Struktur- und Entwicklungsplan (SEP) 2016 – 2020
In seiner Aprilsitzung hatte der Senat in einer ersten Lesung ausführlich den Entwurf des neuen SEP diskutiert, in dem die Hochschule ihre strategischen Ziele und Aufgaben bis 2020 festhält. In der jetzt zweiten Lesung des Entwurfs äußerten studentische Senatsmitglieder noch einmal Kritik, die Hochschule enge sich mit einem Fokus auf Digitalisierung im SEP zu sehr ein. Der Geschäftsführende Präsident Prof. Dr. Claus-Dieter Wacker betonte, dass sich zurzeit alle Hochschulen sehr stark mit dem Thema Digitalisierung auseinandersetzen müssen, es aber nicht das einzige Leitthema im SEP sei. Die Mehrheit des Senats sieht Digitalisierung als wichtiges Beispiel für die Zukunftsfähigkeit von Hochschulen, doch müsse ein wichtiger Fokus auch darauf liegen, wie Digitalisierung in Forschung und Lehre umgesetzt werden.
Bei der anschließenden Abstimmung stimmten die Senatsmitglieder dem SEP ohne Gegenstimmen zu. Nach der Senatssitzung im April hatte sich auch der Hochschulrat noch einmal mit dem Entwurf und den Ergänzungen aus der ersten Lesung befasst und diesen zugestimmt. Seit dem neuen Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) beschließen Hochschulrat und Hochschulsenat im Einvernehmen gemeinsam über den SEP. Der Text des SEP 2016 – 2020 ist damit beschlossen und eine Veröffentlichung wird vorbereitet.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit der Behörde
Herr Wacker berichtete den Mitgliedern des Senats vom Stand der Verhandlungen mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) für die nächsten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2017/18. Anfang Mai hatte die Behörde ihren Entwurfsvorschlag geschickt, viele Abstimmungssitzungen auf Arbeitsebene waren dem vorausgegangen. Das Dokument besteht zum ersten Mal aus drei Teilen: Ein allgemeiner zum Wissenschaftsstandort Hamburg, gefolgt von einem hochschulspezifischen zur strategischen Weiterentwicklung der HAW Hamburg. Von größtem Interesse ist der dritte Teil, in dem haushaltsrelevante Kennzahlen vereinbart werden. Dazu gehören zum Beispiel die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Fachsemester, der Absolventinnen und Absolventen oder die Drittmittelerträge. Sanktionen für die HAW entstehen nicht, sollte die Hochschule die vereinbarten Zahlen nicht erreichen. Der Abschnitt zu den Kennzahlen muss bis zum 1. Juni 2016 unterschrieben sein. Der ZLV-Entwurf wird vorher noch einmal Thema in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Präsidium und Behörde sein.
Änderung der Grundordnung
Im Januar dieses Jahres hatte die Hochschule bei der BWFG abweichende Bestimmungen für die Grundordnung der HAW beantragt, was laut HmbHG möglich ist. Diese Änderungsvorschläge hatte die Behörde im April abgelehnt. Nicht genehmigt wurden von der BWFG, dass die Fakultäten über die Verwendung von frei werdenden Professuren entscheiden (sondern weiterhin das Präsidium), dass die Findungskommission für eine/n neue/n Präsidenten/in ohne Vertreter der Behörde tagt und die Hochschule selbst über ihre Anzahl an Vizepräsidenten entscheidet. Ebenfalls abgelehnt wurde, dass der Hochschulsenat die Wahl eines Kanzlers bestätigt und zu den ZLV Stellung nimmt.
Unabhängig davon sind weitere Ergänzungen der Grundordnung hinsichtlich der Departmentsstrukturen nötig, die der Hochschulsenat in seiner Mai-Sitzung zunächst diskutierte und dann beschloss. Unter anderem sollen demnach Departmentsräte erstmals im Sommersemester 2017 gewählt werden. Sollten Departments eine eigene Departmentsordnung wünschen, wird diese dem Departmentsrat von der Departmentsleitung vorgeschlagen. Ein Passus, der eine einheitliche Größe der Departmentsräte festsetzt, wurde gestrichen.
Der Senatsbeschluss über die Neufassung der Grundordnung mit den diskutierten Änderungen erfolgte einstimmig. Die Anpassung der Grundordnung im Zuge der Novellierung des HmbHG ist damit abgeschlossen. Der Senat dankte an dieser Stelle ausdrücklich allen Beteiligten für ihre Arbeit. Am HmbHG sehen Senat und Präsidium weiterhin Änderungsbedarfe auf Seiten der Behörde. Nach den Signalen aus der Politik sei damit in der aktuellen Legislaturperiode allerdings nicht zu rechnen, so Herr Wacker.
Die Grundordnung tritt in Kraft, sobald der Hochschulrat im Umlaufverfahren über die Änderungen entschieden hat, und sie im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht wurde.
Berufungsordnung
Vizepräsident Prof. Dr. Thomas Netzel und Prof. Dr. Annette Corves, die gemeinsam die AG Berufungsordnung leiten, informierten den Senat über den aktuellen Stand zur Anpassung der Ordnung und die Vorgehensweise der AG. Im März hatte der Senat bereits eine erste Änderung der Berufungsordnung beschlossen, die die rechtlichen Anforderungen des geänderten HmbHG erfüllt. In einem zweiten Schritt hat die AG nun weitere Punkte erarbeitet, die die strategischen Ziele des Berufungsverfahrens stärker in den Blick nehmen. Sie werden zurzeit rechtlich geprüft.
Berufungen seien eines der wesentlichen Hauptsteuerungsinstrumente der Hochschule und geben bestimmte Richtungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung vor, betonte Frau Corves. Durchschnittlich gebe es an der HAW im Jahr zurzeit 24 Berufungen, die vom Zeitpunkt der Ausschreibung an ein bis anderthalb Jahre dauern. Die erarbeiteten Vorschläge der AG zielen daher darauf ab, den Berufungsprozess stärker mit den strategischen Zielen der Hochschule, wie sie zum Beispiel im SEP genannt werden, zu verknüpfen. Als Element der akademischen Selbstverwaltung ist außerdem die Beteiligung im Prozess ein wichtiges Thema, genauso wie ein transparentes Verfahren. Auch inwiefern eine Verkürzung des Prozesses möglich ist, spielte in der Arbeit der AG eine Rolle.
Damit der Senat noch vor dem Ende des Sommersemesters über die Berufungsordnung beschließen kann, wird vor der nächsten regulären Juni-Sitzung am 16. Juni eine Sondersitzung am 9. Juni stattfinden, um ausreichend Zeit für die Diskussion der rechtlich geprüften Vorschläge zu haben.
Projekte für Geflüchtete
Prof. Dr. Louis Henri Seukwa stellte in der Sitzung ein Projekt zur Studierfähigkeit von Geflüchteten vor. Bereits seit 2014 wurden an der HAW mehrere Initiativen und Projekte für Geflüchtete entwickelt, von einzelnen Beschäftigten über studentische Initiativen bis hin zu Forschungsarbeiten. Diese Einzelprojekte sollen nun unter Aspekten der Migrationspädagogik koordiniert werden. Forschungen haben außerdem gezeigt, dass die Studierfähigkeit von Geflüchteten vor allem von der Stabilität ihrer Lebenslage abhängt, so Herr Seukwa. Dazu gehören Faktoren wie Aufenthaltsstatus, Gesundheit, Wohnsituation, aber auch die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Hierfür verfügt die HAW bereits über ein gutes Netzwerk, dass zu „Bildungspartnerschaften“ weiterentwickelt werden soll.
Wichtiger Aspekt des Projekts sei auch, die Hochschule als Organisation weiterzuentwickeln, für die Anforderungen an Bildungsinstitutionen in einer Migrationsgesellschaft fit zu machen und hierbei von Geflüchteten zu lernen. Studentische Senatsvertreter stellten außerdem ein flüchtlingspolitisches Konzept vor, in dem sie neben dem Zugang zu Lehrveranstaltungen einen besonderen Fokus auf die Förderung der Gesundheit von Geflüchteten forderten.
Herr Wacker bedankte sich am Ende für die konstruktive Sitzung, in der viel geschafft worden sei. In der nächsten Sitzung am 16. Juni tagt der Senat in dieser Besetzung zum letzten Mal, da seine Amtszeit nach zwei Jahren ausläuft. Die Mitglieder werden in dieser Sitzung auf ihre Aufgabenpakete zurückblicken und noch offene Punkte sammeln, um sie an die neue Senatsbesetzung zu übergeben.