In deutschen Hochschulen liegt ein unerschöpfliches Maß an Kreativität und Erfindungsgeist. Bislang wurde dieses Potential allerdings nicht umfassend genutzt. Der Anteil der Patentanmeldungen aus Hochschulen wird auf etwa vie Prozent geschätzt, während z.B. in den USA die Hochschulen mit Erfindungsverwertungen sechsstellige Beträge erwirtschaften. Dies soll sich nun ändern:
Der Bund startete im Rahmen des sogenannten Zukunfts-Investitions-Programms eine Patentoffensive mit dem Ziel, wissenschaftliche Forschungsergebnisse schneller an den Markt zu bringen.
Zum einen wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen verbessert: Seit der Änderung des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes im Februar 2002 kann die Hochschule - wie andere Arbeitgeber auch - die Erfindungen aller ihrer Bediensteten in Anspruch nehmen und verwerten. Im Gegenzug partizipiert der Erfinder mit 30 Prozent an den Brutto-Verwertungserlösen – ein Anteil, der ihn gegenüber den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft privilegiert.
Um zum anderen die Verwertung professionell betreiben zu können, sind neben der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Sicherung von Schutzrechten bundesweit Patentverwertungsagenturen (PVA) geschaffen worden.
Die Hamburger PVA arbeitet eng mit Hochschulprofessoren, Patentanwälten, anderen PVAen, dem IPC der Handelskammer Hamburg, privaten Lizenzbrokern und Industrieunternehmen zusammen.
Und so ist der Gang einer Erfindung im Einzelnen: Der oder die Hochschulangehörige muss die Erfindung der Hochschule melden. Für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist dafür Herr Krause im Forschungsbüro zuständig. Dort erhalten Sie auch den Vordruck für Ihre Erfindungsmeldung. Bis zur Antwort der Hochschule ist die Erfindung vom Erfinder vertraulich zu behandeln! Wer eine Veröffentlichung mit technischem Gehalt plant, muss diese mindestens zwei Monate zuvor der Hochschule melden, um so Zeit für eine Prüfung und ggf. Sicherung zu lassen. Erst nach der Patentanmeldung steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.
War die Anmeldung einer Erfindung früher eher eine Formalie, so ist sie heute der Startschuss zur Vermarktung wissenschaftlicher Forschungsarbeit. Die Erfindung wird von ihren Anfängen bis hin zu ihrer Verwertung von der PVA begleitet. Zunächst prüft die PVA, ob das Erfundene auch tatsächlich neu und wirtschaftlich umsetzbar ist, d.h „ob an der Sache etwas dran ist“. Stehen die Chancen für die Verwertung gut, wird die Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet. Anschließend ist der Weg in die Wirtschaft mittels Lizenzen frei.
Durch die Anschubfinanzierung des Bundes ist die Tätigkeit der PVA für Hochschule und Erfinder kostenlos. Auch die Patentanmeldungen (Patentgebühren, Kosten des Patentanwalts, Übersetzungsgebühren) werden öffentlich gefördert, so dass den Erfindern auch hier keine Kosten entstehen! Gerade jetzt sind die Zeiten also rosig für Erfinder, denn die Hochschule hat das Geld und das Interesse, Erfindungen erfolgreich zu vermarkten. Nie war also das Klima für Erfinder an Hochschulen so gut wie heute: Kein Risiko, keine Kosten und dafür eine gute Erlösbeteiligung.
Weitere Informationen und den Vordruck für Ihre Erfindungsmeldung erhalten Sie bei Karsten Krause, Forschungsbüro, Berliner Tor 21, 20099 Hamburg, Tel: 42859-2599, e-mail: karsten.krause@pv.fh-hamburg.de, und bei TuTech, Abteilung PVA, Harburger Schloßstraße 6-12 in 21079 Hamburg (Harburg) bei Herrn Ludwig Rehberg, Leiter der PVA, e-mail: rehberg@tutech.de oder im Internet unter www.tutech.de.
Tina Marschall, PVA