Teilhabeerlass der Freien- und Hansestadt Hamburg
  • Die Dienstvereinbarung Inklusion der HAW
  • …und weitere Rechtsnormen

Jacek Kanigowski

Vertrauensmann der Schwerbehinderten
erreichbar:
Dienstags und Freitags
09:30 bis 14:00 Uhr

T +49 40 21904-2250
sbv (at) haw-hamburg (dot) de
Raum 13.26
Berliner Tor 5
20099 Hamburg