Es steht nun schwarz auf weiß im Hamburgischen Hochschulgesetz: Die HAW Hamburg kann künftig das Promotionsrecht in besonders forschungsstarken Bereichen eigenständig ausüben. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer gestrigen Sitzung in erster und zweiter Lesung ohne weitere Diskussion beschlossen. Die bisherigen Forschungsleistungen rechtfertigten dies, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die geplanten Strukturen an der HAW Hamburg seien für die Ausübung des eigenständigen Promotionsrechts geeignet und tragfähig.
„Das Votum unterstreicht das hohe Vertrauen des städtischen Parlaments in die Forschungsstärke der HAW Hamburg“, sagt Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Ute Lohrentz. „Ich freue mich besonders für unsere hochqualifizierten Nachwuchskräfte, die in Promotionsprogrammen ihre anwendungsorientierten Forschungsvorhaben entwickeln werden.“
Die Zustimmung der Bürgerschaft ist eine der letzten Etappen auf dem Weg zur finalen Einführung des Promotionsrechts an der HAW Hamburg, wie sie im Koalitionsvertrag 2020-2025 des Hamburger Senats festgehalten wurde. In einer Begutachtung im Herbst vergangenen Jahres bewertete der Wissenschaftsrat das Konzept und die Voraussetzungen der Hochschule bereits positiv. Unter dem Dach einer Research School sieht das Konzept drei Promotionsprogramme vor: „Interdisziplinäre Sozial- und Gesundheitsforschung“, „Computational Engineering and Applied Data Science“ sowie „Sustainable Technologies and Systems“.
Die geplante „Research School“ der HAW Hamburg stelle eine geeignete organisatorische Struktur für die Ausübung eines eigenständigen Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche dar, urteilte der Wissenschaftsrat. Eine künftige Zusammenarbeit zwischen den drei Promotionsprogrammen biete großes Innovationspotenzial. Und: „Die designierten Mitglieder der Promotionsprogramme betreiben bereits jetzt hochqualitative Forschung.“
Die Ausübung des Promotionsrechts wird nach spätestens acht Jahren evaluiert. Von den künftigen Nachwuchskräften seien in dieser Zeit innovative und nachhaltige Beiträge zu erwarten, gerade zu Fragen der Energiewende und des Klimaschutzes, der Datenanalyse oder der sozialen Teilhabe und Gesundheit, so Prof. Dr. Peter Wulf, Vizepräsident für Forschung und Transfer an der HAW Hamburg. „Nun gilt es, das Promotionsrecht für die drei Promotionsprogramme konkret bei der Wissenschaftsbehörde zu beantragen. Damit werden wir auch die letzte kleine Etappe auf dem gemeinsamen und langjährigen Weg zum eigenständigen Promotionsrecht an der HAW Hamburg nehmen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren konstruktiven Gespräche und finalen Schritte, um wie geplant noch in dieser Legislaturperiode in die Umsetzung zu kommen und damit unseren jungen Doktorandinnen und Doktoranden neue Qualifizierungsmöglichkeiten in der Forschung zu öffnen.“