Den Mietvertrag für die Veranstaltung am kommenden Wochenende hatte die Hochschule unterschrieben – und damit im Sinne der debattenfördernden Kultur an der HAW Hamburg ihr Einverständnis gegeben. Die Voraussetzung dafür: Dass der AStA alleiniger Veranstalter der Konferenz ist, anderen Gruppen lediglich eine teilnehmende Funktion zum Beispiel bei Vorträgen zukommt. „Bei dieser Voraussetzung ist es aber aus unserer Sicht nicht geblieben“, sagt Kai Vehling, geschäftsführender Kanzler der HAW Hamburg. Es sei deutlich geworden, dass zwei weitere Gruppierungen als Veranstalter und Einladende aufträten – „über die wir erfahren haben, dass das Landesamt für Verfassungsschutz sie als gewaltorientiert und linksextremistisch einstuft“. So hätten letztendlich Sicherheitsbedenken überwogen. „Deshalb haben wir den Mietvertrag gekündigt“.
Dagegen hat der AStA der Hochschule nun eine Eilentscheidung erwirkt. In seinem Schreiben mochte das Amtsgericht der Argumentation der Hochschule nicht folgen: Es sei klar, dass der AStA alleiniger Veranstalter der Konferenz sei. „Wir akzeptieren den Beschluss und werden keine weiteren Schritte dagegen einleiten“, so Vehling. „Für uns bleibt die Prämisse: Alle Veranstaltungen an der Hochschule müssen gewaltfrei ablaufen.“ Die Erwartungen seien nun besonders hoch, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer friedlich verhielten, so Vehling mit Bezug auf die Aktionskonferenz – die nun an der Hochschule stattfindet.
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