Der Hochschulsenat beschließt die Grundordnung der HAW Hamburg und wirkt bei grundlegenden Selbstverwaltungsangelegenheiten der HAW Hamburg mit. Dazu gehören beispielsweise die Beiträge zum Wirtschaftsplan, Fragen der Struktur- und Entwicklungsplanung, die Einrichtung oder Aufhebung von Fachbereichen und Instituten, Vorschläge zur Einführung oder Aufhebung von Studiengängen und Rechtsvorschriften der Hochschule.
Dem Hochschulsenat gehören die folgenden stimmberechtigten Mitglieder an:
- Gruppe der Professorinnen / Professoren: neun Mitglieder
- Gruppe der Studierenden: drei Mitgliede
- Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
- Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der weiteren Mitglieder beträgt zwei Jahre. Sie beginnt am 01. September 2016.
Wahlen zum Fakultätsrat Gruppe der Studierenden
In den Fakultätsrätensind für die Gruppe der Studierenden drei Mitglieder (mit ihren Stellvertretungen) zu wählen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie beginnt am 01. September 2016.