Häufige Fragen zum Auslandspraktikum
Kann ich mein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
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Ja, Sie können das Pflichtpraktikum in der Regel auch im Ausland absolvieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/Ihrem zuständigen Praktikantenberater/in, ob es für die Planung, Durchführung und Anerkennung eines solchen Vorhabens besondere Fristen und Vorgaben gibt im Vergleich zu einem Praktikumsvorhaben im Inland.
Kann ich während meines Studiums ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren?
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Ja, Sie können auch ein freiwilliges Praktikum im Verlauf Ihres Studiums absolvieren. Dieses kann zum Beispiel auch in den Semesterferien stattfinden. Auch in diesem Fall ist es ggf. sinnvoll Ihre/n Praktikantenberater/in zu kontaktieren, um hilfreiche Hinweise zu erhalten, wann ein Praktikum zeitlich und fachlich sinnvoll ist und welche Voraussetzungen das Praktikum für eine eventuell geplante Anerkennung erfüllen muss.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich für mein Auslandspraktikum erhalten?
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Es gibt verschiedene Stipendienprogramme, welche Ihnen dabei helfen können, Ihr Auslandspraktikum finanziell realistisch und sicher zu planen. Ein Teil der Programme wird vom International Office der HAW Hamburg angeboten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie jeweils unter den entsprechenden Programmen. Außerdem finden Sie viele Angebote zur finanziellen Unterstützung Ihres geplantes Auslandspraktikums z.B. auf der DAAD-Website.
Welche Ansprechpartner*innen können bei der Planung meines Auslandspraktikums für mich hilfreich sein?
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Wichtige Ansprechpartner*innen im Zuge Ihrer Planungen für ein Auslandspraktikum können sein Ihr/e Studienfachberater/in, Ihr/e Auslandsbeauftragte/r und Ihr/e Praktikumsbeauftragte/r. Eine Übersicht der aktuellen Ansprechpartner*innen inklusive einer Kontaktadresse finden Sie im EMIL-Raum Ihrer Fakultät.
Kann ich mein Auslandspraktikum anerkennen lassen?
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Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist mit dem erfolgreichen Abschluss des Auslandspraktikums auch eine Anerkennung verbunden. Diese wird bereits bei der Planung des Praktikums festgelegt. Bei freiwilligen Praktikumsvorhaben ist eine Anerkennung möglich, aber nicht zwingend.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?
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Als Studierende/r liegt es in Ihrer Verantwortung einen den Vorgaben (z.B. Mindestdauer des Praktikums) entsprechenden Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Hierbei bietet das Internet eine große Fülle an Datenbanken und Webseiten, die sich ausschließlich auf das Thema Auslandspraktikum spezialisiert haben. Einige Programme bieten sogar ein sogenanntes All-inclusive-Paket an, welches bereits einen Praktikumsplatz und eine finanzielle Förderung beinhaltet. Außerdem können Sie von den Erfahrungen ehemaliger Auslandspraktikanten profitieren und Ideen für sich aufgreifen, wo sie sich ggf. auch bewerben können.
Was ist die Erasmus+ Praktikumsförderung und wo erhalte ich Informationen?
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Hier gibt es nähere Informationen zum Erasmus+ Programm.
Das International Office der HAW Hamburg führt regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema "Praktikum im Ausland" und "Erasmus+ Praktikumsförderung" durch. Ihre Ansprechpartnerin im International Office der HAW Hamburg ist Sabrina Schöne (support_outgoings(@)haw-hamburg.de).
Wie hoch ist die Förderung im aktuell ausgeschriebenen Eramus+ Projekt?
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Die Höchstdauer der finanziellen Förderung beträgt 360 Tage. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Ziellandes:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 555€/Monat
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 495€/Monat
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 435€/Monat
Studierende mit Behinderung können ggf. Sondermittel erhalten. Falls Sie von der Praktikumseinrichtung ein Praktikumsgehalt beziehen sollten, wirkt sich dies nicht auf die Höhe der Erasmus+ Förderung aus.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Erasmus+ Praktikumsförderung erfüllen?
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- Immatrikulation an der HAW Hamburg
- möglichst Anerkennung durch das Department, ist jedoch nicht verpflichtend
- mindestens zwei Monate Praktikumsdauer
- gute Kenntnisse der Arbeitssprache und persönliche Eignung
- Zusage der Praktikumsstelle (kann im Verlauf des Bewerbungsprozesses nachgereicht werden)
Wie bewerbe ich mich um die Erasmus+ Praktikumsförderung?
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Den Link zur digitalen Bewerbungsmaske um die Erasmus-Praktikumsförderung finden Sie hier. Nach Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsformulars erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit weiteren Angaben. Bitte folgen Sie im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses den Angaben aus den Mails, die Sie erhalten werden.
Wann bewerbe ich mich um die Erasmus+ Praktikumsförderung?
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Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens zwei Monate vor Beginn Ihres Auslandspraktikums über unser digitales Bewerbungsportal im International Office einreichen. Sie können eine Bewerbung für ein Stipendium auch unabhängig von einer Zusage für einen komkreten Praktikumsplatz auf Basis von Plandaten einreichen und die endgültige Zusage des Arbeitgebers im Zuge der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags nachreichen, um die Bewerbungsfrist zu wahren.
Die Zusage für Ihr Praktikum kam überraschend und es bleibt nur noch wenig Zeit für die Vorbereitungen des Auslandsaufenthaltes? Immer wieder machen wir im International Office genau diese Erfahrung. Daher an dieser Stelle auch der Hinweis: Grundsätzlich sind zum Teil auch kurzfristige Bewerbungen möglich, vorausgesetzt alle Unterlagen (inklusive der Erasmus+ Vertragsunterlagen nach Zusage eines Stipendiums) sind korrekt, vollständig und werden noch vor Beginn des Auslandsaufenthaltes im International Office eingereicht. Eine Garantie sprechen wir bei Bewerbung kürzer als 60 Tage vor Praktikumsbeginn jedoch nicht aus. Eine Bewerbung nach Beginn des Auslandspraktikums ist generell nicht mehr möglich. Alle Unterlagen müssen grundsätzlich immer vor Beginn des Praktikums datiert und gezeichnet sein!
Bitte sprechen Sie uns an (!), damit wir Ihnen im Zweifel eine individuelle Auskunft geben können, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Welche Pflichten habe ich als Erasmus+ Stipendiat*in?
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- Teilnahme an einer Online-Sprachstandserhebung vor und nach dem Auslandsaufenthalt
- Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung, falls dies nicht durch die Praktikumseinrichtung erfolgt (z.B. über die DAAD-Gruppenversicherung)
- Fristgerechtes, ordnungsgemäßes Einreichen aller für Erasmus+ erforderlichen Dokumente
- Erstellen eines Erfahrungsberichtes inklusive Fotos, welche nach Abschluss des Praktikums für die Bewerbung des Programms verwendet werden
Was ist das Erasmus+ Graduiertenpraktikum?
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Graduierte/Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
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sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
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sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
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sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
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sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
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das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
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Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es eine Ausnahmeregelung für die Projekte 2019 und 2020: Graduiertenpraktika, die aus den Fördermitteln dieser Projekte gefördert werden, können innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem Abschluss beendet werden.
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Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass Sie sich um die finanzielle Förderung noch vor Ihrer Exmatrikultation bewerben und spätestens am ersten Arbeitstag Ihres Auslandspraktikums exmatrikuliert sind!
NEU! (26.01.2020) Kann ich trotz Brexit ein Erasmus+ Praktikum in Großbritannien absolvieren?
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Stand 26.01.2021: In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 wurde festgelegt, dass das Vereinigte Königreich noch an der auslaufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Der neue Partnerschaftsvertrag sieht für die kommende Programmgeneration (2021-2027) keine weitere Teilnahme an Erasmus+ vor.
Nach knapp einjährigen Verhandlungen wurde ein Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt, der am 01. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten ist. Eine Ratifizierung dieses Abkommens durch das Europäische Parlament steht noch aus.
Fest steht, dass das Vereinigte Königreich nicht an der neuen Programmgeneration (2021-2027) von Erasmus+ teilnehmen wird. Von britischer Seite ist nun geplant, ein eigenes Förderprogramm für britische Studierende zu schaffen, das nach Alan Turing benannt werden soll. Die Maßnahmen der Erasmus+ Programmgeneration 2014-2020 können weiterhin gefördert werden.
So gilt eine Regelung, die besagt, dass bis zum Ende der Programmgeneration 2014-2020 keine Änderungen erfolgen. Dies gilt für alle entsprechenden Projekte einschließlich ihrer Laufzeiten, also auch für jene, die im Aufruf 2020 bewilligt wurden. In der Förderlinie „Mobilität mit Programmländern“ ist in den laufenden Projekten (2019 und 2020) die Förderung von Personal- und Studierendenmobilität bis zum Ende der Projektlaufzeit (Projekt 2020: bis zum 31. März 2023) möglich – Voraussetzung ist die Laufzeitverlängerung der Projekte. Dies betrifft in den Projekten 2019 und 2020 auch die Studiengebühren: Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden. Neu ist ab Januar 2021, dass – auch für den Erasmusaustausch – neue Visabestimmungen gelten.
Für Aufenthalte in UK ab dem 01. Januar 2021 gelten neue Aufenthaltsregelungen für EU-Bürger*innen. Bitte informieren Sie sich über die neuen Bestimmungen ausgehend von nachfolgender Website: Aktuelle Informationen vom DAAD.
Einreisebestimmungen für Praktikanten in das Vereinigte Königreich im Rahmen von Erasmus+
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Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht kostenpflichtig.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Wer über ein Visum verfügt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen müssen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.
Die Informationen wurden auf der Website des DAAD zum Thema Brexit ergänzt.
Wie kann ich mich auf das Auslandspraktikum vorbereiten?
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Für die Suche nach Praktikumsstellen eignet sich vor allem die Plattform Erasmusintern.org. Daneben gibt es weitere zahlreiche Praktikumsbörsen. Teilweise gegen eine Gebühr können Sie sich auch von verschiedenen Vermittlerorganisationen unterstützen lassen.
Berichte von Studierenden, die bereits ein Praktikum im Ausland absolviert haben, können hilfreiche Tipps zur Stellensuche, Wohnungssuche und vielen anderen Themen beinhalten.
Teilnehmer*innen am Erasmus+ Programm erhalten (nach der Zusage durch die HAW Hamburg) für bestimmte Sprachen die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen, um sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Wer einen Sprachkurs lieber persönlich besucht, hat in Hamburg vielfältige Möglichkeiten dazu. Darüber hinaus bieten sich Tandems besonders für die Erweiterung der eigenen Sprachkenntnisse an.
Kann ich als Elternteil mit Kind(ern) ins Ausland gehen?
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Ja, das können Sie natürlich! Im Erasmus-Programm gibt es eine Sonderförderung für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Wenn Sie mit Kind(ern) ins Ausland gehen möchten, bedarf dies natürlich eines größeren Planungsaufwandes (Kinderbetreuung, Organisation Schulbesuch etc.). Wir und z.B. die Partnerhochschulen oder Praktikumsfirmen können Sie in diesen Angelegenheiten leider nur begrenzt unterstützen. Hilfreiche Informationen mit Tipps & Erfahrungsberichten finden Sie auch unter https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/ . Sprechen Sie uns gern an, um den passenden Auslandsaufenthalt für Sie zu finden.
Wie und wo bekomme ich einen DAAD-Sprachnachweis?
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Alle Informationen zum Erhalt eines Sprachnachweises finden Sie hier.
Brauche ich ein Visum, wenn ich im Ausland ein Praktikum absolvieren möchte?
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Deutsche Studierende und Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten brauchen in der Regel kein Arbeitsvisum für einen Praktikumsaufenthalt innerhalb Europas / im Erasmus-Raum. Studierende, die in Übersee ein Praktikum absolvieren möchten, müssen sich rechtzeitig eigenständig um ein Praktikanten-Visum kümmern. Informationen zu Einreisebestimmungen und Aufenthaltsregelungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wie finde ich ein Zimmer, wenn ich ins Ausland gehe?
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Um ein Zimmer / eine Unterkunft vor Ort müssen Sie sich grundsätzlich selbst kümmern, falls Ihr Arbeitgeber keine Unterkunft zur Verfügung stellt.
Sollte ich ein Urlaubssemester nehmen, wenn ich ins Ausland gehe?
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Ein Studiensemester im Ausland kann ein Grund sein, sich von der HAW Hamburg beurlauben zu lassen. Der Antrag für ein Urlaubssemester ist fristgerecht schriftlich beim Studierendensekretariat zu stellen. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie hier. Es gilt zu beachten, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Prüfungen an der HAW Hamburg ablegen können.
Semesterbeitrag - wie kann ich den Anteil des HVV-Semestertickets erstattet bekommen?
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Wenn Sie für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt ins Ausland gehen, müssen Sie weiterhin an der HAW Hamburg eingeschrieben bleiben und den Semesterbeitrag zahlen - auch für Ihr Auslandssemester. Den Anteil für das HVV-Semesterticket können Sie sich aber auf Antrag beim Studierendenwerk zurückerstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fristen für die Antragstellung beim Studierendenwerk Hamburg (ohne Gewähr):
Wintersemester: 31. August
Sommersemester: 28. Februar
* Die Schweiz wurde vom Erasmus-Programm ausgeschlossen und wird daher administrativ unter Übersee/HAWeltweit geführt. Die Schweiz ermöglicht es Incoming-Studierenden aber ebenfalls finanziell gefördert zu werden über das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) .