Während einer Lehrveranstaltung
Für Lehrende gilt, wie für Studierende in Lehrveranstaltungen auch, die 3-G-Regel und der Check-in für die Kontaktnachverfolgung. Zudem sind Lehrende angehalten auf die Abstands- und Maskenpflicht innerhalb der Räume zu achten. Lehrende sind von der Maskenpflicht während der Lehrveranstaltung ausgenommen. Da die Gebäude derzeit nicht mit Anlagen zur Luftfilterung ausgestattet sind, soll mehrmals pro Stunde eine Stoßlüftung erfolgen.
Zurück ins Büro oder Home-Office?
Die Arbeit im Home-Office, wie sie seit dem Beginn der Pandemie umgesetzt wird und in der Dienstvereinbarung Arbeitsplatzalternativen festgehalten ist, ist nach wie vor bis Ende 2021 gültig. Viele Beschäftigte, die inzwischen geimpft oder genesen sind, möchten jedoch gerne an die Hochschule zurückkehren.
Hier gilt:
- Die Büroräume können bislang weiterhin nur von einer Person genutzt werden
- Eine Mehrfachbelegung von Büros ist nur dann zulässig, wenn dies zwingend erforderlich ist, regelmäßig stoßgelüftet und die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Für eine solche Nutzung ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
- Bei Mehrfachbelegung ist im Büro durchgehend eine medizinische Maske zu tragen.
Impfen
Warum soll ich mich impfen lassen? Sind die Impfstoffe sicher? Beschäftigte, die unsicher sind, ob sie sich impfen lassen, können eine persönliche Beratung des Arbeitsmedizinischen Diensts (AMD) wahrnehmen. Zudem ist bei den FAQ zum Corona-Virus eine Kurz-Präsentation zur Schutzimpfung und den häufigsten Fragen zu finden.