Teilzeitstudium an der HAW Hamburg
Das Teilzeitstudium an der HAW Hamburg stellt eine individuelle Streckung des ursprünglichen Fachstudiums dar. Es handelt sich dabei nicht um ein gesondertes Angebot mit eigenem Curriculum. Studierenden ist es dadurch möglich, ihr Studienpensum pro Semester bis zur Hälfte zu reduzieren.
Für ein individuelles Teilzeitstudium gelten die studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Vollzeitstudiengänge. Zwei Teilzeitstudiensemester werden als ein Fachsemester und als zwei Hochschulsemester gezählt. Ansprechpartner für die individuelle Studienplanung sind die jeweiligen Studienfachberater und Studienfachberaterinnen.
Die HAW Hamburg bietet folgende Studiengänge auch in Teilzeitform an
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- Angewandte Informatik, Bachelor
- Bildung und Erziehung in der Kindheit, Bachelor
- Elektro- und Informationstechnik, Bachelor
- Gefahrenabwehr/Hazard Control, Bachelor
- Gesundheitswissenschaften, Bachelor
- Informatik Technischer Systeme, Bachelor
- Maschinenbau und Produktion, Bachelor
- Maschinenbau und Produktion (dual), Bachelor
- Media Systems, Bachelor
- Medientechnik, Bachelor
- Medizintechnik, Bachelor
- Ökotrophologie, Bachelor
- Regenerative Energiesysteme und Energiemanagement -Elektro- und Informationstechnik Bachelor
- Rettungsingenieurwesen/Rescue Engineering, Bachelor
- Soziale Arbeit, Bachelor
- Automatisierungstechnik, Master
- Berechnung und Simulation im Maschinenbau, Master
- Biomedical Engineering, Master
- Digital Reality, Master
- Health Sciences, Master
- Informations- und Kommunikationstechnik, Master
- Konstruktionstechnik und Produktentwicklung im Maschinenbau, Master
- Master of Public Health
- Mikroelektronische Systeme, Master
- Nachhaltige Energiesysteme, Master
- Produktionstechnik und -Management, Master
- Soziale Arbeit, Master
- Sound-Vision-Games, Teilstudiengang Sound-Vision, Master
Voraussetzungen
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Ein Teilzeitstudium kann für die oben genannten Studiengänge beantragt werden, wenn die oder der Studierende aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist, die volle Arbeitszeit dem Studium zu widmen. Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit muss jedoch für das Studium aufgebracht werden. Die Zulassung erfolgt nach form- und fristgerechter Antragstellung.
Um ein Teilzeitstudiums beantragen zu können, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
- Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden in der Woche (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Behinderungen oder chronische Erkrankungen (Nachweis durch Schwerbehindertenausweis und/oder ärztliche Gutachten), die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist
- Schwangerschaft oder die Betreuung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr, das im eigenen Haushalt lebt (Nachweis: Meldebescheinigung und Geburtsurkunde)
- Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
- eine wesentliche zeitliche Belastung durch ein herausragendes, im besonderen öffentlichen Interesse liegendes sportliches Engagement (Nachweis über die Angehörigkeit eines auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein betreute Sportart)
Die Gründe können nur anerkannt werden, wenn sie durch Nachweise belegt sind, die sich auf die beantragten Zeiträume des Teilzeitstudiums beziehen.
Antrag und Fristen
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Der Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium ist bei der Immatrikulation oder während der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat formlos schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Dem Antrag müssen Nachweise über den geltend gemachten wichtigen Grund beigefügt werden. Es gelten dieselben Voraussetzungen und Fristen wie für Vollzeitstudierende.
Anträge für Studiengänge, die nicht für ein Teilzeitstudium geeignet sind, können nicht bewilligt werden. Der Antrag kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Semestern gestellt und mehrfach wiederholt werden.
Ohne erneute Antragstellung erhalten der oder die Studierende nach zwei Semestern automatisch wieder den Vollzeitstatus. Es ist möglich, zwei Semester im Teilzeitstatus zu studieren, danach wieder im Vollzeitstatus, um dann wieder in den Teilzeitstatus zu wechseln. Der Teilzeitstatus muss jeweils beantragt werden.
Studierendenstatus und Beiträge
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Teilzeitstudierende haben denselben Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Die Höhe des pro Semester zu entrichtenden Semesterbeitrages wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt.
Achtung: Studierende mit Teilzeitstatus erhalten kein BAföG! Für weitere Fragen zum Teilzeitstatus und BAföG wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.
Individuelle Streckung ohne Teilzeitstatus
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Auch ohne offiziell den Teilzeitstatus zu erwerben, können Sie ihr Studium individuell strecken und länger als die Regelzeit studieren. Bitte informieren Sie sich dazu in der Zentralen Studienberatung oder auch bei Ihrer Studienfachberatung. Informationen zur möglichen Studiendauer finden Sie auch im Hamburger Hochschulgesetz.