Vom 1. Dezember 2024 bis 12. Januar 2025 läuft die Bewerbungsfrist für das Stipendienprogramm B-MINT. Die Claussen-Simon-Stiftung fördert und vernetzt damit gezielt junge Frauen, die sich für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik begeistern und ein Bachelorstudium in einem MINT-Hauptfach an einer staatlichen Hamburger Hochschule begonnen haben.
Bewerben können sich Studentinnen der MINT-Fächer im 1. und 2. Semester. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind u.a. sehr gute (Fach-)Abiturleistungen in den MINT-Fächern, ein Präsenzstudium in Vollzeit (kein Lehramt) sowie ein Höchstalter von i.d.R. 25 Jahren bei Bewerbungsschluss. Absolventinnen des Stipendienprogramms Early Bird-Frühstudium sowie ehemalige Teilnehmerinnen beim Programm mint:pink können sich auch bewerben, wenn sie an deutschen Hochschulen außerhalb Hamburgs studieren. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsprozess sind auf der Website der Claussen-Simon-Stiftung zu finden: www.claussen-simon-stiftung.de/bmint
Das Stipendienprogramm B-MINT wird immer zum 1. Dezember ausgeschrieben. Die Stipendiatinnen profitieren neben der monatlichen finanziellen Unterstützung auch von zahlreichen ideellen Förderangeboten: Das Veranstaltungsformat „B-MINT im Dialog“ setzt Impulse für die persönliche Weiterentwicklung, schafft Raum für Vernetzung und gegenseitiges Empowerment und adressiert dabei Interessen und Herausforderungen der B-MINT-Stipendiatinnen. Programmübergreifende Workshops, Treffen der Hamburger Regionalgruppe sowie jährliche Stipendiat:innentreffen ermöglichen darüber hinaus den Austausch mit Stipendiat:innen und Alumni:ae der anderen Förderprogramme der Claussen-Simon-Stiftung.
Die Förderung bei B-MINT läuft maximal über sechs Semester und endet spätestens mit Abschluss der Regelstudienzeit des Bachelors. Das Stipendium wird unabhängig von BAföG oder vom Einkommen der Eltern gewährt, die Stipendienhöhe bewegt sich dabei bezogen auf die individuellen Lebenshaltungskosten zwischen 300 Euro bis maximal 992 Euro pro Monat. Auf die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe von Stipendien oder sonstigen Förderungen entscheidet die Claussen-Simon-Stiftung im freien Ermessen. Änderungen des Auswahlverfahrens bleiben vorbehalten.