Prof. Dieter Röh: „Wir freuen uns sehr über die Anerkennung, die unser Angebot an Studierende durch den Preis erhalten hat. Wir verstehen es als eine Art Soziallabor, in dem wir Studierenden frühzeitig die Möglichkeit geben, sich und ihre Kompetenzen im Rahmen der rechtlichen Betreuung zu entwickeln. Diese wissenschaftlich-theoretische und professionell-praktische Begleitung sichert die notwendige Qualität in diesem ethisch sensiblen wie professionell anspruchsvollen Arbeitsfeld.“
Studierende der Sozialen Arbeit werden in dem Lern-Lern Projekt in eine ehrenamtliche, rechtliche Betreuung eingeführt. Dabei erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen Beeinträchtigungen oder Demenzerkrankungen Unterstützung. Studierende regeln deren rechtliche, soziale und gesundheitliche Angelegenheiten.
Die Begleitung der Bachelorstudierenden ab dem ersten Semester erfolgt unter der Leitung der Professoren Dr. Röh und Dr. Ansen sowie der Lehrbeauftragten, Masterabsolventin der HAW Hamburg und Mitarbeiterin der Diakonie Hamburg, Veronica Pott. Hinzu kommen Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden durch Fach- und Erfahrungsaustausch vorbereitet werden. Inzwischen haben 25 Studierende in sechs Jahren Betreuungen geführt.
Studentin Vladislava Kasper: „Im Rahmen der Lehrveranstaltungen konnte ich Wissen und Kompetenzen erwerben, zum Beispiel im Bereich Kommunikation oder Case Management. Dazu empfinde ich es als besonders wertvoll, meine Rolle als rechtliche Betreuerin zu reflektieren. Was entscheidend dazu beiträgt, dass ich mich dieser Aufgabe gewachsen fühle, ist die Tatsache, dass ich auch weiterhin begleitet werde und es regelmäßige Austauschtreffen und Fortbildungsangebote gibt. Ohne das hätte ich mich vermutlich nicht getraut, das Ehrenamt zu übernehmen.“
Der Preis wurde gemeinsam an die HAW Hamburg und den Diakonieverein Hamburg sowie die Frankfurt University of Applied Sciences und den Paritätischen Betreuungsverein Frankfurt verliehen. In der Laudatio der Jury des Betreuungsgerichtstages hieß es bei der Preisverleihung zur Verzahnung von Lehre und Forschung, dass sie zu einer Qualitätssteigerung auch an den Hochschulen selbst führe. Das Handlungsfeld „Rechtliche Betreuung“ werde zudem in Lehre und Forschung anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit gleichgestellt.
Text: Katharina Jeorgakopulos, Dieter Röh
Weitere Informationen:
www.bgt-ev.de