Häufige Fragen zur Organisation eines Auslandspraktikums
Allgemeine Fragen
Kann ich mein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
................................................................................................................................................................................................
Ja, Sie können das Pflichtpraktikum in der Regel auch im Ausland absolvieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/Ihrem zuständigen Praktikantenberater/in, ob es für die Planung, Durchführung und Anerkennung eines solchen Vorhabens besondere Fristen und Vorgaben gibt im Vergleich zu einem Praktikumsvorhaben im Inland.
Kann ich während meines Studiums ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren?
................................................................................................................................................................................................
Ja, Sie können auch ein freiwilliges Praktikum im Verlauf Ihres Studiums absolvieren. Dieses kann zum Beispiel auch in den Semesterferien stattfinden. Auch in diesem Fall ist es ggf. sinnvoll Ihre/n Praktikantenberater/in zu kontaktieren, um hilfreiche Hinweise zu erhalten, wann ein Praktikum zeitlich und fachlich sinnvoll ist und welche Voraussetzungen das Praktikum für eine eventuell geplante Anerkennung erfüllen muss.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich für mein Auslandspraktikum erhalten?
................................................................................................................................................................................................
Es gibt verschiedene Stipendienprogramme, welche Ihnen dabei helfen können, Ihr Auslandspraktikum finanziell realistisch und sicher zu planen. Ein Teil der Programme wird vom International Office der HAW Hamburg angeboten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie jeweils unter den entsprechenden Programmen. Außerdem finden Sie viele Angebote zur finanziellen Unterstützung Ihres geplantes Auslandspraktikums z.B. auf der DAAD-Website.
Welche Ansprechpartner*innen können bei der Planung meines Auslandspraktikums für mich hilfreich sein?
................................................................................................................................................................................................
Wichtige Ansprechpartner*innen im Zuge Ihrer Planungen für ein Auslandspraktikum können sein Ihr/e Studienfachberater/in, Ihr/e Auslandsbeauftragte/r und Ihr/e Praktikumsbeauftragte/r. Eine Übersicht der aktuellen Ansprechpartner*innen inklusive einer Kontaktadresse finden Sie im EMIL-Raum Ihrer Fakultät.
Kann ich mein Auslandspraktikum anerkennen lassen?
................................................................................................................................................................................................
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist mit dem erfolgreichen Abschluss des Auslandspraktikums auch eine Anerkennung verbunden. Diese wird bereits bei der Planung des Praktikums festgelegt. Bei freiwilligen Praktikumsvorhaben ist eine Anerkennung möglich, aber nicht zwingend.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?
................................................................................................................................................................................................
Als Studierende/r liegt es in Ihrer Verantwortung einen den Vorgaben (z.B. Mindestdauer des Praktikums) entsprechenden Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Hierbei bietet das Internet eine große Fülle an Datenbanken und Webseiten, die sich ausschließlich auf das Thema Auslandspraktikum spezialisiert haben. Einige Programme bieten sogar ein sogenanntes All-inclusive-Paket an, welches bereits einen Praktikumsplatz und eine finanzielle Förderung beinhaltet. Außerdem können Sie von den Erfahrungen ehemaliger Auslandspraktikanten profitieren und Ideen für sich aufgreifen, wo sie sich ggf. auch bewerben können.
Wie kann ich mich auf das Auslandspraktikum vorbereiten?
................................................................................................................................................................................................
Für die Suche nach Praktikumsstellen eignet sich vor allem die Plattform Erasmusintern.org. Daneben gibt es weitere zahlreiche Praktikumsbörsen. Teilweise gegen eine Gebühr können Sie sich auch von verschiedenen Vermittlerorganisationen unterstützen lassen.
Berichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum im Ausland absolviert haben, können hilfreiche Tipps zur Stellensuche, Wohnungssuche und vielen anderen Themen beinhalten.
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm erhalten (nach der Zusage durch die HAW Hamburg) für bestimmte Sprachen die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen, um sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Wer einen Sprachkurs lieber persönlich besucht, hat in Hamburg vielfältige Möglichkeiten dazu. Darüber hinaus bieten sich Tandems besonders für die Erweiterung der eigenen Sprachkenntnisse an.
Brauche ich ein Visum, wenn ich im Ausland ein Praktikum absolvieren möchte?
................................................................................................................................................................................................
Deutsche Studierende und Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten brauchen in der Regel kein Arbeitsvisum für einen Praktikumsaufenthalt innerhalb Europas / im Erasmus-Raum. Studierende, die in Übersee ein Praktikum absolvieren möchten, müssen sich rechtzeitig eigenständig um ein Praktikanten-Visum kümmern. Informationen zu Einreisebestimmungen und Aufenthaltsregelungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wie finde ich ein Zimmer, wenn ich ins Ausland gehe?
................................................................................................................................................................................................
Um ein Zimmer / eine Unterkunft vor Ort müssen Sie sich grundsätzlich selbst kümmern, falls Ihr Arbeitgeber keine Unterkunft zur Verfügung stellt.
Kann ich als Elternteil mit Kind(ern) ins Ausland gehen?
................................................................................................................................................................................................
Ja, das können Sie natürlich! Im Erasmus-Programm gibt es eine Sonderförderung für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Wenn Sie mit Kind(ern) ins Ausland gehen möchten, bedarf dies natürlich eines größeren Planungsaufwandes (Kinderbetreuung, Organisation Schulbesuch etc.). Wir und z.B. die Partnerhochschulen oder Praktikumsfirmen können Sie in diesen Angelegenheiten leider nur begrenzt unterstützen. Hilfreiche Informationen mit Tipps & Erfahrungsberichten finden Sie auch unter https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/ . Sprechen Sie uns gern an, um den passenden Auslandsaufenthalt für Sie zu finden.
Wie und wo bekomme ich einen DAAD-Sprachnachweis?
................................................................................................................................................................................................
Alle Informationen zum Erhalt eines Sprachnachweises finden Sie hier.
Sollte ich ein Urlaubssemester nehmen, wenn ich ins Ausland gehe?
................................................................................................................................................................................................
Ein Studien-/Praktikumssemester im Ausland kann ein Grund sein, sich von der HAW Hamburg beurlauben zu lassen. Der Antrag für ein Urlaubssemester ist fristgerecht schriftlich beim Studierendensekretariat zu stellen. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie hier. Es gilt zu beachten, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen an der HAW Hamburg ablegen können.
Semesterbeitrag - wie kann ich den Anteil des HVV-Semestertickets erstattet bekommen?
................................................................................................................................................................................................
Wenn Sie für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt ins Ausland gehen, müssen Sie weiterhin an der HAW Hamburg eingeschrieben bleiben und den Semesterbeitrag zahlen - auch für Ihr Auslandssemester. Den Anteil für das HVV-Semesterticket können Sie sich aber auf Antrag beim Studierendenwerk zurückerstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fristen für die Antragstellung beim Studierendenwerk Hamburg (ohne Gewähr):
Wintersemester: 31. August
Sommersemester: 28. Februar
Fragen zur Erasmus-Förderung
Was ist die Erasmus+ Praktikumsförderung und wo erhalte ich Informationen?
................................................................................................................................................................................................
Hier gibt es nähere Informationen zum Erasmus+ Programm.
Das International Office der HAW Hamburg führt regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema "Praktikum im Ausland" und "Erasmus+ Praktikumsförderung" durch. Ihre Ansprechpartnerin im International Office der HAW Hamburg ist Sabrina Schöne (support_outgoings(@)haw-hamburg.de).
Wie hoch ist die Förderung im aktuell ausgeschriebenen Eramus+ Projekt?
................................................................................................................................................................................................
Die Höchstdauer der finanziellen Förderung im aktuellen Projekt (Projekt 2021) beträgt 360 Tage. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Ziellandes:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 600€/Monat
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 540€/Monat
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 480€/Monat
Sofern zutreffend, gibt es zusätzlich
- ein einmaliges Top-up von 50€ und bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise , wenn An- oder Abreise "grün", d.h. auf nachhaltigem Wege erfolgt (z.B. mit Zug, Bus, Rad o.ä.)
- 250€ pro Monat Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen.
Falls Sie von der Praktikumseinrichtung ein Praktikumsgehalt beziehen sollten, wirkt sich dies nicht auf die Höhe der Erasmus+ Förderung aus.
Was heißt Top-up für grünes Reisen?
................................................................................................................................................................................................
Erasmus+ fördert seit Projekt 2021 das emissionsarme Reisen. Es gibt die Möglichkeit zusätzliche Fördermittel für grünes Reisen zu beantragen. Wenn Sie mindestens 50% Ihrer An- und Rückreise Ihrer Mobilität mit umweltfreundlichen Transportmitteln zurücklegen (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften, Rad oder auch Schiff, falls die einzige Alternative das Flugzeug wäre), können Sie einen Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 50 Euro für grünes Reisen beantragen. Zudem können Sie in diesem Fall bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise geltend machen.
Hilfreiche Links zum emissionsarmen Reisen:
https://www.rome2rio.com/
mit dem Nachtzug durch Europa
mit dem Zug durch Europa - Interrail
https://ostseefaehren.com/routen/
Kann ich eine Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten?
................................................................................................................................................................................................
Studierende mit geringeren Chancen können eine zusätzliche Förderung (monatliches top-up von 250€) zu der regulären Erasmus-Förderung erhalten. Im Projekt 2021 gilt dies für Studierende
- die mit minderjährigen Kind(ern) ins Ausland gehen
- mit einem Grad der Behinderung ab 20
- mit chronischer Erkrankung und damit einhergehenden Mehrkosten im Ausland
Bitte beachten Sie das Infoblatt mit den Definitionskriterien je Zielgruppe.
Studierende mit Kind / mit Behinderung / mit chronischen Erkrankungen und Mehrkosten können alternativ einen sog. Langantrag stellen zur Deckung von Kosten bis zu 15.000€ pro Semester. Ebenfalls möglich ist der Erhalt eines Zuschusses für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort.
Diese Möglichkeiten erfordern einen hohen zeitlichen Vorlauf. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung frühzeitig an die Erasmus-Koordinatorin der HAW Hamburg. Anträge müssen dem DAAD spätestens 2 Monate vor Mobilitätsbeginn vorliegen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte dieser Zielgruppen finden Sie auf den Seiten des DAADs.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Erasmus+ Praktikumsförderung erfüllen?
................................................................................................................................................................................................
-
Immatrikulation an der HAW Hamburg
-
mindestens zwei Monate Praktikumsdauer
-
möglichst Anerkennung durch das Department, ist jedoch nicht verpflichtend
-
gute Kenntnisse der Arbeitssprache und persönliche Eignung
-
Zusage der Praktikumsstelle (kann im Verlauf des Bewerbungsprozesses nachgereicht werden)
Wie bewerbe ich mich um die Erasmus+ Praktikumsförderung?
................................................................................................................................................................................................
Den Link zur digitalen Bewerbungsmaske um die Erasmus-Praktikumsförderung finden Sie hier. Nach Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsformulars erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit weiteren Angaben. Bitte folgen Sie im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses den Angaben aus den Mails, die Sie erhalten werden.
Wann bewerbe ich mich um die Erasmus+ Praktikumsförderung?
................................................................................................................................................................................................
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens zwei Monate vor Beginn Ihres Auslandspraktikums über unser digitales Bewerbungsportal im International Office einreichen. Sie können eine Bewerbung für ein Stipendium auch unabhängig von einer Zusage für einen komkreten Praktikumsplatz auf Basis von Plandaten einreichen und die endgültige Zusage des Arbeitgebers im Zuge der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags nachreichen, um die Bewerbungsfrist zu wahren.
Die Zusage für Ihr Praktikum kam überraschend und es bleibt nur noch wenig Zeit für die Vorbereitungen des Auslandsaufenthaltes? Immer wieder machen wir im International Office genau diese Erfahrung. Daher an dieser Stelle auch der Hinweis: Grundsätzlich sind zum Teil auch kurzfristige Bewerbungen möglich, vorausgesetzt alle Unterlagen (inklusive der Erasmus+ Vertragsunterlagen nach Zusage eines Stipendiums) sind korrekt, vollständig und werden noch vor Beginn des Auslandsaufenthaltes im International Office eingereicht. Eine Garantie sprechen wir bei Bewerbung kürzer als 60 Tage vor Praktikumsbeginn jedoch nicht aus. Eine Bewerbung nach Beginn des Auslandspraktikums ist generell nicht mehr möglich. Alle Unterlagen müssen grundsätzlich immer vor Beginn des Praktikums datiert und gezeichnet sein!
Bitte sprechen Sie uns an (!), damit wir Ihnen im Zweifel eine individuelle Auskunft geben können, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Welche Pflichten habe ich als Erasmus+ Stipendiat*in?
................................................................................................................................................................................................
- Teilnahme an einer Online-Sprachstandserhebung vor dem Auslandsaufenthalt
- Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, falls dies nicht durch die Praktikumseinrichtung erfolgt (z.B. über die DAAD-Gruppenversicherung)
- Fristgerechtes, ordnungsgemäßes Einreichen aller für Erasmus+ erforderlichen Dokumente, u.a. das Learning Agreement Before Mobility. (Die Vorlagen erhalten Sie im Verlauf des Bewerbungsprozesses von uns).
- Erstellen eines Erfahrungsberichtes inklusive Fotos, welche nach Abschluss des Praktikums für die Bewerbung des Programms verwendet werden
Was ist das Erasmus+ Graduiertenpraktikum?
................................................................................................................................................................................................
Graduierte/Absolvent*innen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
- Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass Sie sich um die finanzielle Förderung noch vor Ihrer Exmatrikultation bewerben und spätestens am ersten Arbeitstag Ihres Auslandspraktikums exmatrikuliert sind!
NEU! (14.12.2022) Kann ich trotz Brexit ein Erasmus+ gefördertes Praktikum in Großbritannien absolvieren?
................................................................................................................................................................................................
Nein, das ist leider nicht mehr möglich. Sie können sich für einen Aufenthalt in UK z.B. um das HAW.International-Stipendium für Praktika vom DAAD bewerben. Bitte informieren Sie sich über die neuen Visabestimmungen ausgehend von nachfolgender Website: Aktuelle Informationen vom DAAD.
auslaufend: Einreisebestimmungen für Praktikant*innen in das Vereinigte Königreich im Rahmen von Erasmus+
................................................................................................................................................................................................
Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.
Die Informationen wurden auf der Website des DAAD zum Thema Brexit ergänzt.