Bis zum 30. März können für die Wahl zum Personalrat Wahlvorschläge eingereicht werden. Welche Kriterien die Kandidat*innen erfüllen müssen und welche weiteren Aspekte zu beachten sind, ist in der Wahlausschreibung dargestellt. Für alle, die sich zur Wahl aufstellen lassen wollen, ist unter anderem wichtig zu wissen, dass die Amtszeit des neu zu wählenden Personalrats vier Jahre beträgt und im Juni 2023 beginnt. Der Personalrat besteht aus insgesamt 13 Personen – neun Vertreter*innen von Arbeitnehmer*innen und vier Vertreter*innen der Beamt*innen. Einen Einblick in die Arbeit des Personalrats bietet zudem die Website.
Damit jede*r, die/der möchte, im Mai auch ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen kann, muss die Person als wahlberechtigte*r Beschäftigte*r im Wähler*innenverzeichnis aufgelistet sein. Wer ganz sicher gehen möchte, kann ab sofort selbst einen Blick in dieses Verzeichnis werfen. Alle Informationen hierzu sowie zur Stimmabgabe im Mai und dem Antrag zur Briefwahl finden Sie auf der Website.