Informationen aus dem Hochschulsenat: Aktueller Sachstand zur weiteren Entwicklung der Hochschulleitung

Nach Rechtsprüfung durch die Behörde wurde der Hochschulsenat darauf hingewiesen, dass seine Entscheidung vom 8.Oktober zur Abwahl der Präsidentin Frau Prof. Dr. J. Otten aus formalen Gründen erneut erfolgen muss. Daher hat sich der Hochschulsenat im Rahmen einer Sondersitzung am 2.November 2015 erneut mit der Abwahl gemäß § 80 Abs. 4 HmbHG befasst.

Der einstimmig gefasste Beschluss zur Abwahl der Präsidentin wurde dem Hochschulrat anschließend umgehend mitgeteilt. Um Wirkung zu erlangen, bedarf dieser Abwahlbeschluss der Bestätigung des Hochschulrates der HAW. Dieser wird unter Wahrung der gesetzlichen Fristen am 11. November 2015 zusammenkommen und sich mit dem Abwahlantrag befassen.

Aufgrund schwerwiegender Störungen in der Zusammenarbeit mit dem Kanzler hatte sich der Senat in seiner Sitzung am 8. Oktober auch entschieden, den Hochschulrat um dessen Abwahl zu bitten. Auch diese Thematik wird der Hochschulrat auf seiner Sitzung behandeln.

Bis zu den endgültigen und rechtsgültigen Entscheidungen bitten wir alle Mitglieder der Hochschule noch um etwas Geduld und werden Sie umgehend informieren, wenn diese vorliegen.

H. Kohlhoff, Sprecher der Gruppe der Professoren im Hochschulsenat, in Abstimmung mit dem Hochschulsenat und dem Hochschulrat

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