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Wintersemester 2021/22 an der HAW Hamburg

Welcome back – zurück an der Hochschule

Im Wintersemester 2021/22 wird es wieder etwas voller an den Standorten der HAW Hamburg: Nach eineinhalb Jahren überwiegend digitalem Studieren und Arbeiten startet das Wintersemester mit mehr Präsenz! Damit alle mit einem guten Gefühl und unter sicheren Bedingungen an den Campus zurückkehren können, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Zwei Studierende laufen nebeneinander auf dem Campus in Herbststimmung

Im Wintersemester 2021/22 wird es wieder etwas voller an den Standorten der HAW Hamburg: Nach eineinhalb Jahren überwiegend digitalem Studieren und Arbeiten starten wir das Wintersemester mit mehr Präsenz!

Für Studierende

Zugang zu Gebäuden und Teilnahme an Lehrveranstaltungen
An allen Standorten der HAW Hamburg sind in den Gebäuden medizinische Masken zu tragen und der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten – soweit dies möglich ist. Für eine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder einer Prüfung gilt die 3-G-Regel. Das heißt: Studierende müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dabei dürfen die Tests im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 24 Stunden alt sein.

Bitte beachten: Ab dem 11. Oktober 2021 sind die Tests in Deutschland kostenpflichtig, auch für Studierende. Ausnahmen gelten, wenn:

  • Studierende sich aus medizinischen Gründen (ärztlicher Nachweis erforderlich) nicht impfen lassen können oder
  • internationale Studierende mit einem in der EU nicht-zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und nicht nachgeimpft werden können. 

Um das Infektionsrisiko, vor allem von Personen, die sich nicht impfen lassen können, zu senken, sollte der Aufenthalt im Gebäude auf ein Minimum reduziert werden.

Check-in
Wie im Café, Kino oder Restaurant müssen sich Studierende vor dem Betreten von Seminar-, Labor- oder Lernräumen zur Kontaktnachverfolgung einchecken. Die HAW Hamburg nutzt dafür die App „darfichrein.de“, die genau, wie die Luca- oder Corona-Warn-App funktioniert: Einfach den QR-Code scannen, der außen vor dem Raum angebracht ist. Nach der Lehrveranstaltung ist es wichtig, sich auch wieder auszuchecken. Für alle, die kein Smartphone haben, liegen Listen bereit, in die man sich eintragen kann.

Bitte beachten: Ob die Veranstaltungen vor Ort, hybrid oder digital stattfinden, entscheiden die Lehrenden der einzelnen Studiengänge. Diese Informationen können den Stundenplänen auf den Studiengangsseiten entnommen werden.

Bibliothek
Die Bibliotheken haben wieder für mehr Personen geöffnet – für die Literatur-Recherche vor Ort sowie als Lernraum. Der Zutritt ist wie zu den Lehrveranstaltungen geregelt. Das heißt: AHA- und 3-G-Regel sowie Check-in via „darfichrein.de“.

Die Recherchearbeiten in den Fachbibliotheken sind auf 30 Minuten begrenzt. Wer die Bibliothek als Lernort nutzen möchte, muss sich vorher anmelden.

Alle Infos sowie die genauen Öffnungszeiten sind auf der Website Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS) der HAW Hamburg zu finden.

Mensa-Besuch
Auch die meisten Mensen und Cafés an den verschiedenen Standorten der Hochschule sollen ab dem 4. Oktober wieder öffnen. Die genauen Hygiene-Konzepte und Öffnungszeiten für die jeweiligen Mensen sind auf der Webseite des Studierendenwerks zu finden.

Impfen
Mit einer Corona-Schutzimpfung schützt man sich und andere am besten vor dem Corona-Virus. In Hamburg gibt es mobile und stationäre Impfstationen, an denen sich auch Studierende unkompliziert mit den Impfstoffen von BioNTec / Pfizer und Johnson & Johnson impfen lassen können.

Termin-Tipp: Am 14. Oktober wird es zusätzliche mobile Impfstationen an den Standorte Bergedorf, Finkenau und Berliner Tor geben. Genaue Informationen zur Anmeldung etc. folgen zeitnah. Dieses Angebot können neben den Studierenden auch Beschäftigte sowie Anwohner*innen wahrnehmen.

Für Lehrende und Beschäftigte

Zugang zu Gebäuden
Für Mitarbeitende der HAW Hamburg gilt die 3-G-Regel in der Regel nicht, außer sie sind in der Lehre tätig und führen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen durch. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, in den Gebäuden eine medizinische Maske zu tragen und den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Da auch geimpfte und genesene Personen andere Menschen mit dem Corona-Virus anstecken können, wird allen Beschäftigte empfohlen, weiterhin das Angebot der kostenlosen Selbst-Schnelltests der Hochschule zu nutzen.

Übrigens: Tests und Masken können nach wie vor in der Poststelle am Berliner Tor 5 abgeholt werden. Damit alle Kolleg*innen direkten Zugriff auf Tests und Masken haben, sollten diese einfach zugänglich, in dafür innerhalb des Teams vereinbarten Büros platziert werden.

Während einer Lehrveranstaltung
Für Lehrende gilt, wie für Studierende in Lehrveranstaltungen auch, die 3-G-Regel und der Check-in für die Kontaktnachverfolgung. Zudem sind Lehrende angehalten auf die Abstands- und Maskenpflicht innerhalb der Räume zu achten. Lehrende sind von der Maskenpflicht während der Lehrveranstaltung ausgenommen. Da die Gebäude derzeit nicht mit Anlagen zur Luftfilterung ausgestattet sind, soll mehrmals pro Stunde eine Stoßlüftung erfolgen.

Zurück ins Büro oder Home-Office?
Die Arbeit im Home-Office, wie sie seit dem Beginn der Pandemie umgesetzt wird und in der Dienstvereinbarung Arbeitsplatzalternativen festgehalten ist, ist nach wie vor bis Ende 2021 gültig. Viele Beschäftigte, die inzwischen geimpft oder genesen sind, möchten jedoch gerne an die Hochschule zurückkehren.

Hier gilt:

  • Die Büroräume können bislang weiterhin nur von einer Person genutzt werden
  • Eine Mehrfachbelegung von Büros ist nur dann zulässig, wenn dies zwingend erforderlich ist, regelmäßig stoßgelüftet und die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Für eine solche Nutzung ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
  • Bei Mehrfachbelegung ist im Büro durchgehend eine medizinische Maske zu tragen.

Impfen
Warum soll ich mich impfen lassen? Sind die Impfstoffe sicher? Beschäftigte, die unsicher sind, ob sie sich impfen lassen, können eine persönliche Beratung des Arbeitsmedizinischen Diensts (AMD) wahrnehmen. Zudem ist bei den FAQ zum Corona-Virus eine Kurz-Präsentation zur Schutzimpfung und den häufigsten Fragen zu finden.

Übrigens: Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 sieht vor, dass sich Beschäftige auch während der Arbeitszeit impfen lassen können und dies als Arbeitszeit gilt.

Für alle

Mit Achtsamkeit, Rücksicht und in gemeinsamer Anstrengung ist es der Hochschule gelungen, dass es während der Pandemie zu keinem größeren Infektions-Ausbruch gekommen ist. Wenn nun mehr Studierende und Beschäftigte auf den Campus zurückkehren, ist ein fairer und respektvoller Umgang oberste Maxime.

Aktuelle Informationen zu aktuellen Regelungen für  Studierende und Beschäftigte sind bei den FAQ zum Corona-Virus zu finden.

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